Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, was Sie der Landesregierung und der Ministerin mit Ihrem Antrag vorwerfen, ist doch einer ehemaligen Volkspartei mehr als unwürdig.
Dass Sie allen Ernstes behaupten, hier würde die weltweite Pandemie mit mittlerweile über einer Million Toten genutzt, um Diskussionen Ihres Antrags zu umgehen, ist schlichtweg geschmacklos.
Die Ministerin stellt sich ihrer Verantwortung und stellt sich der Diskussion, genau wie wir das auch als regierungstragende Fraktionen tun, hier im Plenum genau wie im Ausschuss. Wir stehen an der Seite der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen,
und wir stehen an der Seite derjenigen, die den Wohnraum in diesem Land schaffen.
Denn beides geht doch nur Hand in Hand: Ohne ein Mehr an Wohnungsbau gibt es auch keinen nachhaltigen Mieterschutz. Das scheinen Sie immer noch nicht verstanden zu haben, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD.
In Ihrem Antrag nennen Sie – Zitat – „die soziale Realität des Wohnungsmarktes im Land“. Ja, das ist ein toller Begriff. Daher fordere ich Sie auch auf, endlich in dieser Realität, von der Sie selbst sprechen, anzukommen. Denn dass Sie immer noch der Umwandlungsverordnung hinterhertrauern, zeigt, dass Sie die Realität immer noch nicht erkannt haben.Die Umwandlungsverordnung ist nämlich so gut wie nie zum Einsatz gekommen und war ein reines Placebo. Das ist im Übrigen genau das, was unsere Politik von der Ihren unterscheidet: Wir schaffen Gesetze und Verordnungen auf der Basis empirischer Datenerhebungen und eben nicht auf der Grundlage eines diffusen Bauchgefühls.
Was rein ideologisch motivierte Instrumente zur Begrenzung von Mieten anrichten können, sehen wir doch gerade wieder eindrucksvoll in Berlin. Der von Rot-Rot-Grün installiere Mietendeckel sorgt dort momentan für einen Rückgang des Angebotes an Mietwohnungen um ganze 25 % innerhalb eines einzigen Jahres.
Statt nur die Symptome zu bekämpfen, packen wir dagegen die Ursache an. Für uns gilt: Die neue Mieterschutzverordnung schützt Mieterinnen und Mieter da, wo es auch tatsächlich notwendig ist. Gleichzeitig baut sie staatliche Regulierungen dort ab, wo sie Investitionen in neue Wohnungen hemmen.
Denn mehr Wohnungsbau ist und bleibt der beste Mieterschutz. Es muss mehr gebaut werden. Das schaffen wir nicht, indem wir immer wieder Instrumente diskutieren, die diejenigen verunsichern, die in unserem Land dafür sorgen, dass mehr gebaut wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg, was den Wohnungsbau angeht. Allein im vergangenen Jahr sind in unserem Land gut 43.000 neue Wohnungen in Neubauten entstanden. Das waren 3 % mehr im Vergleich zu 2018 und mehr als in den zehn Jahren zuvor. Das war also ein Rekordjahr für den Wohnungsbau in NRW. Auch das ist Teil der Realität.
Zu dieser Realität gehört auch, dass die Landesregierung mit zahlreichen Initiativen für mehr verfügbare Grundstücke und damit auch für noch mehr Neubaumöglichkeiten sorgt.
Auch die neue Landesbauordnung schafft Anreize für Investoren, neue Wohnungen zu bauen, indem sie Genehmigungsverfahren beschleunigt, Regelungen vereinfacht und das Bauen nicht weiter verteuert.
Und schließlich ist die öffentliche Wohnraumförderung für Nordrhein-Westfalen mit so viel Geld bestückt wie nie zuvor. Dadurch und durch zeitgemäße Förderbedingungen gilt auch weiterhin: In unserem Land wird kein gutes Projekt für mietpreisgebundenen Wohnraum an fehlendem Geld scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei alledem steht aber zugleich fest, dass sich die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte – größtenteils übrigens unter Regierungsverantwortung der SPD – nicht innerhalb von drei Jahren vollständig beheben lassen. Deshalb fallen die besonders angespannten Wohnungsmärkte wie Düsseldorf, Köln oder Münster auch weiterhin in vollem Umfang unter die neue Mieterschutzverordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam werden wir auch weiterhin hart daran arbeiten, Wohnraum in allen Segmenten des Wohnungsmarktes zu schaffen. Dafür haben wir mit den beschriebenen zahlreichen Maßnahmen die Weichen richtig gestellt. Auch mit der neuen Mieterschutzverordnung tragen wir zu einem Klima für den Neubau bei. Denn das ist es, was wirklich hilft.
Sie sagen nun, die Mieterschutzverordnung der Landesregierung sei ein – Zitat – „Wolf im Schafspelz“. Ich sage: Dieser Wolf hat ordentlich Biss und ist Ihren Vorschlägen zum Mietrecht damit deutlich voraus; denn diese sind allenfalls ein zahnloser Tiger.
Ihren Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.
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