Fabian Schrumpf zu TOP 11: Baukindergeld fortführen – Familien beim Erwerb und Bau von Eigenheimen fördern

29.04.2021

Mehr als 330.000 Familien haben im Förderzeitraum von 2018-2021 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Gerade jungen Familien mit kleinen Kindern kommt das zu Gute.

Mehr als die Hälfte der Antragsteller haben Kinder unter vier Jahren und dreiviertel der Familien haben ein Bruttojahreseinkommen welches unter 50.000 Euro liegt bei den meisten davon, sogar unter 40.000 Euro.

Gut 60 Prozent der Anträge wurden in städtischen Regionen gestellt und in gut 2 von 3 Fällen wurden bestehende Immobilien erworben.

Die KfW teilt dazu zusammenfassend mit:

Zitat: „Aus unserer Sicht hat das Baukindergeld das Ziel erreicht. Es sollte jungen Familien mit niedrigem Einkommen helfen, Wohneigentum zu erwerben.“

Kurzum, das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte – und um diese offenkundige Tatsache festzustellen, bedarf es sicher keines Antrags der AfD, der lediglich versucht sich mit fremden Federn zu schmücken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Nordrhein-Westfalen erhalten die Menschen – über das Baukindergeld des Bundes hinaus - bereits starke Unterstützungsangebote, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Sei es die Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung, oder das Programm NRW.BANK.Wohneigentum.

Diese Angebote richten sich insbesondere an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörigen. Bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum wird dabei nicht zwischen dem Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden – die Förderhöhe ist identisch.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können sich darauf verlassen, dass sich die CDU auch weiterhin auf allen politischen Ebenen stark dafür einsetzen wird, dass sich mehr Menschen den Traum vom Eigenheim verwirklichen können.
Einer Aufforderung der AfD bedarf es dazu sicher nicht; den Antrag lehnen wir ab.

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