Glücksspiel regulieren und nicht ins Dunkelfeld treiben

16.06.2021
Daniel Hagemeier zum Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

Zum 1. Juli tritt der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft und löst den bisherigen europarechtswidrigen Staatsvertrag ab. Auf Basis des Staatsvertrages nehmen die Bundesländer eigene Anpassungen vor. Nordrhein-Westfalen tut dies mit dem Ausführungsgesetz, das heute im Landtag beschlossen wurde. Es wird parallel zum 1. Juli in Kraft treten. So können nun effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels auch rechtssicher umgesetzt werden. Dazu erklärt Daniel Hagemeier, unser Sprecher im Hauptausschuss des Landtags:

„Der Glücksspielstaatsvertrag und auch unsere Umsetzung in NRW müssen staatliche Regulierung und Freiheit austarieren. Wir müssen Menschen mit hohem Suchtpotenzial vor den Verlockungen des Glücksspiels schützen, aber die Freiheit jedes Einzelnen achten, zu spielen, wenn er dies wünscht. Wir müssen den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um die Entstehung von zwielichtigen Zockermeilen zu verhindern, aber Betreibern von Spielhallen, die hohe Standards beim Spielerschutz setzen, ihr Geschäft ermöglichen. Unser Ziel ist es, Glücksspiel nicht zu verteufeln und ins Dunkelfeld zu treiben, sondern es zu kanalisieren.

Durch das rechtliche Vakuum in der Vergangenheit haben sich vielerorts Spielhallen konzentriert. Mit unserem Ausführungsgesetz gilt ab 1. Juli wieder rechtssicher ein Mindestabstand von 350 Metern – allerdings wollen wir nicht pauschal alle Anbieter, die diesen nicht einhalten, vom Markt tilgen. Deshalb kann der Abstand auf 100 Meter gesenkt werden, wenn in den Lokalen besondere Maßnahmen für den Spielerschutz – etwa eine spezielle Schulung des Personals – ergriffen werden. Auch für Wettbüros schaffen wir erstmals eine staatliche Regulierung und Aufsicht. Mindestabstände von 350 Metern zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bleiben unverändert.

In das Gesetzgebungsverfahren sind insbesondere Anregungen der kommunalen Spitzenverbände direkt eingeflossen. Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung sind zudem in einen Änderungsantrag der NRW-Koalition von CDU und FDP eingeflossen, der auf eine verbesserte finanzielle Förderung von Spielsucht-Beratungsstellen sowie die Erforschung von Glücksspielsucht abzielt.“