Der federführende Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat an diesem Freitag den Entwurf für ein Wohnraumstärkungsgesetz beschlossen. Damit kann dieses Gesetz in der kommenden Woche im Plenum verabschiedet werden und zum 1. Juli in Kraft treten. Mit dem Gesetz geht die Landesregierung auf aktuelle Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen ein. Einige der Kernpunkte im Überblick:
Wir geben unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Standards gegen die Zweckentfremdung von wertvollem Wohnraum zu setzen. „Wer künftig über Portale wie Airbnb seine Wohnung zur Kurzzeitvermietung anbieten will, braucht eine Wohnraumidentitätsnummer“, erklärt Fabian Schrumpf, unser Sprecher für Bauen und Wohnen. „So wollen wir in einem bisher meist unregulierten Markt den Durchblick bekommen.“ Wer keine Wohnraumidentitätsnummer hat, soll kein Vermietungsangebot auf der Plattform mehr hochladen dürfen, sofern in der jeweiligen Stadt ein sogenannte Zweckentfremdungssatzung gilt. Zudem gilt eine Höchstdauer für die Vermietungen von insgesamt zwölf Wochen pro Jahr. Danach bedarf es einer Genehmigung der Kommune. „Unsere Städte mit angespannten Wohnungsmärkten erhalten mehr Handlungsmöglichkeiten gegen Zweckentfremdung. Teils haben sich regelrechte Airbnb-Hotels in Häusern gebildet, wo keine Mieter mehr leben“, sagt Schrumpf. „Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz geben wir den Kommunen gegen solche Auswüchse ein einheitliches Regelwerk inklusive Bußgeldern und neuer Instrumente an die Hand.“ Zudem soll so auch dafür Sorge getragen werden, dass für die touristische Vermietung ordnungsgemäß Steuern gezahlt werden.
Auch um bei Schrottimmobilien durchzugreifen, gibt das neue Gesetz den Behörden vor Ort mehr Rechte. „Wenn solche Häuser geräumt werden müssen, trägt der Eigentümer die Kosten sowohl für die Räumung als auch für die Unterbringung der Bewohner – und im Extremfall sogar für den Abriss des Gebäudes“, verdeutlicht Fabian Schrumpf. „Geschäften mit verlotterten, teils sogar gefährlichen Immobilien und oftmals der Not von Menschen, die keine Alternativen haben, wollen wir rigoros einen Riegel vorschieben.“
Bei der Qualität von Arbeiterunterkünften gab es über Jahre viel Kritik, weil etwa ausländische Arbeitskräfte in der Fleischindustrie oder Erntehelfer nicht adäquat untergebracht worden waren. Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz werden klare Mindestanforderungen für solche Unterkünfte geregelt und die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung genommen. „Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf stellt die NRW-Koalition zudem sicher, dass die Anzeigepflicht und Anforderungen wie ein Betriebskonzept für bestehende Arbeiterunterkünfte auch rückwirkend gelten“, sagt Schrumpf. „So erhalten wir einen echten Überblick und können künftig besser verhindern, dass Menschen, die zum Arbeiten nach NRW kommen und die hier dringend gebraucht werden, unter unwürdigen Bedingungen hausen müssen.“
Der wohn- und baupolitische Sprecher fasst zusammen: „Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz geben wir unseren Städten und Gemeinden in NRW ein scharfes Schwert in die Hand, um zu verhindern, dass Wohnraum zweckentfremdet wird oder verkommt.“
Empfehlen Sie uns!