Golland/Deppermann: Neues Verfassungsschutzgesetz: Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein

19.05.2025

Die schwarz-grüne Koalition modernisiert das Verfassungsschutzgesetz. Innenminis-ter Herbert Reul hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Reform vorgelegt, über den das Plenum demnächst beraten wird. Der Entwurf reagiert auf neue Bedrohungen durch verfassungsfeindliche Bestrebungen, Cyberangriffe und Spionage und bringt das Gesetz auf den neuesten Stand der Rechtsprechung. Dazu nehmen der stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Gregor Golland und Dorothea Deppermann, Sprecherin für Demokratie und Verfassungsschutz der Grünen Landtagsfraktion, wie folgt Stellung:

Gregor Golland (CDU): „Mit diesem Gesetz machen wir unseren Rechtsstaat wehr-haft – gegen Linksextremisten, Rechtsextremisten, Islamisten sowie Zersetzung, Spionage und Sabotage. Auch Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket, das Nord-rhein-Westfalen nach dem Anschlag von Solingen beschlossen hat, sind hier 1:1 ein-geflossen wie beispielsweise der Einsatz virtueller Ermittler und Künstlicher Intelli-genz zum Internet-Monitoring. Es ist richtig und wichtig, auf neue technische Ent-wicklungen wirksam reagieren zu können. Unsere Sicherheitsbehörden müssen Staatsfeinden und Extremisten immer einen Schritt voraus sein. Wir geben dem Ver-fassungsschutz jetzt die Mittel an die Hand, um im realen und auch im digitalen Raum effektiv und rechtssicher zu arbeiten. Dazu gehören etwa der Zugriff auf ver-schlüsselte Kommunikation über Endgeräte mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Funkzellenabfragen, Videoüberwachung und Kon-todaten. Wir setzen dabei konsequent um, was das Bundesverfassungsgericht ein-fordert. Wir handeln vorausschauend – für mehr Sicherheit, klare Regeln und einen wehrhaften Rechtsstaat.“

Dorothea Deppermann (Grüne): „Mit der Novellierung des Verfassungsschutzge-setzes kommen wir unserer Verantwortung nach, den Schutz der Menschen in NRW zu gewährleisten. Die gestiegene Bedrohung durch islamistische Terroranschläge und Rechtsextremismus haben die Sicherheitslage verändert. Außerdem müssen wir den Verfassungsschutz mit Blick auf digitale Kommunikation technisch auf die Höhe der Zeit bringen. Das neue Gesetz stellt dem Verfassungsschutz die nötigen Instru-mente zur Verfügung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass sie verhältnismäßig und maßvoll genutzt werden und ihr Einsatz einer effektiven Kontrolle unterliegt. Durch die richterliche Vorabkontrolle, eine starke parlamentarische Kontrolle sowie mehr Transparenz sorgt das Gesetz für eine deutliche Verbesserung. Dazu gehört bei-spielsweise, dass der Verfassungsschutz für längere Observationen die Freigabe des Gerichts einholen muss. Das Parlament hat die Aufgabe, die Kontrolle des Verfas-sungsschutzes wahrzunehmen und wird regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Bundesweit einmalig ist die Regelung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz beim Verfassungsschutz. Wir sorgen für einen effektiven Umgang mit großen Datenmen-gen und gleichzeitig eine nachvollziehbare Arbeitsweise der eingesetzten technischen Systeme. Auch hier wird es eine parlamentarische Kontrolle geben.“

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