Christian Berger zu TOP 4 "Gesundheitsgefahren endlich ernst nehmen und Meldestellen für Menschen mit Impfschäden einrichten!"

16.06.2023

Sehr geehrte/r Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Ein Antrag mal wieder aus dem Handbuch der AfD. Keine Substanz, eine paar verdrehte Fakten und etwas Angstmacherei. Lassen Sie mich das mal etwas sortieren.

Laut einer Information von Statista wurden bis zum 28. Februar 2023 weltweit mehr als 13 Milliarden Impfdosen verabreicht. Mehr als 192 Mio. in Deutschland. Das hat Leben gerettet.

Statt von lebensrettenden Maßnahmen, sprechen Sie im Zusammenhang der Corona Schutzimpfung von  „Gesundheitsgefahren“. Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht all der Menschen, die ihren Ärztinnen und Ärzten, sowie der Wissenschaft vertrauen und auch für die Menschen, die mitten in der Pandemie dafür gesorgt haben, dass so viele unserer Bürgerinnen und Bürger eine Schutzimpfung erhalten haben.

Sie erwähnen die Pfizer-Studie vom 28. Februar 2021 und nutzen die Zahlen, um zu verunsichern und Angst zu machen. Sie erwähnen kardiologische Symptome, Gesichtslähmung und epileptische Anfälle. Dabei bezieht sich der höchste Anteil der registrierten Symptome auf Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Ermüdung, Schüttelfrost um nur einige zu nennen. Die Studie selbst kommt zum Ergebnis: Die Überprüfung der Daten bestätigt ein positives Ergebnis, einen Vorteil für eine Impfung.

Sie fordern in ihrem Antrag eine Meldestelle, sie selbst erwähnen jedoch das Paul-Ehrlich-Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte, sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind verpflichtet, einen Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung unverzüglich zu melden, wenn sie über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht. Und zwar an das PEI.

Übrigens kann man im Fazit des von Ihnen erwähnten Sicherheitsbericht des PEI nachlesen, dass keine bedrohlichen Fallzahlen oder neuen Risiken erkennbar sind.

Die erste Forderung des Antrags ist also substanzlos, genau wie der Rest. Die ärztliche Versorgung in Deutschland und NRW ist geregelt und bedarf keiner speziellen Ambulanzen und auch die Ärzteschaft nimmt das Thema nach allen mir vorliegenden Erkenntnissen, Berichten und Stellungnahmen sehr ernst. Jeder Betroffene findet „Gehör“ – ein Tabu hat es erkennbar nie gegeben.

Wir lehnen diesen Antrag ab.