
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Antrag der Landesregierung soll dem geänderten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugestimmt werden.
Es handelt sich dabei um einen wichtigen, wenn auch technisch anspruchsvollen Schritt zur Modernisierung der Sicherheitsinfrastruktur in Deutschland.
Die Länder reagieren mit dieser Änderung auf neue europäische und nationale Vorgaben im Produkt- und Anlagensicherheitsrecht.
Ziel ist es, die Zentralstelle strukturell und rechtlich so aufzustellen, dass sie künftigen Anforderungen gerecht wird. Dabei geht es um Effizienz, Rechtsklarheit und die Anschlussfähigkeit an europäische Regelungen.
Die ZLS übernimmt für die Länder zentrale Aufgaben im Bereich der Produktsicherheit.
Dazu zählen unter anderem die Marktüberwachung für Maschinen, Aerosolpackungen, Bauprodukte, Spielzeuge, Explosivstoffe sowie weitere sicherheitsrelevante Produktgruppen.
Darüber hinaus fungiert sie als Koordinierungsstelle bei europäischen Verfahren, als Ansprechpartnerin für nationale und europäische Institutionen und als Fachstelle für Anerkennungsfragen im Bereich der Prüf- und Zertifizierungsstellen.
Die jetzt vereinbarte Überarbeitung des Abkommens präzisiert diese Zuständigkeiten und erweitert sie dort, wo es erforderlich ist.
Gleichzeitig erfolgt eine organisatorische Anpassung an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen.
Einige Regelungen, insbesondere zur Sicherheit technischer Anlagen, werden ab dem 1. Januar 2026 wirksam.
Für die CDU-Landtagsfraktion ist besonders bedeutsam, dass durch die zentrale Koordination bei der ZLS einheitliche Standards und Verfahren entstehen.
Diese sorgen für mehr Rechtssicherheit bei den Unternehmen und schaffen transparente sowie nachvollziehbare Abläufe bei Genehmigungs- und Überwachungsverfahren.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ist der neue Staatsvertrag ein richtiger Schritt.
Doppelstrukturen werden vermieden, die Landesbehörden entlastet und vorhandene Ressourcen besser genutzt.
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels und der zunehmenden Komplexität ist das eine kluge und vorausschauende Entscheidung.
Nicht zuletzt werden mit der Überarbeitung auch notwendige Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen.
Das stärkt die rechtliche Verlässlichkeit und erhält den Handlungsspielraum der Länder.
Meine Damen und Herren,
die Sicherheit technischer Produkte betrifft Millionen Menschen. Sie berührt Fragen des Verbraucherschutzes, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungsmodernisierung.
Klare Zuständigkeiten und verlässliche Strukturen sind dabei unerlässlich.
In diesem Sinne danke ich der Landesregierung für die Initiative - wir stimmen dem Antrag mit Überzeugung zu.
Vielen Dank.
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