Gewalt gegen unsere Einsatz- und Rettungskräfte konsequent benennen, systematisch erforschen und selbstbewusst bekämpfen

22.03.2018
Rede
Gregor Golland zu TOP 4

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn man es sich leicht machen würde, könnte man den Antrag der AfD in 3 Sätzen ablehnen. Nehmen wir uns die Überschrift zur Hilfe, u.a. steht dort „Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte konsequent benennen“. Allein in den vergangenen 8 Jahren haben wir dieses Thema mehrfach in diesem hohen Haus deutlich benannt und diskutiert. Oft sind schon die folgenden Worte gefallen, die nach wie vor uneingeschränkte Geltung haben: Allen, die tagtäglich ihre Kraft und ihre Gesundheit für die innere Sicherheit und die Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, gebührt der Dank und die uneingeschränkte Rückendeckung unserer Politik. Denn nach wie vor registrieren wir eine zunehmende Respektlosigkeit und Aggressivität gegenüber Polizeibeamten sowie Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat dabei dieses Phänomen schon angepackt, bevor die AfD ihren Landesverband gegründet hat. Wir als CDU haben allein seit 2010 7 Anträge im Plenum und in den Fachausschüssen eingebracht und 23 kleine Anfragen gestellt. Daher greifen Ihre Bemerkungen im Antrag zu kurz: Sie schreiben, es sei „nur“ der erste notwendige Schritt gewesen, die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu Schlussfolgerungen und möglichen Handlungskonzepten zu bitten. Es ist nicht „nur“ der erste Schritt, es ist bereits einer von unzähligen Anträgen und Berichtsanfragen, die hier besprochen worden sind. Weiter heißt es, die Gewalt solle „systematisch erforscht“ werden. Blicken wir zurück auf die Jahre 2012 und 2016. In diesen beiden Jahren wurde jeweils die Ruhr-Universität Bochum beauftragt, diese Problematik zu erforschen. Im Jahr 2012 lag der Schwerpunkt auf der Gewalt gegen Rettungskräfte. Doch aufgrund zunehmenden Aggressivität und Gewalt auch gegen weitere Einsatzkräfte, z.B. der Feuerwehr hat man in 2016 eine weitere Studie in Auftrag gegeben, die das Phänomen erneut betrachten sollte. Ebenfalls in 2012 hat die Uni Kiel eine Studie zur „Gewalt gegen Polizeibeamte“ durchgeführt und insbesondere Konzepte der Polizei NRW überprüft und weiteres Optimierungspotenzial aufgezeigt. Der in der Studie beschriebene Gewaltbegriff umfasst nicht nur die tätlichen Angriffe sondern auch die Respektlosigkeit im Sinne von verbalen Angriffen. Gerade diese verbalen Angriffe wurden bewusst in den Gewaltbegriff aufgenommen, da sie als hochbelastend von den Polizeivollzugsbeamten wahrgenommen werden. Und drittens solle das Problem „selbstbewusst bekämpft“ werden. Ja, aber auf diese Idee sind wir bereits ganz allein gekommen. Wir als CDU-Fraktion haben uns in den vergangenen Jahren immer dafür ausgesprochen, der Polizei als Garant für ein sicheres und unbeschwertes Leben die rechtlichen, technischen und personellen Mittel an die Hand zu geben, um die Menschen, um uns wirksam vor Kriminalität zu schützen. Aber es ist auch unsere Verantwortung und die der gesamten Gesellschaft, Polizei wie auch Feuerwehr und Rettungskräfte vor Respektlosigkeit und Gewalt zu schützen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist kein Kavaliersdelikt, so lautete einer unsere Anträge in der vergangenen Wahlperiode. Täter müssen konsequent strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der verstärkte Schutz bei Angriffen auf Polizisten oder Rettungskräfte ist nun endlich seit 2017 im Strafgesetzbuch verankert. Im Ergebnis: Ihr Antrag enthält nichts Neues. Auch die von uns unter rot-grün immer wieder geforderte und nun bald stattfindende, flächendeckende Einführung von Bodycams dient dem Schutz unserer Beamtinnen und Beamten und wird den negativen Trend von verbalen und körperlichen Angriffen als wirksames Mittel entgegentreten. Einen großen Sprung nach vorne werden wir mit der Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten bei der Polizei machen. Dieses wirksame Einsatzinstrument ist für Straf- und Gewalttäter sehr abschreckend und bei diesen gefürchtet. Es wird mit großer Sicherheit zur Deeskalation und dem Rückgang von Angriffen auf unsere Vollzugsbeamten führen. In Kombination mit den bereits erwähnten Bodycams wird diese Wirkung nochmals erhöht. Jeder Täter, der einen Polizeibeamten, einen Feuerwehrmann oder einen Rettungssanitäter angreift, hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen, egal ob er einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Hier greift unsere Abkehr von der jahrzehntelangen, weichen NRW-Linie, die wir endlich durch eine konsequente und wirksame Null-Toleranz-Strategie ersetzen. Im Übrigen müssen wir uns von Ihnen schon gar keine politische Korrektheit vorwerfen lassen. Innenminister Herbert Reul hat erstmals in bisher nicht gekannter Deutlichkeit bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 in diesem Monat, den Anteil von nicht deutschen Tatverdächtigen explizit genannt. Gerade weil die offene und ehrliche Aussprache von Tatsachen und Problemen wichtig ist und so die Sorgen der Menschen ernst genommen werden. Gerade weil dann die entsprechenden Handlungs-konzepte und Lösungsansätze erarbeitet und umgesetzt werden können. Die Landesregierung arbeitet beständig daran, aber eine generelle und einfache Lösung des Gewaltproblems gibt es nicht. Es gibt viele Ansätze, die zu einer Verbesserung der Situation führen. Die Maßnahmen bei der Polizei NRW sind diesbezüglich weiterentwickelt worden. Daher ist bei der Polizei bereits ein hoher Standard in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Betreuung, Nachbereitung und Ausstattung erreicht, der auch regelmäßig an die jeweilige Gefahren- und Gewaltlage angepasst wird. Wichtig ist darüber hinaus, dass zur Anzeige gebrachte Angriffe nicht nur dokumentiert, sondern durch unsere Justiz ebenso konsequent sanktioniert werden. Interkulturelle Nachsicht wie Sie es nennen, gibt es bei der neuen Landesregierung nicht, wenn es um verbale und körperliche Gewalt geht. Die Gesetze unseres Landes gelten für jeden, gleich welcher Herkunft er ist. Wir verurteilen jede Form von Gewalt gegen unsere Einsatz- und Rettungskräfte und werden alle notwendigen und rechtlich möglichen Schritte unternehmen, um diese zu schützen. Dafür brauchen wir Sie und Ihren Antrag sicher nicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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