Faire Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken

11.03.2020
Henning Rehbaum zum Kohleausstiegsgesetz

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute einem Antrag von CDU, FDP und SPD zugestimmt, dass die Rahmenbedingungen für den Steinkohlestromausstieg angepasst werden sollen. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Henning Rehbaum: 

„Beim Kohleausstieg geht Nordrhein-Westfalen voran. Kein anderes Bundesland wird seine CO2-Emissionen so stark reduzieren wie Nordrhein-Westfalen. Das ist ein sehr ambitionierter Fahrplan, den wir gemeinsam mit der Wirtschaft gehen wollen. Wenn durch staatliche Beschlüsse Betriebsvermögen entwertet wird, muss der Staat den entstehenden finanziellen Schaden ersetzen. Der Initiative von Ministerpräsident Armin Laschet ist es zu verdanken, dass die Steinkohlekraftwerksstandorte Strukturhilfen erhalten – gerade für NRW ist das wichtig!

Hier muss aber der Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz im Bundestag dringend nachgebessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um drei fundamentale Forderungen: Erstens: Höhere Entschädigung bei ersatzloser Abschaltung von Kraftwerken. Zweitens: Verschiebung des Zeitpunkts, ab dem Kraftwerke entschädigungslos stillgelegt werden. Drittens: Erhöhung des Anreizes für die Umrüstung von Kohle- auf fossilen oder synthetischen Gasbetrieb. Wir werden die erneuerbaren Energien in NRW massiv ausbauen, doch wir brauchen auch flexible Gaskraftwerke für die zuverlässige Stromversorgung an dunklen und windstillen Tagen.

Millionen Arbeitsplätze und die Fernwärmeversorgung für Hunderttausende Wohnungen in NRW beruhen auf grundlastfähigen Kohlekraftwerken. Mehrere Oberbürgermeister in NRW warnen, dass Vermögen von mehr als 10 Milliarden Euro entwertet würde – zulasten der kommunalen Haushalte. Deshalb ist bei Abschaltung jedes einzelnen Steinkohlekraftwerks große Sorgfalt erforderlich. Der Grat ist schmal: Die Entschädigung für die Abschaltung muss hoch genug sein, damit sich genügend Kraftwerke bewerben, um die erforderlichen CO2-Mengen einzusparen. Sie darf aber nicht so hoch sein, dass die Kraftwerksbetreiber auf Kosten der Steuerzahler überkompensiert würden. Beim Steinkohleausstieg wie beim Braunkohleausstieg brauchen Betriebe und Belegschaften eine faire Behandlung!“