
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ergibt sich unmittelbar aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde, wie sie in Artikel 1 unseres Grundgesetzes für immer festgeschrieben ist.
Dies zu garantieren und zu finanzieren, ist stetige Aufgabe und Verpflichtung der Politik und eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen unserer Zeit.
Das kommt auch in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck. Allen Menschen, gleichgültig ob sie kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen oder mehrfache Behinderungen haben, wird das Recht zugestanden, gleichberechtigt ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten.
Dazu müssen wir alle beitragen.
Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Träger der Eingliederungshilfe und die Kommunen brauchen vor allem eines:
Verlässlichkeit.
Dabei wissen wir um die Herausforderungen unter schwierigen Bedingungen und um unsere Verantwortung, seriös und belastbar zu arbeiten.
Und genau deshalb, meine Damen und Herren, tun wir gut daran, keine Erwartungen zu wecken, die sich am Ende nicht erfüllen lassen.
Glaubwürdig ist eine Politik dann, wenn ihren Worten auch Taten folgen.
Deshalb erlaube ich mir eine Anmerkung:
Wer auf Bundesebene den Bundesfinanzminister stellt und gleichzeitig auf Landesebene eine stärkere finanzielle Beteiligung fordert, sollte sich bewusst sein, dass Haushaltsmittel keine Einbahnstraße sind.
Wenn es der antragstellenden Fraktion ein ernsthaftes Anliegen ist, die Kommunen und Träger besser auszustatten, dann hätte sie die idealen Voraussetzungen, dies parteiintern direkt dort anzusprechen, wo die Spielräume definiert werden.
Denn wir alle wissen:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind bundesgesetzlich geregelt.
Die Umsetzung erfolgt durch die Kommunen.
Das Land NRW selbst hat keinen direkten Einfluss auf die Kostenentwicklung.
Wohl aber auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen.
Und die sind herausfordernd, denn die Kosten in der Eingliederungshilfe steigen seit Jahren kontinuierlich:
Zuletzt um 13,2 Prozent – auf 7,2 Milliarden Euro allein in unserem Land.
Der Reformprozess des Bundesteilhabegesetzes hat zwar gute Ziele formuliert. Eine nachhaltige Begrenzung der Kostendynamik steht aber weiterhin aus.
Das wissen Sie genau so gut wie ich.
In dieser Lage dann aber einen Antrag vorzulegen, der neue strukturelle Lasten erzeugen würde – ohne realistische Gegenfinanzierung.
Das ist bestenfalls gut gemeint.
Aber gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
CDU und Grünen stellen sich den Herausforderungen der Realität.
Wir investieren in Inklusion.
Wir stärken Strukturen.
Wir stehen an der Seite der Trägerlandschaft und der Menschen, die sie mit Leben erfüllen.
Und wir tun das mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit dem festen Willen, Teilhabe dauerhaft zu sichern.
Deshalb setzen wir konsequent auf Bürokratieabbau:
mit digitalisierten Antragswegen,
standardisierter Bedarfsermittlung
und klaren Zuständigkeiten.
Wir arbeiten für kurzfristige Entlastungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin fest davon überzeugt: das, was wir jetzt brauchen, ist ein Schulterschluss der demokratischen Mitte.
Ein Bündnis der Vernunft, das nicht in konkurrierenden Forderungen endet, sondern in gemeinsamer Verantwortung mündet.
Die Menschen mit Behinderungen in unserem Land
haben ein Recht auf Teilhabe, Solidarität und Unterstützung.
Sie haben auch ein Recht auf Ehrlichkeit.
Lassen Sie uns also gemeinsam an dem arbeiten, was wir wirklich leisten können.
Der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmen wir selbstverständlich zu.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Im Sinne unser aller Glaubwürdigkeit.
Und immer mit Blick auf die Menschen, um die es hier geht.
Vielen Dank.
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