
Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute beschließen wir einen Meilenstein für die Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen.
Das neue Polizeigesetz ist ein riesiger Schritt nach vorne und die größte Änderung in diesem Bereich seit Jahrzehnten. Er ist notwendig, wichtig und richtig, um unser Land – auch im Vergleich der Bundesländer – auf ein neues Sicherheitsniveau zu heben.
Dabei wahren wir – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner der FDP – die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Beides sind keine Gegensätze sondern bedingen sich gegenseitig.
Wir halten auch hier Maß und Mitte und haben in einem nunmehr fast einjährigen Prozeß und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zweier Expertenanhörungen ein verfassungskonformes Gesetz geschaffen. Dieses Gesetz wird heute von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen. Die größte Oppositionspartei SPD wird zustimmen.
Das freut mich und zeigt, daß gute Argumente und ein persönlich / menschlich vernünftiger Umgang in der Politik überzeugen.
Schauen wir kurz zurück, warum wir das Sicherheitspaket 1 nun verabschieden:
Bei der Regierungsübernahme im Jahr 2017 stand es schlecht um die Innere Sicherheit an Rhein und Ruhr:
Erinnern wir uns an Schlagworte wie:
- Hogesa
- Die Kölner Silvesternacht
- Rekordniveau bei der Anzahl von Wohnungseinbrüchen
- Islamisten und terroristische Bedrohung
- und No-Go-Areas und Clankriminalität
um nur einige zu nennen.
Dies alles hat die Schlagzeilen geprägt, aber auch für Ärger und Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Nordrhein-Westfalen gesorgt. Die berechtigen Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden.
Wir sind mit dem Thema innere Sicherheit in den Wahlkampf gezogen und haben ihn gewonnen.
Jetzt lösen wir unsere Wahlversprechen ein.
Die Leitlinie der neuen Landesregierung ist:
Null-Toleranz und konsequentes Vorgehen gegen jede Form von Kriminalität!
Die Sicherheit in unserem Land muss zu jeder Zeit und an jedem Ort gewährleistet sein. Ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in Duisburg-Marxloh oder im Hambacher Forst. Weder lassen wir uns von Extremisten, Aktivisten noch von Clanmitgliedern auf der Nase rumtanzen.
Das Gewaltmonopol hat der demokratisch legitimierte Rechtsstaat und niemand anderes in diesem Land.
Der Schutz unserer Rechte ist dabei zugleich auch immer die Wahrung unserer Freiheit.
Was brauchen wir für ein sicheres und freies Nordrhein-Westfalen?:
- Eine quantitativ und qualitativ starke Landespolizei.
2017: 2.300 Neueinstellungen, 2018: 2.400 Neueinstellungen und 2019: 2.500 Neueinstellungen bei der Polizei. Dazu jedes Jahr weitere 500 weitere Polizeiverwaltungsassistenten.
- Die beste verfügbare Ausstattung, z.B. mit neuen Schutzhelmen, Westen, Body-Cams, Diensthandys, Fahrzeugen und weiteren Einsatzmitteln.
- Die uneingeschränkte Rückendeckung, Respekt und Anerkennung von Politik und Bürgerinnen und Bürgern.
Und schließlich: Der Gesetzesrahmen, der die Handlungsmöglichkeiten unserer Polizei definiert. Das ist u.a. das Polizeigesetz bzw. das Sicherheitspaket 1.
In drei Aspekten möchte ich das noch einmal mit Ihnen beleuchten:
1. Das Parlamentarisches Verfahren
In fünf Sitzungen des Innenausschusses, davon zwei Anhörungen, hat dieses Parlament ein Gesetzespaket beraten, dessen Verfahren mit drei Schlagwörtern beschrieben werden kann:
offen, transparent und ehrlich.
Seit der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag im April sind nunmehr gut acht Monate vergangen. Wir haben uns Zeit genommen, wir haben in der ersten großen Anhörung alle Sachverständige ausführlich zu Wort kommen lassen.
Das führt mich zum 2. Aspekt:
2. Die Debatte
Wir haben inhaltlich kontrovers und ausführlich debattiert und diskutiert, wir haben gerungen und Kompromisse ausgelotet.
