Daniel Hagemeier MdL zu TOP 8

11.10.2018
Keine Doppelmandate im Landtag NRW

ANREDE

Vor nicht einmal einem Jahr haben wir hier im nordrhein-westfälischen Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen verabschiedet, das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes.

An diesem Gesetz sehen wir bis dato keinen weiteren Änderungsbedarf!

Um es deutlich zu sagen: Den Antrag der Fraktion der AfD, „Keine Doppelmandate im Landtag NRW“ lehnen wir ab, weil wir keinen Handlungsbedarf sehen.

Es hat seit 1990 nur eine einzige Doppelmitgliedschaft zwischen dem nordrhein-westfälischen Landtag und dem Deutschen Bundestag gegeben – diese hatte Jürgen W. Möllemann für ein gutes Dreivierteljahr inne.

Aktuell haben wir einen Doppelmandatsträger hier im Landtag, der zugleich ein Europamandat innehat.

UND DER IST ÜBER DIE LISTE DER AFD EINGEZOGEN, auch wenn er dieser Fraktion inzwischen nicht mehr angehört.

Stand der Dinge ist: Landtagsmandatsträger, die zu Bürgermeistern oder Landräten gewählt worden sind, müssen ihr Landtagsmandat niederlegen. Dies gilt jedoch nicht für Kandidaten, die in den Bundestag oder das Europäische Parlament gewählt worden sind. In diesem Fall ist ein „Doppelmandat“ gesetzlich nicht ausgeschlossen.

Und wenn wir sehen, dass dies in den letzten 38 Jahren gerade zwei Mal der Fall war, können wir mit Fug und Recht von Einzelfällen reden.

Nicht alles, meine Damen und Herren, muss gesetzlich geregelt sein. Nach dem Wahlrechtsgrundsatz der freien Wahl soll das passive Wahlrecht möglichst wenig eingeschränkt werden. Das freie Mandat des Abgeordneten bedeutet, dass ihm keine Vorschriften zu machen sind, an welchen Debatten und Abstimmungen er teilnimmt.

Entscheidend muss doch sein, wie die Parteien und ihre Mandatsträger das den Wählerinnen und Wählern begreiflich machen wollen.

Das muss dann jede Partei bzw. jeder Mandatsträger selbst regeln. Vielleicht fragt die antragstellende Fraktion mal ihren ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Herrn Pretzell, wie er das aktuell regelt. Ob die AfD bei der Aufstellung der Landesliste hätte berücksichtigen müssen, dass sich ein Doppelmandat anbahnen könnte oder vorab eine Absprache mit ihrem damaligen Mitglied hätte treffen sollen, möchte ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen wagen.

Finanziell bringt so ein Doppelmandat übrigens kaum Vorteile für den Doppelmandatsträger – die Diäten werden, wie im Abgeordnetenentschädigungsgesetz typischerweise geregelt, ganz oder größtenteils verrechnet.

Es ist, wenn ich das nochmals zusammenfassend sagen darf, keine Sache, die wir zwingend gesetzlich regeln müssen. Es ist eine Sache des Anstands!

Obwohl wir den Antrag heute inhaltlich zurückweisen, bin ich auf Ihre Argumentation im federführenden Hauptausschuss gespannt.