
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere der Zukunft verpflichtete Koalition aus CDU und Grünen weiß um ihre Verantwortung, gerade den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung zu verbessern.
Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen zu optimieren, um konkrete und spürbare Maßnahmen zu ermöglichen.
So haben wir die Strukturen zur Unterstützung für Inklusionsbetriebe gestärkt.
Die Förderkulisse für Barrierefreiheit erweitert die Kompetenzzentren „selbstbestimmt
Leben“ finanziell abgesichert
und in den vergangenen Haushalten verlässliche Mittel für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bereitgestellt.
Hinzu kommen ressortübergreifende Programme:
- zur digitalen Barrierefreiheit,
- zur Qualifizierung von Assistenzkräften
- und zur Stärkung der Mobilitätsangebote im ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
all diese Maßnahmen sind Ausdruck eines Politikverständnisses des Zuhörens, des Priorisierens und des Handelns.
Minister Karl-Josef Laumann und den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen bin ich deshalb dankbar, dass wir auch in diesen wichtigen Themenfeldern verlässlich und mit Blick auf das Wesentliche zusammenarbeiten.
Das Gehörlosengeld in NRW dient als finanzielle Unterstützung für Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und ist nicht als Einkommen im Sinne anderer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld zu werten.
Es soll die Mehraufwendungen ausgleichen, die durch Hörbehinderung entstehen, wie beispielsweise Kosten für Gebärdensprachdolmetscher oder spezielle Hilfsmittel wie optische Klingelanlagen.
Als Beauftragter meiner Fraktion für Menschen mit Behinderung liegt mir auch das Thema Gehörlosengeld am Herzen.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass wir heute gemeinsam einen Blick auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion werfen.
Deshalb weise ich gleich zu Beginn explizit darauf hin, dass die Quantität nicht die Qualität oder die zielgerichtete Effizienz ersetzen können.
Natürlich gibt es haushaltspolitische Realitäten, die Sie alle kennen und die wir auch beim zur Diskussion stehenden Thema entsprechend berücksichtigen müssen.
So wie in anderen Bereichen auch.
Deshalb ist es mit einem einfachen Draufsatteln politisch nicht immer getan.
Gerade bei Themen wie dem Gehörlosengeld ist mehr erforderlich als ein pauschaler Appell der Erhöhung.
Es braucht vor allem ein klares Zuwendungssystem der Effektivität und Effizienz.
Oder anders formuliert:
Wer bekommt was, warum und mit welcher Wirkung?
Auf Bundesebene wurden seit 2001 und in NRW seit 2004 zahlreiche auch finanzielle Verbesserungen für gehörlose Menschen umgesetzt. So werden heute die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher in vielen Lebenslagen durch öffentliche Kosten- und Sozialversicherungsträger abgedeckt.
Dies ermöglicht das Gehörlosengeld für andere Zwecke einzusetzen als vor der Regelung zur Kostenübernahme aus öffentlichen Mitteln.
Gehörlosengeld ist, wie sie alle wissen, keine bundeseinheitliche Leistung.
Es ist eine freiwillige Landesleistung, die in einigen Bundesländern überhaupt nicht gezahlt wird.
So in Bayern, in Niedersachsen oder in Schleswig-Holstein.
Und auch bei den Ländern, die diese Leistung gewähren, gibt es erhebliche Unterschiede.
Sachsen-Anhalt zahlt aktuell 61 Euro monatlich – weniger als Nordrhein-Westfalen.
Statt also isoliert über Beträge zu sprechen, sollten wir den Rahmen insgesamt im Blick haben und vernünftig diskutieren.
Vielleicht ist es sogar an der Zeit, diesen Diskurs perspektivisch in die Gesundheitsministerkonferenz zu tragen.
Nordrhein-Westfalen könnte dabei einen richtungsweisenden Anstoß für die Zukunft geben:
Für eine bundesweite Verständigung.
Für eine transparentere Bedarfsstaffelung.
Für eine gerechtere und systematischere Lösung.
Gleichzeitig stehen wir zu unserer Verantwortung vor Ort, denn in den Städten und Gemeinden muss die Politik umgesetzt und mit Leben erfüllt werden.
Die Landesregierung fördert im Sinne der Menschenwürde des Artikel 1 unseres Grundgesetzes die Teilhabe an der Gesellschaft. Klug und verantwortungsvoll.
Wir setzen auf sinnvolle Weiterentwicklung statt auf Schnellschüsse. Auf Dialog, auf Struktur und auf bestmögliche Wirkung.
Unsere Antwort auf anspruchsvolle Fragen dienen allein dem Ziel, Menschen besser zu unterstützen.
Aber mehr Geld ist per se nicht gleichzusetzen mit mehr Wirkung.
Dazu bedarf es – mehr.
Nämlich mehr Klarheit. Mehr Struktur. Und damit mehr Effizienz.
Der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmen wir ausdrücklich zu.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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