Fabian Schrumpf zu TOP 6 "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bau-gesetzbuches in Nordrhein-Westfalen"

01.07.2021

Sehr geehrte/r Frau Präsidentin/Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Akzeptanz unangenehmer Dinge nimmt zu im Quadrat der Entfernung, und Akzeptanz, gerade auch durch die, die nah dran sind, ist das, worum es heute geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu setzen wir auf den entscheidenden Dreiklang für Nordrhein-Westfalen: Wind, Wohngebiete und Wachstum.

Lassen Sie mich mit der Ausgangslage beginnen. Das scheint mit Blick auf die heutigen unsäglichen Äußerungen des grünen Fraktionsvizes im Bundestag, Oliver Krischer, besonders notwendig. Zwischen Januar und Dezember 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen deutschlandweit die meisten Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 285 MW in Betrieb genommen, deutlich mehr als beispielsweise im grünregierten Baden-Württemberg.

Genau das ist und bleibt unser Anspruch. Wir wollen Spitzenreiter sein, und mit diesem Gesetzentwurf werden wir auch genau das bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine Damen und Herren,
Sie wissen, sowohl die Größe als auch die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Die Anlagen sind enorm gewachsen, und zwar sowohl in die Breite als auch in die Höhe. Diese Entwicklung hat logischerweise ebenso wie auch die wachsende Anzahl an Anlagen und die sicher nicht immer vorbildlichen Beteiligungsprozesse der Anlagenbetreiber vor Ort Auswirkungen auf die Wahrnehmung und die damit verbundene Akzeptanz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das schließt im Übrigen oftmals auch Vertreter der Grünen vor Ort mit ein.
Ich könnte es mir leicht machen, so wie es die Grünen hier im Hohen Hause tun, und allein aus meiner städtischen Perspektive argumentieren, wo in der Regel kaum Anlagen stehen, frei nach dem Motto: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen nun einmal diese Beeinträchtigungen für das Erreichen der Ausbauziele akzeptieren, und wenn sie das nicht tun wollen, bringen eben die Gerichte sie dazu. – Oder ich könnte betroffene Bürgerinnen und Bürger, wie Frau Brems und die Grünen es auch tun, einfach als – Zitat – „laute Minderheit“ abtun.

Aber genau das ist es, was eben keinen gesellschaftlichen Konsens schafft. Ausbauziele mit der Brechstange durchzudrücken, ist nicht unser Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen.


Wenn wir unsere Ausbauziele erreichen wollen, benötigen wir daher einen Konsens in der gesamten Gesellschaft. Dabei sind zwei Punkte miteinander abzuwägen und möglichst weit miteinander in Einklang zu bringen: der notwendige Ausbau der Windenergie zur Erreichung unserer ambitionierten Ziele und die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung.

Die Lösung, die der vorliegende Gesetzentwurf anbietet, wird trotz aller Kontroversen, die auch von einer gehörigen Portion politisch gewollter Schwarzmalerei geprägt sind, beiden Anliegen möglichst weit gerecht. Dabei nehmen wir gar nicht für uns in Anspruch, den skizzierten gesamtgesellschaftlichen Konflikt vollständig durch das Gesetz auflösen zu können. Dafür braucht es nämlich jeweils Konsens vor Ort, dessen Findung wir jedoch mit der vorliegenden Neureglung erheblich erleichtern werden.


Der Fokus liegt auf der landesrechtlichen Umsetzung der durch den Bundesgesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, Mindestabstände von Windenergieanlagen und Wohngebäuden durch baurechtliche Entprivilegierung festzulegen.

Dieser Mindestabstand für Windenergieanlagen im Außenbereich zur Wohnbebauung wird in Nordrhein-Westfalen künftig in der Regel 1.000 m betragen.
Kurzum: Es geht um einen Regelschutz für die betroffene Bevölkerung.
Diese 1.000 m gelten ausdrücklich auch für den Abstand zu Gebäuden, Wohngebäuden im Außenbereich, wenn sich diese im Bereich einer sogenannten Außenbereichssatzung befinden. Ob es solche Satzungen gibt, kann jede Gemeinde vor Ort selbst entscheiden, wobei sie sich aber an klar definierte und auch in der Rechtsprechung klar ausgeurteilte rechtliche Kriterien halten muss.

Zugleich kann aber eine Kommune im Rahmen ihrer gemeindlichen Bauleitplanung, zum Beispiel weil es vor Ort eine hohe Akzeptanz – Stichwort „intelligente Beteiligungsmöglichkeiten“, Bürgerwindparks – gibt, die 1.000 m Abwasser selbst zu Wohngebäuden im Innenbereich oder in Wohngebieten unterschreiten.
Kurzum: Die kommunale Planungshoheit wird durch diese Regelung erheblich gestärkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Dass wir den Kommunen mehr Planungshoheit geben, wird zudem einen weiteren positiven Effekt haben, denn so nehmen wir alle Beteiligten vor Ort stärker in die Pflicht, eine für alle Seiten möglichst tragbare Lösung zu finden. Genauso sieht moderne Politik aus. Gemeinsam mit unseren Kommunen stellen wir die Weichen, um sowohl die Interessen der Wohnbevölkerung als auch den erforderlichen Ausbau der Windenergie zu stärken.

Denn die Akzeptanz der Bevölkerung ist und bleibt ein Eckpfeiler beim Ausbau der Windenergie. Es gilt, gemeinsame Entscheidungen für gemeinsame Ziele zu treffen. Nur so kann es gehen.

Herzlichen Dank.

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