Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen!
Ende 2019 hat die NRW-Koalition die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, kurz KAG, nach intensiver Debatte zum 1. Januar dieses Jahres grundlegend reformiert.
Die im zuständigen Fachausschuss sowie im Plenum geführten Diskussionen sind kaum verklungen.
Nur wenige Monate nach Inkrafttreten der Reform der Straßenausbaubeiträge, kommt die SPD-Fraktion nun mit ihren altbekannten Forderungen und Argumenten um die Ecke. Das hat was von „Und täglich grüßt das Murmeltier!“
Die stereotype Wiederholung der Forderungen und Argumente ist somit einzig eine weitere SPD-Luftblase im aktuellen Kommunalwahlkampf!
§ 8 KAG enthält die zentralen Regelungen über den Beitrag zu den beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen, wenn Fahrbahn, Geh- oder Radweg oder der Straßenkanal grundlegend saniert oder neu gebaut werden und zu den Beitragspflichten.
Sie mögen es kritisieren, aber wir waren es, die im letzten Jahr ein modernes Straßenausbaubeitragsrecht für NRW und die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger auf den Weg gebracht haben.
Wir haben gemacht, was die SPD-geführten Landesregierungen zuvor versäumt haben. Ich darf daran erinnern, dass das KAG seit 1969 im Wesentlichen unverändert angewendet wurde! Und selbst im Januar 2017 hatte sich die SPD noch gegen einen Neuregelungsbedarf beim KAG ausgesprochen!
Es ist kein Geheimnis, dass die Anliegerbeteiligung in den letzten Jahren und auch nach Inkrafttreten der reformierten Rechtsnorm zum 1.1.2020 in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Das große bürgerschaftliche Engagement, z.B. die Unterschriftenaktion der Volksinitiative, hat unseren größten Respekt! Widerspruch, oder ein „Mehr wäre besser“ bedeuten aber noch lange kein Scheitern der Reform!
Das im Wesentlichen bewährte System, haben wir beibehalten. Aber: die Anliegerkosten sind halbiert worden. Und das unabhängig davon, ob die Anlieger zu SPD-Regierungszeiten zuvor 80, 60 oder 40% der Kosten einer Maßnahme aufbringen mussten. Jetzt ist es jeweils nur noch die Hälfte!
Für die entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen haben wir einen begleitenden Förderfonds mit 65 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (Landesanteil)! Das entspricht der Hälfte der jährlich bei Anliegern NRW-weit in Rechnung gestellten Straßenausbaubeiträge.
Im Ergebnis werden die Anlieger mehr als deutlich entlastet und unsere Kommunen legen seit dem 1. Januar 2020 keinen Cent drauf. Das Förderprogramm startet in wenigen Tagen und es ist so ausgestaltet, dass nicht abgerufene Mittel in die Fördersumme des darauffolgenden Jahres übertragen werden.
Mehr geht immer. Aber die von Ihnen geforderte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge muss bezahlbar sein und bleiben! Gerade in Zeiten, in denen der Landeshaushalt auf Jahre durch die Corona-bedingten Ausgabensteigerungen massiv belastet ist. Übrigens ein Argument, was in der letztjährigen Entscheidung keine Rolle gespielt hat, jetzt aber zu berücksichtigen ist!
Das reformierte KAG wird seit zirka einem halben Jahr angewendet. Im Frühjahr dieses Jahres hat das Kommunalministerium unter Ina Scharrenbach die Förderrichtlinie veröffentlicht, die die Reduzierung der Beitragslast ausgestaltet. Danach können künftig alle Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW nach Durchführung einer beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme einen Antrag auf Förderung bei der NRW.BANK stellen. Wird die Förderung bewilligt, übernimmt das Land die Hälfte des bislang von den Anliegern zu tragenden Kostenanteils.
Sie behaupten, dass der kommunale Erhebungsaufwand gestiegen und dass das von Ihnen behauptete Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Straßenausbaubeiträge noch schlechter als zuvor sei. Und das, obwohl der Gutachterdienst des Landtags zum Ergebnis kam, dass der Mehraufwand der Kommunen nicht beziffert werden könne?
Sie stellen mit Ihrem Antrag fest, dass die Neuregelung ungerecht und bürgerunfreundlich sei?!
Darf ich daran erinnern, dass wir es waren, die erstmals einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, einen marktüblichen Zinssatz sowie eine Härtefallregelung eingeführt haben? Darüber hinaus können bei erheblichen sozialen Härten Anliegerbeiträge gestundet werden. Ihre Argumente, die Landesregierung nehme keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit Einzelner, stimmt einfach nicht.
Die Koalition aus CDU und FDP hat für wesentlich mehr Transparenz als je zuvor gesorgt. Durch:
• die Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung, der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Anliegerinnen und Anlieger.
• die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Ausgestaltung und Kosten vor Beschluss einer Maßnahme.
• Bürgerfreundliche Informationen (Bürgerleitfaden zu Anliegerbeiträgen).
In diesem Zusammenhang möchte ich, auch im Hinblick auf unseren Entschließungsantrag in der Sache, auf die aktuelle Auslegung des Oberverwaltungsgerichts „aufmerksam machen“! Das OVG vertritt die Auffassung, dass (kommunale) Straßenausbaumaßnahmen einen „Sondervorteil für Grundstückseigentümer“ darstellen und somit eine Kostenbeteiligung begründen.
Um es kurz zu machen: Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Empfehlen Sie uns!