
Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute in 2. Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur kommunalrechtlichen Investitionsförderung“.
Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder seit Juni 2015 bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in ihre Infrastruktur bzw. Bildungsinfrastruktur mit insgesamt 7 Milliarden Euro.
Grundlage hierfür ist das Kommunalinvestitionsförderungsge-setz (KinvFG), dass in das Kapitel 1 „Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit“ (in Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur) und das Kapitel 2 „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ (Investitionen für Sanierung, Umbau, Erweiterung und - in engen Grenzen - für Neubau von Schulgebäuden) eingeteilt ist. Für jedes Kapitel stehen bundesweit 3,5 Mrd. Euro für verschiedene Förderziele zur Verfügung.
Die Fördermittel erhalten die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal. So haben unsere Städte und Gemeinden die Möglichkeit bedarfsgerecht zu investieren und eigene Schwerpunkte zu setzen.
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat zu enormen Schäden bei der kommunalen Infrastruktur geführt. Der Bund hat aus diesem Anlass das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10. September 2021 beschlossen und einen Wiederaufbaufonds in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro eingerichtet.
Mit dem Aufbauhilfegesetz hat der Bund zugleich seine Investitionsförderung für finanzschwache Kommunen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um weitere zwei Jahre verlängert.
Dadurch wird gewährleistet, dass durch die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 entstandenen sowie durch die Corona-Pandemie verursachten Verzögerungen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen nicht zu Lasten der hiervon betroffenen Kommunen gehen.
Die Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsge-setzes auf Bundesebene erfordert auch eine Verlängerung der Geltungsdauer des nordrhein-westfälischen Umsetzungsge-setzes. Diesem Erfordernis kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach.
Die Fraktion der CDU im Landtag NRW begrüßt und unterstützt die Verlängerung der Geltungsdauer beim nordrhein-westfälischen Umsetzungsgesetz unumschränkt.
Am 21. Januar 2022 wurde eine schriftliche Anhörung von Sachverständigen zum vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis hat die Anhörung aufgezeigt, dass die entsprechenden Regelungen sinnvoll und zweckmäßig sind. Insbesondere die vorgesehenen Fristverlängerungen für Fördermaßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförder-ungsgesetz erstes und zweites Kapitel wurden von den gehörten Sachverständigen begrüßt, da sie den durch die Hochwasserkatastrophe und der Corona-Pandemie zum Teil stark veränderten Realitäten in den landesweit 396 Kommunen Rechnung tragen.
Die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Städte und Gemeinden sind seit Juli 2021 insbesondere mit dem Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur nachweislich stark ausgelastet bis überlastet, so dass andere Förderprojekte entsprechend nur zweitrangig bearbeitet werden können.
Verschärft wird die Lage dieser Städte und Gemeinden durch die aktuelle Situation in der Baubranche und die teilweise in der Baubranche existierende Rohstoffknappheit. Daher treten massive Verzögerungen bei der Abarbeitung der Förderprojekte auf, für die die Antragstellerinnen jedoch keine Schuld tragen.
Durch die Fristverlängerung erfahren die betroffenen Kommunen und Kommunalverwaltungen gegenüber den nicht vom Hochwasser betroffenen Kommunen keine „unfaire“ Benachteiligung, sondern erhalten eine wichtige - auch finanzielle Entlastung!
Dies ist vor dem Hintergrund der bestehenden schwierigen Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden und den großen Herausforderungen auf kommunaler Ebene von enormer Bedeutung.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht „nur“ eine, durch die Bundesebene vorgegebene, Gesetzesänderung um.
Sie schafft die rechtliche Grundlage, damit die Kommunen investieren können und nicht infolge der Auswirkungen von
Hochwasserkatastrophe und Corona-Pandemie „leer ausgehen“. Unsere Landesregierung demonstriert einmal mehr ihre unumschränkte Partnerschaft und Solidarität mit den landesweit 396 Städte und Gemeinden. Daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf unumschränkt zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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