Guido Déus zu TOP 1: "Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes NRW an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 – GFG 2020) und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes"

18.09.2019

Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste!

Die Landesregierung hat auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2020 beschlossen und mit dem heutigen Tag gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020 und einem Haushaltsbegleitgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Das GFG NRW regelt den kommunalen Finanzausgleich. Im GFG werden jedoch nicht „nur“ die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine, zweckgebundene, konsumtive, investive) festgelegt. Mit dem GFG werden vielmehr die Leitplanken für unsere kommunale NRW Familie und die kommunalpolitischen Möglichkeiten vor Ort in 2020 gesetzt!

Die Ausgestaltung des vorliegenden Entwurfs zum GFG nimmt die Themen, Sorgen und die Chancen der Menschen vor Ort auf. Das GFG ist lösungs- und zukunftsorientiert und bildet für alle 396 NRW-Kommunen einen verlässlichen Rahmen.

Dabei haben wir stets im Blick, dass sich die Finanzlagen, Strukturen und die Herausforderungen vor Ort unterschiedlich darstellen. Parteiübergreifend sollte Einigkeit darin bestehen, dass das Ziel darin besteht, eine solide und handlungsstarke kommunale Familie in NRW zu haben. Daran arbeiten wir seit der Regierungsübernahme in 2017 konsequent und verlässlich.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahren Themen bearbeitet, die uns zumeist die ehemalige rot-grüne Landesregierung als großen schweren Rucksack mit auf dem Weg gegeben hat. Wir haben die Schul-, Sport- und Bildungspauschale erhöht und dynamisiert. Damit Schulen und Kitas repariert, Turnhallen modernisiert oder städtische Gebäude energetisch saniert werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wirklich guter Tag für die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW, denn gemäß Entwurf und Vorschlag der ressortverantwortlichen Ministerin, Ina Scharrenbach, zum GFG 2020, werden für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2020 rund 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Ganz konkret bedeutet das: in der Summe wird die kommunale Familie in NRW im kommenden Jahr 316 Mio. Euro und damit 2,56 Prozent mehr Finanzmittel als im laufenden Jahr erhalten! (Selbstverständlich vorbehaltlich der noch, wie jedes Jahr, erfolgenden Aktualisierung der Steuerdaten). Das ist eine Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau!
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Die NRW-Koalition konnte in den vergangenen Jahren wichtige politische und haushälterische Kurskorrekturen vollziehen; auch hinsichtlich der Gemeindefinanzierung. Im Ergebnis werden Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände 2020 über so hohe Finanzmittel verfügen können, wie nie zuvor. Und dies bei einem Haushalt, der an der „schwarzen Null“ festhält.

Was bedeutet das für die kommunale Familie konkret?

- finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 10,7 Mrd. Euro,

- finanzkraftunabhängige pauschalierte Zuweisungen in Höhe von rd. 1,8 Mrd. Euro

Bereits seit dem GFG 2019 steht der kommunalen Familie zudem eine weitere Zuweisung, eine finanzkraftunabhängige Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die gestiegenen Bedürfnisse im Bereich der gemeindlichen Unterhaltung/ Sanierung der kommunalen Infrastruktur, zur Verfügung. Auf eine Zweckbindung der Mittel wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten bewusst verzichtet. Hierfür sind im Entwurf 130 Mio. Euro veranschlagt. Das ist ein Plus zum GFG 2019 um 10 Mio. Euro.

Was bedeuten diese Regelungen insgesamt für unsere Städte und Kommunen vor Ort? Das möchte ich anhand der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in der veröffentlichten gemeindescharfen Berechnung für meine Heimatstadt Bonn darstellen.

Die Bundesstadt Bonn erhält für 2020 nach der vorläufigen Modellrechnung Gesamtzuweisungen in Höhe von knapp 158 Mio. Euro. Im Jahr 2017 - zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme durch CDU und FDP -, waren es nach der Modellrechnung dagegen nur 88,5 Mio. Euro Gesamtzuweisungen. Seit 2017 sind für Bonn die Schlüsselzuweisungen damit um fast 50 Prozent gestiegen!
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Natürlich profitieren Bonn und die anderen 395 Städte und Gemeinden von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den guten Steuereinnahmen. Über die gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in den vergangenen Jahren wird sich vermutlich auch niemand ernsthaft beschweren wollen. Aber es ist unsere Finanzpolitik, die diese Entwicklung sichert.

Lieber Kollege Dahm, bei Betrachtung der allgemeinen Deckungsmittel und der eigenen Finanzkraft, keine unserer Städte und Gemeinden wird an Finanzkraft verlieren.
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Die große kommunale Familie wird also auch 2020 finanziell von der in NRW regierenden CDU-FDP-Koalition so gut wie nie ausgestattet werden. Seit der Regierungsübernahme haben wir die Kommunen mit jedem von uns verabschiedeten Haushalt höhere Finanzmittel zur Verfügung stellen können.
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Nur starke Kommunen können die vielfältigen und die fortdauernden Herausforderungen vor Ort bewältigen. Denn die kommunalen Realitäten sind unter anderem durch steigende Sozialaufwendungen oder durch steigende Erhaltungs- und Sanierungsinvestitionen stark belastet.

Real ist aber ebenso, dass die NRW-Koalition den Städten und Gemeinden seit Mai 2017 wieder den Stellenwert eingeräumt hat, der ihnen durch unsere Verfassung, Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz  (GG) zugeordnet ist: Die kommunalen Untergliederungen bilden das Fundament unseres Gemeinwesens.

Unsere Landesregierung ist ein verlässlicher und nachhaltiger Partner der Kommunen. Wir setzen den politischen Kurs, der den Kommunen solide Finanzen, mehr Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie stärkere Investitionen ermöglicht, konsequent fort.

Der Entwurf zum GFG beinhaltet erstmals seit 2006 wieder „echte“ 23 Prozent der Einnahmen des Landes aus seinem Anteil an der Körperschafts- der Einkommens- und Umsatzsteuer.

(Bisher regelte § 2 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfe über einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits mit dem GFG 2018 wurde der Vorwegabzug nach § 2 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz sukzessive verringert und die Kommunen wurden entsprechend entlastet. Mit dem jetzt für 2020 vorliegenden Entwurf wird sogar vollständig auf den Vorwegabzug zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen verzichtet. Somit erhalten die Kommunen in 2020 124 Mio. Euro mehr in der Verteilmasse.

Zudem ist im Entwurf zum GFG 2020 eine Voraberhöhung in Höhe 216 Mio. Euro (wie 2018: komplette Weitergabe der 216 Mio. Euro, die vom Bund zur Entlastung der Kommunen an den Kosten der Integration gewährt werden), eingerechnet.

Seien Sie versichert, dass wir uns im ständigen, intensiven und an den Leitlinien unserer Kommunalpolitik orientierten Austausch mit den Menschen vor Ort, mit Kommunalpolitikern und den kommunalpolitischen Verbänden befinden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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