Guido Déus zu TOP 15 "Offensive für Studentisches Wohnen – NRW braucht ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke"

13.12.2018

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die SPD-Fraktion hat zum Thema „Studentischer Wohnraum“ einen Antrag eingebracht und fordert die Landesregierung zur kurzfristigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 570 Millionen Euro auf. Der Antrag ist heute 10 Tage jung, noch nicht in den Fachgremien beraten, gestern haben wir den Haushalt 2019 verabschiedet und dennoch erhoffen Sie sich  heute sicher vorgezogene Weihnachtsgeschenke in Höhe von mehr als einer halben Milliarde? So kann man nur als Opposition verfahren!

Aber lassen Sie mich mit unseren Gemeinsamkeiten beginnen:

Ich freue mich darüber, dass wir die Situation des studentischen Wohnens weitgehend gleich bewerten. Wir sind uns der ange-spannten Lage auf den allgemeinen Wohnungsmärkten und ins-besondere in den Universitätsstädten, sehr bewusst. Wir wissen, dass gute Lern- und Studienbedingungen ein Mehr an verfügbarem und preisgebundenem studentischen Wohnraum erfordern!
Der Wohnraum für Studierende wird zu einem großen Anteil über die rund 40.000 Wohnheimplätze der Studierendenwerke in NRW zur Verfügung gestellt wird. Ergänzt durch Angebote von privaten Anbietern, mit und ohne öffentliche Förderung. Und wir sind uns einig, dass die steigenden Wohnkosten eine hohe Belastung für die Studierenden in NRW darstellen.

Hier enden dann leider unsere Gemeinsamkeiten. Denn wir wissen eben auch, sehr verehrte Damen und Herren, dass uns die rot-grünen Vorgängerregierungen einen enormen Sanierungsstau sowohl im Bereich der Hochschulpolitik als auch beim studentischen Wohnraum hinterlassen haben!
Wem wollen Sie Weis machen, dass dieser immense Sanierungsstau in den letzten 18 Monaten entstanden ist?

Sie beziehen sich bei der Bezifferung der beantragten Summe auf Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW. Sie übernehmen die landesweit zusammengetragenen Summen 1:1 und beantragen diese kurzfristig und ungeprüft in kompletter Höhe für das bevorstehende Haushaltsjahr und erwarten hierfür Applaus oder ernst genommen zu werden?

Auch wir nehmen die Schilderungen der Studierendenwerke ernst und sind uns deshalb mit der Landesregierung einig mittels Gutachten Bedarfe und Handlungsmöglichkeiten sorgsam aufarbeiten zu lassen. Die NRW-Koalition schätzt die Arbeit der Studierendenwerke in NRW sehr und dennoch wäre ein anderes Vorgehen unverantwortbar.

Sie hatten in Ihrer Regierungszeit, also über fünf Jahrzehnte hinweg, alle Möglichkeiten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Situation beim studentischen Wohnraum eben nicht derart angespannt ist. Sie hatten einen politischen Gestaltungsauftrag, den Sie nicht oder nur halbherzig wahr-genommen haben.

Ich zähle aber gerne einige der Maßnahmen auf, mit denen wir den studentischen Wohnraum mit aller gebotenen Ernsthaftigkeit und Konsequenz unmittelbar und zukunftsgerichtet fördern:

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung gibt es ein Programm für studentischen Wohnraum. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 steht ein Sonderbetrag in Höhe von jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Zusätzlich wurden die Konditionen für die Studierenden-wohnheimförderung verbessert: Für Neubau und Bestandser-tüchtigung werden Darlehens- und Tilgungsnachlässe gewährt. Förderpauschalen und Mietobergrenzen wurden angehoben.

Unsere Landesregierung hat einen „runden Tisch“ eingerichtet und diskutiert vor Ort – Auftakt war am 21.09. in Münster – unmittelbar mit den Studierendenwerken deren Situation, die Bedarfe und aktuelle Schwierigkeiten.

Und auch wir führen einen intensiven Dialog mit den Studierendenwerken und wissen, dass die Bedarfe und auch die Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich sind. Wir wenden eben kein sozialdemokratisch- gleichmachendes „Gießkannen-prinzip“ an, sondern unterstützen umso mehr dort, wo der Bedarf besonders groß ist.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 (bis 2019) fließen zirka 40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt gezielt in die besonders stark sanierungsbedürftigen Wohnheime der Studierendenwerke Paderborn, Münster, Essen-Duisburg und Bonn. Konkret bedeutet das: 40% der Gesamtbaukosten erhalten die betreffenden Studierendenwerke in Form einer Zusendung vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft; 60 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln oder über Darlehen gedeckt werden.

Wir überprüfen die Förderkriterien für Studierendenwerke und für private Anbieter von Wohnraum. Und wir werden die Aktivierung von Baugrundstücken vor Ort prüfen (Stichwort: Landesinitiative „Bauland an der Schiene“), ebenso wie eine verbilligte Abgabe landeseigener Grundstücke und Gebäude bei Geeignetheit für studentisches Wohnen.
Lieber Herr Bell, ein „Weckruf für die schwarz-gelbe Landesregierung“, wie Sie es genannt haben, war überflüssig. Im nächsten Monat werden wir einen eigenen Antrag zum Thema Studentisches Wohnen im Plenum zur Debatte stellen. Sie dürfen also gespannt sein, was das Christkind bringt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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