Daniel Sieveke zu TOP 16 "Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes"

07.10.2020

Anrede,

neben der personellen und der technischen Ausstattung unserer Polizei in Nordrhein-Westfalen, sind es die Strukturen, die wesentlich dazu beitragen in der besten Meinung für die Innere Sicherheit in unserem Land Effizienz und Effektivität tatsächlich zu erreichen, zu steigern, zu optimieren, wo immer das möglich und sinnvoll erscheint.

Daher sind die Intention und der Grundgedanke, die dem heute in 2. Lesung vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zugrunde liegen, absolut richtig und wichtig.

Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf:

„Wenngleich viele Reformschritte aus den Jahren 2006 und 2007 die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Polizei gestärkt haben, kann diese Aussage für die seinerzeit gewählte zweistufige Aufsichtsstruktur nicht gelten. Mit der unmittelbaren Aufsicht über die Kreispolizeibehörden sieht sich das Ministerium mit einer großen Führungsspanne konfrontiert. […] Dies geht zulasten der […] Strategie- und Führungsaufgaben.“

Zukünftig soll daher die Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden bei den drei Landesoberbehörden angesiedelt werden, wobei die oberste Fachaufsicht beim Ministerium verbleibt.

Das Landeskriminalamt (LKA), das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) werden als Landesoberbehörden also die landesweite Fachaufsicht übernehmen, jeweils nach den fachlichen Zuständigkeiten verteilt. Die Dienstaufsicht als zentrales Führungs- und Steuerungsinstrument bleibt (weitgehend) beim Innenministerium.

Die erforderlichen personellen und IT- sowie Bürokosten zur Ausstattung der neuen Aufsichtsstruktur sind haushalterisch bereits angemeldet worden. Die Notwendigkeit dafür ist auch von praktisch allen Experten besonders betont worden.

Welche externen Expertisen sind zudem in die Beratung eingeflossen bzw. welche exemplarischen Inhalte von Stellungnahmen? (nur Auszüge!)

 Begrüßt wurde z. B. die Intention von Entlastungseffekten für die ministerielle Ebene, nicht zuletzt aufgrund der vielen aktuellen Herausforderungen (Kindesmissbrauch, Internetkriminalität).

 Das neue Auditverfahren als modernes Qualitätsmanagement-Tool wurde ausdrücklich begrüßt (GdP NRW).

 Und auch, wenn manche Experten sich noch weitere Reformbestandteile gewünscht haben, waren sich alle einig, dass hiermit in die „richtige Richtung“ (GdP NRW) gearbeitet wird, wenn auch „am offenen Herzen“ (BdK NRW) und damit vielleicht auch nur ein Teil der „Symptome kuriert“ (PP a. D. Hubert Wimber) werden kann.

 Die wohl weitgehendste Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, die des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, geht mir persönlich einen Schritt zu weit ins Negative oder Destruktive, wenn nämlich „die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen“ als „mit der Vielfalt der Aufgaben überlastet und fachlich zudem überfordert“ beschrieben wird. Die immensen Anforderungen an die KriPo in NRW werden sicherlich viele hier im Hohen Hause sofort bestätigen, aber der Alarmismus geht über eine sachliche Debatte zwischen Innenpolitikern, partei- und gewerkschaftsübergreifend, dann vielleicht doch etwas zu „laut“ von statten, auch im Sinne der Beamtinnen und Beamten selbst, die sich immer den neuen Herausforderungen, technisch wie menschlich, gestellt haben. Bei aller Kritik.


Aber damit hier kein falscher Zungenschlag die Debatte bestimmt: Die Diskussion im Innenausschuss war sehr weitgehend sachbezogen und die letztliche Beschlussempfehlung, bei Enthaltung von SPD und GRÜNEN, auch einstimmig.


Ich bitte daher im Sinne der Beschlussempfehlung 17/11143 des Innenausschusses dem vorliegenden Gesetzentwuf 17/9787 der Landesregierung zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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