Charlotte Quik zu TOP 4 „Rechte und Bedürfnisse von Kindern mahnend in den Fokus rücken – Den Weltkindertag am 20. September zum gesetzlichen Feiertag erklären!“

18.09.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, war ich empört. Empört darüber, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, einem so wichtigen Thema wie dem Schutz der Rechte und Bedürfnisse von Kindern mit einem solchen „Schaufensterantrag“ begegnen wollen!
Hier stellt sich wirklich die Frage der Glaubwürdigkeit, wenn Sie noch nicht einmal wissen, dass dieser Antrag, der das Ziel hat, einen Feiertag zu erlassen, federführend in den Hauptausschuss gehört und vom Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend nur beratend begleitet werden kann.
Es scheint vielmehr, dass Sie von der AFD Ihre Hausaufgaben einmal mehr nicht gemacht haben und stattdessen einen Antrag für die Medien formuliert haben, der sich aber in keinster Weise an dem wirklich ernsten Anliegen orientiert!
Ich kann Ihnen versichern, seit Regierungsantritt haben sich die NRW-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die Aufgabe gestellt, Nordrhein-Westfalen wieder zu einem Land für Kinder und Familien zu machen.
Wir schaffen Grundlagen, damit unsere Kinder und Jugendlichen gefördert werden und sich optimal entwickeln können.
Artikel 6 Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Verfassung besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, Staat und Gesellschaft haben.
Er besagt weiter, dass sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl zu schützen sowie ihre Rechte zu achten und zu sichern sind.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird durch diese Verankerung in der Landesverfassung besonders gewürdigt.
Es ist originäre Aufgabe von Eltern, Familien und Betreuern, Kinder und Jugendliche zu schützen.
Die NRW-Koalition ist überzeugt, dass alles getan werden muss, um dem Thema Kinderschutz einen herausragend hohen Stellenwert zu geben –gesellschaftlich, politisch und parlamentarisch.
Wir haben den Kinderschutz in den Mittelpunkt unserer Arbeit gestellt und fraktionsübergreifend Fachstellen eingerichtet, die als Motor dafür dienen, die Belange und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Fokus zu nehmen.
Nicht zuletzt die unfassbaren Missbrauchsvorfälle, von denen die in Lügde nur die Spitze des Eisbergs sind, sind uns allen sehr präsent.
Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung und zur Prävention ergriffen:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 26. Juni 2019 (Drucksache 17/6660) den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV (PUA Kindesmissbrauch) eingerichtet.
Die Landesregierung hat darüber hinaus mit Kabinettbeschluss vom 3. September 2019 die Interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ unter der Federführung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration einberufen.
Und nicht zuletzt am gerade vergangenen Plenarmittwoch haben wir mit breiter Mehrheit in diesem Hause zwei weitere Anträge beschlossen, die den Kinderschutz in NRW, aber auch im Bund weiter ausbauen:
Wir wollen die Möglichkeiten, Täter beim Anbieten eines Kindes für den Missbrauch oder bei Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen in U-Haft zu bringen, ausweiten. Außerdem streben wir ein Verbot von Sexpuppen in Deutschland an, die Kindern nachempfunden sind.
Darüber hinaus haben wir die Grundlagen nicht vergessen:  Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz haben wir im bereits laufenden Kita-Jahr 2020/21 1,3 Mrd. Euro zusätzlich in das System der Kinderbetreuung in NRW investiert.
Wir haben der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung der Kinderbetreuung ein Ende bereitet und diese zukunftsfest gemacht.
Durch diese neue, erstmals an reellen Personal- und Sachkostensteigerungen orientierten Dynamisierung wurde durch die NRW-Koalition erstmals echte Nachhaltigkeit geschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es gibt mehr Geld für pädagogische Fachkräfte, Mittel für bedarfsgerechte Betreuungsangebote, strukturelle Fachberatung für Kitas und Kindertagespflege sowie bessere alltagsintegrierte Sprachförderung.
Eine Entlastung für Kita-Träger ist die Ausbaugarantie, eine finanzielle Entlastung der Eltern gibt es durch ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr.
Kurzum: Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen und insbesondere der Schutz unserer Kleinsten haben bei uns als NRW-Koalition höchste Priorität.
Ich möchte festhalten:
Der uns vorliegende Antrag kommt von einer Fraktion, die vor kurzem erst ein „Hetz-Malbuch“ für Kinder verteilt hat!
Es lässt mich ziemlich fassungslos zurück, dass Sie selbst bei so einem wichtigen Thema nicht davor zurückschrecken, in gewohnter Manier einen „Schaufensterantrag“ stellen, dem jede Glaubwürdigkeit fehlt, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen zu wollen.
Kinderschutz und Kinderrechte sind bei unserem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, Armin Laschet, und dem zuständigen Minister, Dr. Joachim Stamp, bereits in den besten Händen.
Wir lehnen den Antrag damit ab.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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