
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
zu weit fortgeschrittener Stunde – es ist mittlerweile 22:30 Uhr - macht die Zukunftskoalition für NRW deutlich: Wir arbeiten rund um die Uhr für den Verbraucherschutz!
Meine Damen und Herren,
in unserem Zukunftsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, NRW zum Verbraucherschutzland Nummer 1 zu machen.
Mit der Verstetigung und der Flexibilisierung der Mittel für die 63 Verbraucherzentralen in NRW im Rahmen einer institutionellen Förderung besteht bereits eine mehr als solide Basis. Das ist uns wichtig, denn dem Verbraucherschutz wird in den kommenden Jahren eine noch größere Rolle zuwachsen.
Der Haushalt 2023 baut auf den Erkenntnissen und aktuellen Anforderungen der Beratungsstellen auf und gibt ihnen mehr Flexibilität. Dem entspricht der bedeutende Umfang der Förderung an die VZ NRW mit fast 30 Millionen Euro.
Wir werden daher die institutionellen Mittel für die Verbraucherzentralen um zusätzliche 7.600.000 Euro erhöhen.
Davon sind erstens 600.000 Euro, Mittel, mit denen die anstehenden Tarifsteigerungen übernommen werden und zusätzliche Beratungskapazitäten geschaffen werden sollen:
Diese werden - so wie im Koalitionsvertrag vereinbart - in zusätzliche mobile sowie digitale Beratungsangebote gehen, mit denen wir möglichst flächendeckend auch im ländlichen Beratungen für mehr Bürgerinnen und Bürger sicherstellen wollen.
2.
In Zeiten der aktuellen Krise ist die Stärkung von Verbraucherberatung- und Bildung eine zentrale Aufgabe des Verbraucherschutzes.
Angesichts der Energiekrise und angespannten Gasversorgung passt die Verbraucherzentrale ihr Beratungsangebote an aktuelle Energiethemen fachgerecht an. Um das gesteigerte Interesse der Bevölkerung, plus 15% seit Oktoberlaut einem Gespräch mit der VZ Düren,
- an sinnvollen Energiesparmaßnahmen, an Maßnahmen zur Vermeidung von Energieschulden, Zugang zu erneuerbaren Energien und konkreten Hilfsangeboten bedienen zu können haben wir als Land reagiert.
Wir stellen für diesen Mehrbedarf der Verbraucherzentrale zusätzliche 7 Millionen Euro als Teil der institutionellen Förderung – und damit flexibel einsetzbar - zur Verfügung.
Das sind dann insgesamt 29,3 Mio. Euro für die Verbraucherzentralen – ein Umfang, der deren Bedeutung wiederspiegelt!
Daneben unterstützen wir als Land weitere Projekte rund um das Thema gesunde Ernährung, auf die ich an dieser Stelle noch kurz eingehen will.
So führen wir die Kofinanzierung des EU-Schulprogramms NRW fort, mit dem wir Schülerinnen und Schüler regelmäßig und kostenlos mit gesundem Obst und Gemüse versorgen. Hier sind 3,2 Mio. Euro vorgesehen.
Und auch die Landfrauen liegen mir besonders am Herzen, sie leisten in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag. Im Rahmen der „Kinder lernen Kochen Tour“ transportieren sie wichtiges Grundwissen rund um das Thema „gesundes Schulfrühstück“ an den teilnehmenden Schulen. Insgesamt stellen wir hier 370.000 Euro zur Verfügung.
An dieser Stelle will ich gerne noch mehr Schulen dazu ermutigen, an diesem köstlichen Programm teilzunehmen.
Zudem sind Aktivitäten im Bereich Schul- und Kita-Gärten oder Hochbeeten sowie weitere Ernährungsbildungsangebote zum Beispiel mit Schwerpunkten in der nachhaltigen Ernährung und der Wertschätzung von Lebensmitteln als Begleitmaßnahmen des EU-Schulprogramms NRW möglich.
Das ist auch gut investiertes Geld!
Meine Damen und Herren, Meine Damen und Herren,
das war nur ein Auszug aus den vielen Punkten die wir zusammen mit der Landesregierung beim Thema Verbraucherschutz bewegen. Ebenso ist das Beispiel der Energieberatung nur eines von vielen Beratungsfeldern der Verbraucherzentralen.
Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentralen NRW schafft hier – auch für mögliche Veränderungen in den Beratungsschwerpunkten - Planungssicherheit bis 2025.
Durch die jährliche Steigerung der zur Verfügung stehenden Mittel kann die Verbraucherzentrale auch zukünftig so qualifiziert, hoch professionell und nah an den Menschen weiterarbeiten.
Vielen Dank!
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