
[Anrede],
bereits im Innenausschuss am 17. Januar 2019 hat der Minister in aller Klarheit zur Thematik des vorliegenden Antrages berichtet.
Und eines ganz klar am Anfang:
Sie können so oft sie möchten, weiterhin das Thema Linksextremismus in all seinen Facetten in das Hohe Haus und in den Plenarsaal ziehen, aber es bleibt für uns dabei:
JEDER Extremist ist Mist!
Was nun konkret den Verein Rote Hilfe betrifft komme ich zu dem Ergebnis, dass unser Rechtsstaat funktioniert.
Er ist mit seinen Behörden, einschließlich des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sehr wachsam. Deswegen wird die Roten Hilfe, auch im Verfassungsschutzbericht 2017 des Bundesamtes für Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation aufgeführt.
Aber:
Es handelt sich hier um ganz klar bundesweite Strukturen und daher WÄRE ggf. der Bundesinnenminister zuständig.
Aber Sie (AfD) wissen hoffentlich auch, dass Vereinsverbote – WENN sie der Staat beabsichtigen SOLLTE – sehr gut auf dem Fundament einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu überlegen sind.
Scheitern solche Ansätze nämlich, so gilt der Grundsatz:
„Das Gegenteil von gut ist gut gemeint!“
Deswegen müssen Sie für sich eine Entscheidung treffen: Wollen sie den Linksextremismus weiterhin zur Mobilisierung ihrer eigenen Wählerschaft nutzen (Antrag stellen) oder wollen Sie ihn tatsächlich wirksam bekämpfen? (Verantwortliche arbeiten lassen)
Wir von der NRW-Koalition jedenfalls stehen klar für eine zielführende und ernstgemeinte Extremismus-Bekämpfung in alle Richtungen.
Das ist auch in anderen Debatten immer wieder von CDU und FDP unmissverständlich hier klargestellt worden.
Und ganz am Rande sei noch kurz die Bemerkung erlaubt:
Der erwähnte CDU-Kollege Armin Schuster aus dem Deutschen Bundestag. Ich persönlich spreche sehr gern mit ihm, lese und höre gerne von ihm, uninteressant ist das nicht.
Und der Kollege Schuster ist auch nicht nur ein anerkannter Innenpolitiker, sondern kann durchaus innenpolitisch relevante ausbildungsbezogene und berufliche Stationen auch in unserem schönen Nordrhein-Westfalen vorweisen.
Aber ich gehe doch stark davon aus, dass die CDU in Baden-Württemberg ihn weiterhin in ihrem Landesverband verortet wissen möchte und nicht bei uns in der CDU-NRW. Wie es in ihrem Antrag steht! ;-)
Die Überweisung in den Innenausschuss federführend sowie in den Rechtsausschuss soll aber an diesem kleinen Recherchefehler sicherlich nicht scheitern. ;-)
Aber …
Wenn Sie Herrn Schuster schon zitieren, der sich mit seiner Forderung eben ausdrücklich an das Bundesinnenministerium gewandt hatte, dann zitieren Sie ihn doch bitte vollständig.
Zitat:
„Bei aller notwendigen Konzentration auf extremistische Tendenzen innerhalb der AfD dürfen wir den linken Rand nicht vergessen“, sagte Schuster zur WELT, veröffentlicht am 14.04.2018!
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