Christian Berger zu TOP 3 "Den Erfolg des GemeindeschwesterPlus-Projektes für respektvolle Pflege und zur Einsamkeitsprävention nutzen"

03.05.2023

Sehr geehrte/r Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich fall mal gleich mit der Tür ins Haus, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD. Sie wollen den Erfolg eines Projektes aus Rheinland-Pfalz nutzen – so lautet ihr Antrag. Wenn wir in NRW etwas nutzen sollten, warum dann nicht die eigenen Erfolge. Erfolge, die wir in NRW erarbeitet haben. Die auf unsere Besonderheiten, unser Gesundheitssystem und die Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger abgestimmt sind. Dabei scheinen sie sich in der Sache ja auch nicht ganz sicher zu sein oder wie soll man das verstehen, wenn sie im Punkt II. des Antrags feststellen lassen wollen, dass sich die GemeindeschwesterPlus-Projekte bewährt haben aber gleichzeitig in ihrem Antrag eine eigene wissenschaftliche Begleitung und Evaluation fordern. Das verstehe ich nicht.

Dabei ist die Idee einer Gemeindeschwester, Case Manager oder Community Health Nurse nicht neu und auch die Tatsache, dass wir uns aktiv um die Bekämpfung von Einsamkeit kümmern müssen ist nicht neu und wird von unserem Ministerpräsidenten ja auch konkret angesprochen. Zum Thema Einsamkeit verweise ich gerne auf den Tagesordnungspunkt 5) – unserem Antrag - am Donnerstag. Doch zurück zur Gemeindeschwester. Viele Projekte gibt es dazu bereits - mit zum Teil großem Engagement aus dem Ehrenamt. Minister Laumann wird bestimmt auf das ein oder andere durch das Land geförderte Projekt gleich noch eingehen. Ich möchte vielleicht kurz aus meinem Wahlkreis berichten. Mit Oberberg_FAIRsorgt hat der Oberbergische Kreis bereits ein Modellprojekt gestartet. Das Ziel dabei ist die medizinische und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren sektorenübergreifend zu verbessern. Dabei erzielen wir mit Oberberg_FAIRsorgt große Erfolge. Was mittlerweile deutschlandweit honoriert wird – u.a. gewann das Projekt 2022 den Telemedizinpreis der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin und die gemeinsam entwickelte Plattform GerontoNet gewann den Digitalen Gesundheitspreis 2023 der Novartis. Tolle Erfolge!

Und nicht weil es mein Wahlkreis ist, sondern weil es ein tolles, fortschrittliches und nachhaltiges Projekt ist, kann man hier nur Beifall spenden. Und ich bin ziemlich stolz, dass die schwarz/grüne Zukunftskoalition auch genau diese Art von neuer, innovativer, sektorübergreifender Gesundheitsversorgung im Quartier im Koalitionsvertrag festgehalten hat.

Wenn sich Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ändern, wenn sich die Gesellschaft verändert, wenn Einsamkeit ein wachsendes Thema ist, wenn wir über Fachkräftemangel und zu wenig Ressourcen sprechen. Dann müssen wir mehr aus der Ideenstube holen, als eine Gemeindeschwester+. Dann brauchen wir die multiprofessionellen Gesundheitszentren, die Gesundheitsregionen, die sektorübergreifend die personellen Kapazitäten entlasten und Ressourcen bestmöglich nutzen. Ein wichtiger Ankerpunkt in der quartiersbezogenen Versorgung, Prävention und Sozialarbeit werden die Community Health Nurses oder Gemeindeschwestern sein. Aber nicht wie im SPD Antrag gefordert losgelöst für präventive, gesundheitsfördernde und einsamkeitsmildernde Angebote nur für Seniorinnen und Senioren, sondern als starke und wichtige Komponente einer ganzheitlichen gesundheitlichen und medizinischen Versorgung im Quartier.

Der Antrag der SPD ist zu kurz gedacht, verbindet keine Kräfte, sondern schafft nur eine durch Landesmittel finanzierte Insellösung. Wir brauchen genau das Gegenteil. Kräfte bündeln, bestmöglich einsetzen und gemeinsam für die beste Gesundheitsversorgung in NRW arbeiten. Das ganze Paket gibt es mit schwarz/grün, mit unserem Zukunftsvertrag und natürlich mit unserem Minister Laumann.

Wir lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank.

 

Backup:
• Die Landesregierung fördert bereits „Kümmerer-Strukturen“:
• z.B. 12 Regionalbüros „Alter, Pflege und Demenz“
• Wohnberatungen
• Landesnetz Pflegeselbsthilfe für mehr Entlastung pflegender Angehöriger
• und die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (Hinweis: 125 Euro-Angebote).
• Förderprogramm „Miteinander und nicht allein“