Guido Déus zu TOP 2 "Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022"

08.09.2021

Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen!

Wenn wir alljährlich über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sprechen, sprechen wir über die wichtigste finanzielle Grundlage für alle unsere nordrhein-westfälischen Kommunen. Wir sprechen über unsere Unterstützung zur kommunalen Handlungsfähigkeit vor Ort.

Unsere Kommunalministerin hat vorgetragen und die Kritikpunkte der Opposition sind für mich ebenso absehbar wie sicher für Sie mein Versuch - mit meinen eigenen Worten - Ihnen die guten Regelungen im GFG nochmals nahe zu bringen. Nun, erfüllen wir alle unsere Aufgabe….

Die Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) stehen – wie jedes Jahr – im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit den jährlichen Haushaltsberatungen. Sie sind auch im Jahr 2021 im Lichte der Corona-Krise und deren fiskalischen Auswirkungen zu betrachten.

Auch im zweiten Jahr der epidemischen Lage haben die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern sowie die hier im Fokus stehenden landesweit 396 Kommunen, relevante Einbußen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch eine leichte Erholung bei den Steuereinnahmen feststellbar.
Insgesamt wirken sich die Mindereinnahmen über das Steueraufkommen des Landes mindernd auf die verteilbare Finanzausgleichsmasse aus.

Zugleich müssen unsere Kommunen weiterhin – und insbesondere krisenbedingt – vielfältige Aufgaben bewältigen und stehen landesweit vor Herausforderungen wie seit Jahrzehnten nicht. Fakt ist: Die kommunale Ebene benötigt eine angemessene Finanzausstattung, dies nicht nur, aber insbesondere im kommenden dritten Jahr der Corona-Pandemie!

Angesichts dieser Situation wird die Finanzausgleichsmasse im Rahmen des GFG 2022 ein weiteres Mal durch Landesmittel aus dem kreditfinanzierten NRW-Rettungsschirm um rund 931 Mio. Euro (930,94 Mio. Euro) auf dann 14,042 Milliarden Euro aufgestockt. Sie entspricht damit dem Ansatz der Vor-Corona Finanzplanung 2019-2023 für das Jahr 2022.

Um der bekannten Kritik an dieser Stelle direkt vorzubeugen:

Weiterhin gilt: Der Aufstockungsbetrag soll in späteren Jahren dem Landeshaushalt wieder zufließen. Aber über das ob, das wann und das wie, werden wir zu gegebener Zeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch suchen.

Die kommunale Familie in NRW erhält zudem mit gut 469 Mio. Euro genau 3,46 Prozent mehr gegenüber dem Steuerverbund 2021.

Sie sehen, die kommunale Ebene wird trotz krisenbedingten Mehrausgaben vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich bewahrt! Es ist klar erkennbar: Unsere Landesregierung steht unumstößlich an der Seite der Kommunen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Kommunalministerin Scharrenbach hat es im Rahmen Ihrer Einbringungsrede bereits dargestellt: Beim Thema GFG gibt es einiges Neues:

Neben der Aktualisierung der dem GFG zugrundeliegenden Grunddaten, die zu Veränderungen bei den Gewichtungs-faktoren der Nebenansätze führen und die in einem ersten Schritt nur hälftig umgesetzt werden, wird den Empfehlungen des Walter-Eucken-Instituts zur Optimierung der Hauptansatzstaffel und Absenkung der Untergrenze auf 21.000 Einwohner/innen und der zukünftigen Differenzierung der Hebesätze nach Rechtstellung der Kommunen - also bei der Bedarfsermittlung – gefolgt.

Des Weiteren werden zusätzliche 10 Mio. Euro aus Ausgaberesten der Gemeindefinanzierungsgesetze der Vorjahre für eine neue Klima- und Forstpauschale bereitgestellt.
Diese Pauschale soll die Gemeinden, angesichts der sie betreffenden erhöhten Gemeinwohlverpflichtung, bezüglich der Erholungsfunktion des Waldes und bei Maßnahmen für eine gesunde Waldinfrastruktur unterstützen. Die Mittel werden nur kommunalwaldbesitzenden Städten und Gemeinden gewährt.

Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird 2022 auf 170 Mio. Euro, sprich um gut 20%, erhöht. Das hilft den Kommunen den Investitions- und Sanierungsstau weiter abzubauen.
Der Landesetat 2022 umfasst gemäß Entwurf ein Volumen von 87,5 Milliarden Euro. Für den Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte sind keine neuen Schulden geplant! Die Landesregierung bleibt zudem im Rahmen der Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2023.

Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Corona-bedingten erheblichen Steuermindereinnahmen eingehen. Danach werden für unser Bundesland gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro prognostiziert.

Diese Zahlen haben selbstverständlich Auswirkungen auf den (jährlichen) Finanzausgleich, der durch das Gemeinde-finanzierungsgesetz (GFG) geregelt ist!
In der Konsequenz geht es also darum, jetzt zu handeln und gleichzeitig die Zukunft mitzudenken.

Wie sieht also die Finanzplanung für die kommunale Ebene für 2022 konkret aus?

Finanzpolitisch solide und partnerschaftlich. Das gilt seit 2017 und ganz besonders in der andauernden Corona-Pandemie. Unsere Landesregierung hat die Belastungen, die sich auch im kommenden Jahr für Städte und Gemeinden aus der nunmehr seit über 18 Monaten währenden Krisensituation ergeben, fest im Blick.

Die Gewerbesteuer - die wichtigste kommunale Einnahmequelle neben der Umsatzsteuer - ist massiv eingebrochen. Kommunale Einnahmen schrumpfen weiterhin durch geändertes Nutzungsverhalten bei gleichzeitigen Pandemie-bedingten erheblichen Mehrausgaben; beispielsweise für den Infektionsschutz und die örtlichen Gesundheitsämter.

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) setzen wir  zwei Schwerpunkte:

1. Wir stärken die kommunalen Haushalte.

2. Wir setzen einen verlässlichen (Finanz)-Rahmen, damit die kommunale Familie ihre Aufgaben erfüllen, seriös wirtschaften und investieren kann. Und damit die kommunale Ebene Planungssicherheit hat!

Die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Kommunalministerin Ina Scharrenbach, sichert der kommunalen Ebene Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu, die sie zur Erfüllung ihrer pflichtigen und übertragenen Aufgaben vor Ort dringend benötigt!
Mit dem vorgelegten Entwurf zum GFG 2022 und der verteilbaren Rekord-Finanzausgleichsmasse von rund 14 Milliarden Euro – noch nie gab es in NRW mehr Geld für unsere Kommunen – verdeutlicht unsere Landesregierung erneut die Wertschätzung für unsere Städte und Gemeinden.

Was bedeutet das für die Schlüsselzuweisungen, die die  zentrale Grundlage für die kommunale Haushaltsplanung darstellt?

An Schlüsselzuweisungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung. (2021: 11,4 Mrd. Euro)

Für pauschalierte Zuweisungen sind insgesamt rund 2 Mrd. Euro veranschlagt (2021: 2,11 Mrd. Euro). Die seit dem GFG 2018 geltende gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitionspauschalen sowie der Sonderpauschalen wird für das GFG 2022 beibehalten.

Die Regelungen für Sonderbedarfe (zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen) werden im GFG 2022 modifiziert und aktuellen Entwicklungen angepasst. Beispiele für Sonderbedarfszuweisungen sind die Kurorthilfe und die Abwassergebührenhilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei Betrachtung aller für die kommunale Ebene relevanten Zahlen, bedeutet das im Ergebnis, dass - trotz der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise - keine unserer Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren werden!

Die in Auszügen von mir vorgestellten Zahlen bringen außerdem zum Ausdruck, dass sich die Kommunen in NRW auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalens absolut verlassen können. Kurz: Versprochen und gehalten!

Von der Veröffentlichung der Arbeitskreisrechnung Ende Juli, über diese heutige erste Lesung, über die Ausschussberatungen, eine bereits terminierte große Anhörung, die Modellrechnung sowie die 2. und 3. Lesung kurz vor Weihnachten, werden wir noch viele Gelegenheiten haben uns hierzu weiter auszutauschen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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