Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau

25.10.2017
Zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 erklärt der Kommunalpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Bernhard Hoppe-Biermeyer:

Die NRW-Koalition hat eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Hoppe-Biermeyer:

„In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich. Mit 11,7 Milliarden Euro ist das die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat. Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen.

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition zeigt von Anfang an, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sogenannten „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei.

Nur starke Kommunen können große Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können.“

Hintergrund:

  • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
  • Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.
  • Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.