Dr. Marcus Optendrenk zu TOP 2: "Konkrete Wertschätzung für Notfallsanitäter"

25.03.2022

Anrede,
in medizinischen Notfällen kommt es auf jede Minute an. Das ist uns allen bewusst. Deshalb gibt es in Deutschland ein gut ausgebautes System der Notfallrettung, des Rettungswesens, eine enge Verzahnung mit Krankenhäusern und eine zunehmende Bereitschaft der Städte und Kreise, dafür auch noch bessere Voraussetzungen zu schaffen. Das drückt sich in der Aktualisierung von Rettungsdienstbedarfsplänen aus, im Bau zusätzlicher Standorte für Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge und in dem Bemühen, qualifiziertes Personal zu halten, weiterzubilden und neu zu werben.
Die Standards für die Tätigkeit als Notfallsanitäter sind zuletzt ebenfalls weiter erhöht worden. Das Berufsbild und das Einsatzspektrum hat sich gegenüber der früheren Tätigkeit von Rettungssanitätern deutlich ausgeweitet. Die Ausbildung ist parallel erweitert worden. Zudem sind Übergangsregelungen geschaffen worden. Dadurch konnten Rettungsassistenten mit einer Zusatzprüfung die Anerkennung als Notfallsanitäter erlangen. Davon haben bei uns in Nordrhein-Westfalen viele Beamtinnen und Beamte in den Feuerwehren Gebrauch gemacht.
Diesem Wandel in einem zunehmend komplexer werdenden Berufsbild wollen wir auch finanziell Rechnung tragen.
Es ist deshalb richtig, die zusätzliche Einsetzbarkeit und Belastung gegenüber dem wie in anderen Bundesländern mit einer auf die Einsatzstunden bezogenen Erschwerniszulage zu vergüten. Wir orientieren uns dabei mit 2,50 Euro pro Einsatzstunde in unserem Antrag an der Regelung unseres Partnerlandes Brandenburg, wo es diese Zulage so seit 2019 gibt.
Es ist nunmehr die Aufgabe der Landesregierung, dies in ein entsprechendes Regelwerk zu übersetzen. Wenn es dabei in Einzelfällen eine sinnvolle Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Erschwerniszulage geben sollte, sind wir als Parlamentarier sicherlich nicht dagegen, wenn eine solche Ausgestaltung sachgerecht ergänzt wird. Das könnte möglicherweise den Bereich der Leitstellen betreffen. In ersten Reaktionen auf den Antrag tauchte die Frage auf, warum wir hier keine Einbeziehung der Tarifbeschäftigten vorschlagen. Das ist ganz einfach zu beantworten: wir können als Gesetzgeber schlicht nicht in die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eingreifen. Aber es ist sicherlich eine Steilvorlage für die kommenden Tarifverhandlungen, wenn auf der Ebene der Beamtinnen und Beamten eine solche Regelung schon eingeführt wird. Eine dauerhafte Ungleichbehandlung ist insofern kaum zu erwarten und auch von uns nicht beabsichtigt.
Die NRW-Koalition drückt mit dieser Erschwerniszulage ihre konkrete Wertschätzung für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter aus. Sie sind für ein leistungsfähiges Rettungswesen rund um die Uhr unverzichtbar.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.