Sehr geehrter Herr Präsident /sehr geehrte Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren!
Schon im 16. Jahrhundert lehrte uns Paracelsus in seinem berühmten Zitat: „Die Dosis macht das Gift!“
Eine Aussage, die in doppelter Hinsicht auf den vorliegenden Antrag der Grünen zutrifft:
Zum einen: Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittel, das zweifelsohne in die Hände von Fachleuten gehört, die damit umzugehen, es einzusetzen und auch zu dosieren wissen.
Zum anderen passen Paracelsus‘ Worte aber auch zum Stil des Antrags, der nicht nur in seiner Dosis über das Ziel hinausschießt, sondern einmal mehr geeignet ist, das Klima in der gesellschaftlichen Diskussion um eine moderne Landwirtschaft einseitig zu vergiften. Die Grünen pflegen nunmal gerne Feindbilder. Heute trifft es mal wieder die konventionelle Landwirtschaft – ohne Rücksicht auf die hauptsächlich betroffenen Familienbetriebe.
Anstatt einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft zu leisten oder notwendige ökonomische Gesichtspunkte mit wichtigen ökologischen Zielen in Einklang zu bringen, pflegen die Grünen altes Lagerdenken und stellen ihre eigene Ideologie sogar über Tatsachen.
Ganz deutlich zeigt sich dies anhand der im Antrag geforderten Feststellungen.
• Der Landtag soll demnach feststellen, „dass eine menschliche Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz von Glyphosat nicht abschließend wissenschaftlich geklärt ist und daher kein Risiko ausgeschlossen werden kann“. Mit Verlaub und ohne verharmlosen zu wollen: Wir könnten heute genauso gut feststellen, „dass der Einsatz von Grünem Tee oder Tofu ebenfalls nicht abschließend wissenschaftlich geklärt ist und daher kein Risiko ausgeschlossen werden kann.“
• Ferner soll der Landtag feststellen, dass „das Insektensterben auf einen massiven und unkontrollierten Einsatz von Pestiziden und Herbiziden zurück zu führen ist.“ Das ist schon fachlich falsch ausgedrückt, weil die Herbizide neben anderen Pflanzenschutzmitteln eine Untergruppe der Pestizide sind. Außerdem müsste der Landtag zunächst einmal untersuchen, wo es zu einem „massiven und unkontrollierten Einsatz“ von Pflanzenschutzmitteln gekommen sein soll, der hier einfach als Pauschalvorwurf in den Raum gestellt wird. Danach müssten wir die Auswirkungen auf die Welt der Insekten beleuchten und – so vermute ich – die vielseitigen Ursachen für den Rückgang von Populationsgrößen erforschen.
Es ist aber eben nicht die Aufgabe von Politik, solche naturwissenschaftlichen Zusammenhänge festzustellen, sondern es ist die Aufgabe von Wissenschaft, dies methodisch korrekt und politisch unvoreingenommen zu tun. Politik ist dann gut beraten, diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten und sich nicht ideologisch darüber hinweg zu setzen – wie die Grünen es hier tun.
Also: Zurück zu den Tatsachen! Glyphosat ist ein bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelter Wirkstoff. Glyphosatbasierte Herbizide sind weltweit die gebräuchlichsten und daher gründlich untersucht. Als Herbizid wirkt Glyphosat, indem es den Stoffwechsel der Pflanze blockiert. Es hemmt ein Enzym, das lediglich bei Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen vorkommt. Es hat somit bei Menschen und Tieren keinen Angriffspunkt. Glyphosat wirkt auf sämtliche Pflanzen und hat damit ein breites Anwendungsspektrum. Es wird verwendet, um Unkräuter vor und nach dem Anbau von Feldfrüchten zu dezimieren. Die Anwendung zur Erleichterung der Ernte ist nicht erlaubt. Natürlich sind die „Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu berücksichtigen“, um den Mitteleinsatz möglichst zu reduzieren – die Dosis macht das Gift!
Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist Glyphosat nicht schädlich. Die Wirkung auf Nichtzielorganismen ist sehr gering. Dies wurde wiederholt und umfassend untersucht. Insbesondere das angesprochene Thema des Insektensterbens ist nicht direkt mit Glyphosat in Verbindung zu bringen, da der Wirkstoff für Tiere nicht giftig ist. Auch der Mangel an Blühpflanzen im Feld als Nahrung für Insekten wird durch ein Verbot von Glyphosat nicht behoben, da die Anbauer mit dem Ziel der wirtschaftlichen Produktion hochwertiger Lebensmittel die Unkräuter auch anderweitig bekämpfen müssten und würden. Hier hilft vielmehr als eine Maßnahme die Förderung von Blühstreifen am Ackerrand.
Im Hinblick auf den Menschen kommen fast alle mit der Prüfung befassten unabhängigen wissenschaftlichen Institute überein, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat keine Gefahr für die Gesundheit besteht. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Experten der deutschen Zulassungsbehörde, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der weiteren Bewertungsbehörden, also des Umweltbundesamtes, des Julius-Kühn-Instituts (JKI) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR).
Letzteres übrigens – daran darf ich hier erinnern – wurde 2002 von der damaligen grünen Bundesministerin für Verbraucherschutz Renate Künast ins Leben gerufen. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung und Forschung unabhängig. Hier zeigt sich wie bereits im Umweltausschuss wie Sie als Grünen-Fraktion zu den selbst berufenen Experten steht, wenn diese nicht mehr die politisch gewünschten Ergebnisse liefern.
Anders anscheinend als die Grünen im Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament hat sich am 26.10.2017 für eine fünfjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat unter Auflagen ausgesprochen – mit den Stimmen der Grünen. Erst im Ministerrat scheiterte der von der Kommission vorgelegte Kompromiss. Derzeit fehlt es an brauchbaren Alternativen zum Glyphosat. Ein sofortiges Verbot ohne Übergangszeit wäre überstürzt und würde vor allem kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe treffen. Eine übergangsweise Verlängerung der Zulassung durch die EU würd Zeit schaffen, um weiter alternative Ersatzmöglichkeiten zu erforschen. Gerade im Zusammenhang mit der Digitalisierung in der Landwirtschaft, Stichwort etwa „Precision Farming“, ergeben sich interessante Perspektiven.
Den vorliegenden Antrag werden wir somit ablehnen. Vielen Dank !
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