Guido Déus zu TOP 2 „Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes"

18.12.2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen!

Das Thema Anliegerbeiträge bewegt die Menschen in unserem Land und deswegen ist es auch ein uns bewegendes Thema!

Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP, ist die erste, die sich in den letzten 50 Jahren an das Thema herantraut. Denn diese Norm wird seit 1969, seit einem halben Jahrhundert, im Wesentlichen unverändert angewendet!

Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP, ist auch die erste, die die Bürger substantiell und spürbar entlasten wird und die - obwohl für das kommunale Straßennetz eigentlich nicht zuständig - 65 Mio. Euro Landeshilfen zur Verfügung stellt. Wir werden das KAG bürgerfreundlicher und transparenter machen.

Die Anliegeranteile an den Baukosten richten sich aktuell nach einer Mustersatzung, die eine Bandbreite von Prozentsätzen für die unterschiedlichen Straßenklassen enthält. Die Akzeptanz der Anliegerbeiträge ist durch massiv steigende Material- und Baukosten sowie den hohe Sanierungsbedarf bei kommunalen Straßen im „freien Fall“.

Hätten SPD-geführte NRW-Landesregierungen den Modernisierungsbedarf beim KAG nicht ausgesessen, wären wir heute nicht in dieser Situation! Ganz konkret: Noch im Januar 2017 hatte sich die SPD gegen einen Neuregelungsbedarf beim KAG ausgesprochen.

Die NRW-Koalition ist sich dagegen einig: Nach 50 Jahren ist eine Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechts zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich.

Unser Reformentwurf mag Kritikern nicht weit genug gehen, aber wir werden die Anlieger im Fall von KAG-Maßnahmen massiv entlasten und das um exakt 50% bezogen auf die bisherigen Regelungen! Noch konkreter? Aus 20.000,- Euro werden 10.000,- Euro und aus 10.000,- Euro werden 5.000,- Euro.

Das gezeigte große bürgerschaftliche Engagement, die fast 500.000 Unterschriften der Volksinitiative, verdient unseren Respekt! Es ist ein Ausdruck unseres funktionierenden demokratischen Systems, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir stellen die Regelung des Paragraph 8 KAG auf eine umfassende und neue Grundlage! Das - so bescheinigen es die kommunalen Spitzenverbände - im wesentlichen bewährte System behalten wir bei aber mildern mit 65 Mio. Euro die Belastungen für die Bürger.

Mehr geht immer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Aber Mehr muss auch bezahlbar sein und bleiben! Ein Selbstverständnis von generationengerechter Haushaltspolitik, welches Sie vermissen lassen!

Welche Kernpunkte enthält unser Lösungsansatz?

- Kein Anlieger in NRW wird zukünftig mit mehr als maximal 40% der Ausbaukosten belastet, die Meisten mit weit weniger.

- Für entstehende Mindereinnahmen der Kommunen stellen wir ab 2020 mittels Förderfond 65 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Straßenbaubeiträge.

- Wir führen mit der Novellierung einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, einen marktüblichen Zinssatz sowie eine Härtefallregelung ein. Bei erheblichen sozialen Härten können Anliegerbeiträge gestundet werden.

- Wir führen eine verpflichtende, zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung, der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger ein. Dadurch erhalten diese die Möglichkeit der Einflussnahme hinsichtlich der Ausgestaltung und Kosten vor Beschluss einer Maßnahme.

- Die Landesregierung wird einen Bürgerleitfaden zu Anliegerbeiträgen zur Verfügung stellen, der über die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen informiert.

Das sind Ansätze, die SPD-geführte Landesregierungen längst hätten realisieren können. Wurden sie aber nicht!

Stattdessen drohen Sie jetzt auf Grundlage der „angeblichen“ Ergebnisse eines von Ihnen beauftragten Gutachtens mit einer Verfassungsklage gegen die geplante Gesetzesänderung. Inhaltlich sehen wir Ihren Vorstoß ganz gelassen, denn der Gutachterdienst des Landtags kommt keinesfalls zu dem Ergebnis, dass die Novellierung verfassungswidrig sei. Ihre „Interpretationen“ sind mal wieder nur eines: „Fake-news“!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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