Die angedrohte Zwangsvollstreckung war nichts als heiße Luft

15.03.2018
Presseinformation
Bodo Löttgen zur Pressemitteilung der „Deutschen Umwelthilfe e.V.“

Zur heutigen Pressemitteilung der „Deutschen Umwelthilfe e.V.“, ihren Antrag  auf Zwangsvollstreckung zurückzunehmen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen:

„Die heute in einer Pressemitteilung der „Deutschen Umwelthilfe e.V.“ veröffentlichte Begründung für das Zurücknehmen ihres Antrages auf Zwangsvollstreckung ist eine peinliche Posse. Fakt ist: Die Umwelthilfe ist kläglich gescheitert. Über Tage hinweg hatte sie den Eindruck erweckt, als würde sie eine Zwangsvollstreckung gegen Ministerpräsident Armin Laschet erwirken können.

Heute wissen wir: Es war nichts als heiße Luft ohne jede rechtliche Grundlage.

Auch von einem Lobbyverband, der seine Einnahmen unter anderem mit lukrativen Abmahnungen generiert und sich von TOYOTA, der amerikanischen „Ford Foundation“, sowie der ebenfalls amerikanischen „ClimateWorks Foundation“ finanzieren lässt, kann man erwarten, dass er die Grundzüge des deutschen Rechts erkennt und sich an diese hält. Es ist an der Zeit, endlich den Einfluss der genannten Firmen und Organisationen zu überprüfen, deren über die Umwelthilfe gesteuerte Kampagnen offensichtlich nur einen Zweck verfolgen:  schärfere Grenzwerte bei so ziemlich allem, darunter auch Stickoxide, um die eigenen Marktchancen zu verbessern.

Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Bemühen, gemeinsam mit den Kommunen durch umfangreiche Maßnahmen die Luftreinheit zu verbessern und unverhältnismäßige Fahrverbote zu verhindern.“