Epidemische Lage läuft aus – Grundrechtseingriffe werden zurückgenommen

15.06.2021
Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP)

Damit die Landesregierung über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen konnte, hat der Landtag seit April 2020 wiederholt die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ festgestellt. Diese Ausnahmesituation läuft am Freitag nach einer erneuten Verlängerung Ende April 2021 aus und wird nach Entscheidung der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP nicht erneut verlängert. Dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen und der FDP-Fraktionsvorsitzende Christof Rasche:

Bodo Löttgen: „Die Disziplin der Menschen in den vergangenen Monaten, der große Impffortschritt und die umfangreichen Testungen haben das Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich und nachhaltig zurückgedrängt. Diese Situation eröffnet neue Perspektiven. Schritt für Schritt können Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden. Klar ist jedoch auch: Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die epidemische Lage von landesweiter Tragweite wird zwar auslaufen können, aber die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es gilt, weiter vorsichtig zu sein.“

Christof Rasche: „Eingriffe in die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger müssen verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und gut begründet sein. Die Entwicklung der Infektionszahlen entspannt sich. Deshalb ist es möglich, die pandemische Lage auslaufen zu lassen. Damit werden die Grundrechtseingriffe zurückgefahren. Damit hält die NRW-Koalition Wort.“

Hintergrund: Mit dem Epidemiegesetz hatte die Landesregierung während der Corona-Pandemie Sonderrechte erhalten - zum Beispiel das auf Beschlagnahmung von medizinischem Gerät. Voraussetzung ist eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“, die der Landtag regelmäßig neu feststellen musste. Da die Lage nun deutlich entspannter ist als vor zwei Monaten, soll sie nicht verlängert werden. Wenn es erforderlich ist, kann der Landtag die epidemische Lage von landesweiter Tragweite jederzeit wieder erklären.