Wir haben uns der Debatte gestellt, wir haben sie geführt, wir haben die Eingaben der Sachverständigen ausgewertet und am Ende haben wir das Gesetz an den entscheidenden Stellen verbessert. Denn die Anhörungen waren keine „Show-Veranstaltungen“. Wir haben den Ausführungen der Rechtswissenschaftler, Gewerkschaftsvertreter und Datenschützer zugehört und deren Anmerkungen verarbeitet.
Entscheidend war es und ist es, die Inhalte rechtssicher zu definieren und zu verarbeiten.
Diese Auffassung haben wir mit unseren Änderungsanträgen nun noch stärker verdeutlicht.
Damit komme ich jetzt zu dem entscheidenden Aspekt:
3. Die Inhalte
Dieser Gesetzentwurf schließt endlich die Schutzlücken, die in der bisherigen aktuellen Fassung des Polizeigesetzes noch enthalten sind und gibt unseren Sicherheitsbehörden die Instrumente an die Hand, die dringend notwendig sind.
Mit diesem Gesetz gehen wir konsequent und spürbar gegen terroristische Gefährder, Gewalttäter, Kinderschänder, Sexualstraftäter, Stalker und auch Hooligans vor. Dies geschieht z.B. mit Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten, der elektronischen Fußfessel oder einer temporären Ingewahrsamnahme.
Zur Anordnung aller dieser Instrumente hat immer ein Richter das letzte Wort.
Zur Bekämpfung von Banden- und Einbruch-kriminalität führen wir die Strategische Fahndung mit Anhalte- und Sichtkontrollen ein.
Durch die Videobeobachtung wird es der Polizei zukünftig erleichtert, Kriminalitätsschwerpunkte wie z.B. gefährdete Innenstadtplätze mit Videokameras zu beobachten. Bisher war die Beobachtung mit Videokameras nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Die Telekommunikationsüberwachung erlaubt der Polizei bei unmittelbar bevorstehenden Gefahren für besonders wichtige Rechtsgüter laufende Telefongespräche mitzuhören und Textnachrichten mitzulesen - auch dann, wenn diese verschlüsselt sind (sog. „Quellen-TKÜ“). In vielen anderen Bundesländern ist das bereits seit Jahren Standard. Wir können als Staat nicht im Wählscheibenzeitalter stehen bleiben, während Kriminelle und Terroristen modernste Medien nutzen!
Besonders freue ich mich über die Aufnahme der Distanzelektroimpulsgeräte (auch Taser genannt) als neues Einsatzmittel in das Gesetz. Dafür habe ich mich persönlich bereits seit vielen Jahren und schon in der Opposition eingesetzt.
Distanzelektroimpulsgeräte sind ein zusätzliches, hochwirksames Einsatzmittel. Es wird der Polizei auf der Straße wieder zu mehr Respekt und Durchsetzungsfähigkeit verhelfen und die schändlichen Angriffe auf Beamte reduzieren.
Alle genannten Instrumente werden helfen, Nordrhein-Westfalen sicher zu machen.
Straftäter und Kriminelle werden die Auswirkungen zu spüren bekommen, ebenso wie rechtschaffende Bürger, die hiermit ein großes Plus an Sicherheit bekommen.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit bei meinen Kollegen im Innenausschuss, bei unserem Koalitionspartner, bei unserem Innenminister Herbert Reul und seinem Team sowie letztlich auch für die Zustimmung der SPD.
Mit diesem sicherheitspolitischen Meilenstein stärken wir den Rechtsstaat und bringen Nordrhein-Westfalen weiter nach vorne.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit Blick auf den zweiten Gesetzentwurf, den wir heute gleichzeitig beraten, möchte ich kurz einige Punkte ausführen:
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung besteht sowohl im Polizeigesetz als auch im Ordnungsbehördengesetz datenschutzrechtlicher Anpassungsbedarf. Auch in diesem Gesetzentwurf hat uns das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begleitet und Aussagen zum polizeilichen Datenschutz getroffen.
Dieser Gesetzentwurf vereinigt nunmehr – inkl. der Änderungen, die wir aufgrund der Anmerkungen der Sachverständigen in der Anhörungen aufgenommen haben – die EU-Vorgaben mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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