
Anrede,
Den Ausgleich zwischen dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen der Bevölkerung sicherstellen – darum geht es. Das hat die Ministerin gerade, wie ich finde, in hervorragender Art und Weise noch einmal deutlich gemacht.
Denn sie hat den Dreiklang für Nordrhein-Westfalen vorgegeben: die drei entscheidenden Ws, Wind, Wohngebäude, Wachstum.
Zwischen Januar und Dezember 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen deutschlandweit die meisten Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 285 MW in Betrieb genommen. Genau das muss auch unser Anspruch sein. Wir wollen Spitzenreiter sein.
Mit diesem Gesetzentwurf werden wir das allen Unkenrufen zum Trotz auch bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn zugleich werden wir auch die Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau von Windenergie deutlich erhöhen. Denn eben ohne diese Akzeptanz sind die Ausbauziele gar nicht oder nur mit erheblichen Erschwerungen zu erreichen.
Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt daher auf der landesrechtlichen Umsetzung der durch den Bundesgesetzgeber geschaffenen Länderöffnungsklausel, Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden festzulegen. Dieser Mindestabstand – das ist ja auch gerade schon angesprochen worden – wird in NRW künftig in der Regel eben zu den genannten Gebieten 1.000 m betragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl die Größe als auch die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen haben sich bekanntlich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Die Anlagen sind auch gerade bedingt durch den technischen Fortschritt bei der Materialkunde, in der Motorentechnik enorm gewachsen und haben dadurch an Leistung zugenommen, aber dadurch, dass sie sowohl in der Breite als auch in der Höhe größer sind, gehen natürlich auch ganz andere optische Wirkungen von ihnen aus, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Diese Entwicklung hatte – ebenso auch die wachsende Anzahl der Anlagen – Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Menschen und die damit verbundene Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger.
Wir benötigen daher einen gemeinsamen Konsens in der Gesellschaft. Dabei sind zwei Punkte miteinander in Einklang zu bringen: erstens die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung und zweitens der notwendige Ausbau der Windenergie in unserem Land.
Liebe Frau Kollegin Brems, da hilft es jetzt auch nur bedingt weiter, die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung als – Zitat – „Druck einer lauten Minderheit“ abzutun. Eine solche Äußerung erstaunt mich insbesondere bei Ihnen als Grüner; denn Sie heben ja sonst immer in Diskussionen vor, dass eine der Wurzeln Ihrer Partei in der basisdemokratischen Beteiligung liegt. Und es ist ja durchaus auch so, dass Sie bei Bürgerinitiativen gegen Infrastrukturprojekte oder Bebauungsprojekte sonst in der Regel vorne mit dabei sind. Die Wortwahl „Druck einer lauten Minderheit“ würde ich daher ernsthaft überdenken.
Die Lösung, die der vorliegende Gesetzentwurf anbietet, wird beiden Anliegen gerecht. So soll eine Neuregelung in Kraft treten, die es ermöglicht, dass Windenergieanlagen im unbeplanten Außenbereich, die den Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten nicht einhalten, entprivilegiert werden. Dies gilt ausdrücklich für Gebäude im Außenbereich, wenn sich diese im Bereich einer sogenannten Außenbereichssatzung befinden. Und eine Außenbereichssatzung kann der jeweilige Gemeinderat beschließen.
Das heißt also: Wir geben den Gemeinden die Möglichkeit, selbst über den Mindestabstand zu befinden. Des Weiteren können sie die 1.000 m Abstand im Rahmen ihrer gemeindlichen Bauleitplanung – zum Beispiel, weil es vor Ort eine hohe Akzeptanz gibt – selbst zu Wohngebäuden in anderen Bereichen unterschreiten. Gleiches gilt für das Thema „Repowering“. Kurzum: Wir geben den Gemeinden nicht nur ein gutes Werkzeug an die Hand, sondern wir geben ihnen vor allem Entscheidungsfreiheit.
Durch ebendiese Entscheidungsfreiheit handelt es sich nicht um eine pauschale Regelung, wie in der heutigen Pressemitteilung des LEE NRW behauptet. Gerade weil keine pauschale Regelung getroffen wird, sind pessimistische Potenzialanalysen, die jetzt durch die Welt gehen, sehr kritisch zu hinterfragen. Da wird ja vieles behauptet: Angeblich ist kein Ausbau mehr möglich, kein Repowering mehr möglich und vieles mehr. – Ich frage mich nur, wie diese gemeindliche Entscheidungsfindung vorab prognostiziert werden soll.
Dann gibt es noch die Kritik, dass es angeblich ein hoher Planungsaufwand für die Kommunen sei. – Nein, es ist kein hoher Planungsaufwand, sondern eine Stärkung der kommunalen Planungshoheit.
Und ich bin mir sicher, unsere Kommunen werden sehr gut und verantwortungsvoll damit umgehen.
Ich komme zum Schluss. Der Windenergieausbau spielt eine zentrale Rolle, um die Klimaschutzziele in NRW zu erreichen. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird zweifelsfrei dabei helfen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in NRW zu erhöhen. Denn es gilt: gemeinsame Entscheidungen für gemeinsame Ziele. Nur so kann es gehen.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
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