Der Rechtsstaat stellt sich vor die Opfer

26.08.2020
Angela Erwin zu mehr Opferschutz im Strafverfahren

Die NRW-Koalition von CDU und FDP will den Schutz von Opfern im Strafverfahren stärker verankern. Der entsprechende Antrag bekam im Landtag an diesem Mittwoch breite Zustimmung, lediglich bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Dazu unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin:

„Es ist das Ziel der NRW-Koalition von CDU und FDP, den besseren Schutz von Opfern zu einem Kernthema des Parlaments zu machen. Und: Opferschutz muss auch im Strafverfahren stärker verankert werden. Bei Opfern von Gewalt oder schambesetzten Straftaten und ganz besonders bei Kindern muss sichergestellt sein, dass die Aussage vor Gericht nicht zu einem weiteren Trauma führt. Ein starker Rechtsstaat braucht die Mithilfe der Opfer und muss sich nicht zuletzt deshalb vor sie stellen. Für uns geht Opferschutz ganz klar vor Täterschutz.

Wir wollen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz speziell geschult werden, um die Opfer im Strafverfahren zu begleiten. Opfer sollen von Personen gleichen Geschlechts vernommen werden, wenn sie das wünschen. Und ganz wichtig: Wir wollen kindgerechte Wartezonen in den Präsidialgerichten, damit Kindern die Angst genommen und zudem absolut sichergestellt wird, dass sie dem Täter nicht begegnen müssen.

Wir freuen uns sehr über die breite Zustimmung zu unserer Initiative im Landtag.“

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