
Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem Antrag der Fraktion der AFD „Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau wieder einführen“ (Drs. 17/6268)“
beabsichtigt die AFD eine Abgabe für Mieterinnen und Mieter aus der „Mottenkiste“ zu holen, die unmittelbar nach der
Übertragung der Handlungsmöglichkeiten an das Land zum 1.1.2006 aus guten Gründen abgeschafft worden ist!
Die sogenannte Fehlbelegungsabgabe war seinerzeit zum Schutz sozial schwacher Mieterinnen/Mieter eingeführt worden.
Besser verdienende Mieterinnen/Mieter, die in sozial geförderten Wohnraum (Sozialwohnungen) lebten, aber aufgrund ihres Einkommens nicht dazu berechtigt waren, wurden mit der
Zahlung einer Ausgleichsabgabe belegt.
So sollte ihnen ein Verbleib in den Wohnungen ermöglicht werden – bei Zahlung einer Ausgleichsabgabe zur Finanzierung
neuen geförderten Wohnraums. Das war die Situation als ich 1989-1992 im Rahmen meiner Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt der damaligen Bundesvermögensverwaltung (auch)
mit diesem Themenfeld befasst war.
Die in den Folgejahren deutliche Entspannung des Wohnungsmarktes, der immense Verwaltungsaufwand der für die Abgabenerhebung zuständigen Kommunen sowie der
Umstand, dass immer mehr „besser Verdienende“ diese Wohnungen und Stadteile verließen, machte ein Umdenken erforderlich.
Denn in der Folge hatte sich die Bevölkerungsstruktur vieler Stadtteile entmischt. Die begründete Gefahr, dass Schwierigkeiten in bestimmten Stadtteilen/sozialen
Brennpunkten weiter zunehmen würden, war eingetreten.
Mit Verweis auf die derzeit angespannten Wohnungsmärkte in NRW, den unzureichenden Bestand an geförderten Wohnraum und die steigende Zahl der für sozialen Wohnraum Berechtigten,
plädiert die Fraktion der AFD für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. Die hierdurch gewonnenen Finanzmittel sollen in den sozialen Wohnungsbau fließen.
Doch, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, an zu wenig Geld für den geförderten Wohnungsbau scheitert in NRW kein einziges Bauprojekt! In NRW stehen mehr Mittel für den
geförderten Wohnungsbau zur Verfügung als jemals zuvor, mehr Geld, als es der Bund für ganz Deutschland bereitstellt! In diesem Jahr 1,3 Mrd. Euro!
Die Prüfung der Wohnberechtigung soll aus AFD-Sicht zukünftig regelmäßig im Rahmen einer Fristenregelung erfolgen. Hier sei zudem der Bundesgesetzgeber gefordert, so die Antragstellerin.
Gerade der durch die Berechtigungsprüfung und Abgabenerhebung entstandene Verwaltungsaufwand sowie der der entsprechende Kostenaufwand, war im Verhältnis zu den
erzielten Einnahmen bereits damals für fast alle Bundesländer ein entscheidender Grund die Abgabe abzuschaffen. Haben Sie belastbare Anhaltspunkte dafür, dass sich dies geändert hat?
Die Fraktion der AFD behauptet, dass Gutverdienende den eigentlich Berechtigten den Wohnraum wegnehmen würden. Mich würde die Quelle interessieren, auf die die Antragstellerin
ihre Aussage gründet?
Nach Aussage des Ministeriums, liegen seit der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe keine Daten und Vergleichszahlen vor.
Ich bin auf eine diesbezüglich vertiefende Diskussion im federführenden Ausschuss sehr gespannt. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben auf die
Herausforderungen und den Nachfragedruck in allen Segmenten des Wohnungsmarktes mit geeigneten Maßnahmen und Initiativen für mehr Wohnungsbau, Wohnqualität und bezahlbare
Mieten reagiert.
Mit rund 20 Initiativen, Förderprogrammen und rechtlichen Novellierungen unterstützt die Landesregierung NRW alle beteiligten Akteure - Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft,
Familien, Bürger/innen - beim Bau, aber auch bei der Modernisierung und den Erwerb von Wohnraum. Wir bedienen alle hierfür erforderlichen Stellschrauben! Hierzu gehört auch die
Entwicklung und Ausweisung von neuem Bauland. Es ist eine ganz einfache Gleichung: nur mit vorhandenem, bezahlbaren Bauland und einer erfolgreichen Bauumsetzung
gibt es mehr Wohnraum und bezahlbare Mieten!
Unerträglich beschämend finde ich das Argument der AFD-Landtagsfraktion, (Zitat) „dass der Nachfragedruck auf den geförderten Wohnraum auch in der starken Zuwanderung in den
Jahren 2010-2017, insbesondere durch Flüchtlinge und Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten zurückzuführen sei“. Ich zitiere weiter „...und dass die Zuwanderung zu Lasten der
einheimischen Bevölkerung erfolge“.
Diese Aussagen sind nicht nur unkorrekt, sondern sind eine Anfeindung von Bevölkerungsgruppen, die wir als Regierungskoalition aufs Schärfste verurteilen. Diese Aussagen
der AFD-Fraktion sind diesem hohen Haus nicht würdig!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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