
Herr Präsident / Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die SPD-Fraktion beantragt umfassende Einsicht in sämtliche Akten zum Hambacher Fort und wirft der Landesregierung vor, sie weigere sich, die Akten vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen. Das ist ein schwerer Vorwurf, auf den ich mit dem gebotenen Ernst antworten möchte.
Blicken wir ein paar Tage zurück: Am vergangenen Donnerstag wurden die Akten der Staatskanzlei sowie der Innen-, Bau- und Wirtschaftsministerien zur Einsichtnahme durch Abgeordnete und Medienvertreter ausgelegt. Wie mir berichtet wurde, haben die Fraktionen – und insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion – davon rege Gebrauch gemacht, sogar unterstützt von mehreren Mitarbeitern.
Wie ist dieses Vorgehen zu bewerten?
Erstens stelle ich fest, dass die Landesregierung die Akten freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung und ohne dass es eines Antrags bedurft hätte, zugänglich gemacht hat. Allein ein Antrag der Medien hat schon dazu geführt, dass auch die Abgeordneten zur Akteneinsicht eingeladen wurden.
Zweitens stelle ich fest, dass die Landesregierung sich dabei am Informationsfreiheitsgesetz orientiert hat, das ein sogenanntes Jedermann-Recht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen gewährt und – im Vergleich mit anderen Gesetzen – die weitest gehende Anspruchsgrundlage ist.
- Nach dem Pressegesetz NRW besteht lediglich ein Auskunftsanspruch, dessen Art der Erfüllung im Ermessen der Behörde steht. Im Regelfall genügt dafür eine frei formulierte Beantwortung der Fragen.
- Auch nach den aus Artikel 30 Abs. 1 LVerf abgeleiteten und in unserer Geschäftsordnung konkretisierten Informations- und Fragerechten der Abgeordneten gibt es lediglich ein Auskunftsrecht, nicht aber die Verpflichtung zur Vorlage von Akten.
- Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hingegen kann die informationssuchende Person die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen. Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Information und Transparenz.
Allerdings gewährt auch das IFG keine uneingeschränkte Information. Das Gesetz nennt – aus gutem Grund – Ausschlussgründe, wann eine Information nicht öffentlich werden darf. Und deshalb waren auch Teile der Akten geschwärzt. Wollen Sie, dass sensible personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gelangen? Oder wollen Sie etwa, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in unserem Land gefährdet wird? Oder wollen Sie vielleicht, dass der Erfolg polizeilicher Maßnahmen vereitelt wird, weil polizeitaktische Pläne bekannt werden?
Drittens stelle ich fest, dass die vorgelegten Akten sogar noch über das hinausgehen, was das Informationsfreiheitsgesetz vorschreibt. Es waren wohl auch Entwürfe und Notizen enthalten, die eigentlich dem Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses unterliegen und gar nicht hätten veröffentlicht werden müssen. Die Entscheidungsabläufe innerhalb der Ministerien und der Landesregierung waren somit umfassend ablesbar.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten: Die Offenlegung der Akten ist ein beispielhafter Akt der Transparenz. Die Landesregierung verheimlicht nichts.
Warum ausgerechnet die SPD-Fraktion sich hier nun zum Gralshüter der Akteneinsicht macht, wundert mich doch sehr. Sie fordern hier etwas, was sie selbst immer abgelehnt haben – aus nachvollziehbaren Gründen.
- Oder haben Sie schon vergessen, dass Ihre Kollegen in der Verfassungskommission 2014-2016 ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete abgelehnt haben? Und haben Sie auch schon vergessen, dass Sie sich erst kürzlich genauso geäußert haben: Herr Körfges im Namen Ihrer Fraktion, in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2018 und der SPD-Sprecher in der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juli 2019.
- Oder haben Sie schon vergessen, was nach den schlimmen Vorfällen der „Kölner Silvesternacht“ passiert ist? Ich helfe Ihnen gerne: Am 14. April 2016 titelte die WAZ: „Kraft hält Unterlagen unter Verschluss“. Und in dem Artikel heißt es – Zitat: „So fehlten in den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle und Nachweise über Telefongespräche (...).“ Und in einem Untersuchungsausschuss müssen alle Unterlagen, ggf. als Verschlusssache eingestuft, zur Verfügung gestellt werden. Wenn in diesem Hause jemand Informationen zurückgehalten hat, dann war das die rot-grüne Landesregierung mit Hannelore Kraft an der Spitze!
Was wollen Sie also mit Ihrem Antrag bezwecken? Ganz einfach: Sie wollen einen Skandal erfinden, den es nicht gibt! Sie wollen das konsequente Vorgehen der Landesregierung gegen die kriminellen Aktivisten und Besetzer im Hambacher Forst im Nachhinein in den Dreck ziehen! Sie wollen unsere Minister diskreditieren, weil sie keine eigenen Ideen für die Zukunft unseres Landes haben!
Wir aber stehen für Recht und Ordnung in unserem Land. Wir stehen für ein konsequentes Vorgehen gegen gewaltbereite Aktivisten und Straftäter. Und wir stehen an der Seite der Minister und ihrer Häuser, die schwierige Entscheidungen zu treffen hatten; und vor allem an der Seite unserer Polizisten, die im Hambacher Forst mit erheblichen Gefahren konfrontiert waren, beleidigt und mit Fäkalien beworfen wurden!
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