Guido Déus zu TOP 2 „Stunde Null“ für NRW-Kommunen – Landesregierung muss Kommunalen Rettungsschirm zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und der Übernahme kommunaler Kassenkredite unterstützen"

28.05.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Unsere landesweit 396 Kommunen und Kreise tragen die Verantwortung in dieser schwierigen Zeit an vorderster Front in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Sie bewältigen diese Ausnahmesituation hervorragend und ich danke Allen, die hierzu ihren Beitrag leisten!

Dass die NRW-Koalition aus CDU und FDP keine Aufforderung benötigt sich um die nordrhein-westfälischen Kommunen zu kümmern, müsste zwischenzeitlich überall angekommen sein.

Wir sehen die Nöte der Kommunen, ebenso wie zum Beispiel die der Unternehmen, Soloselbstständigen, Künstler, Gastronomen, Schausteller, Veranstalter, Start-ups, Beschäftigten, Studierenden und Eltern und haben unverzüglich zahlreiche Unterstützungsprogamme verabschiedet, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.

Zur Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag von NRW bereits am 24. März ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Mrd. Euro beschlossen.

Um eine finanzielle Schieflage der Kommunen abzumildern und deren Handlungsfähigkeit abzusichern, hat das Landeskabinett am 31. März einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten.

2. Sonderhilfengesetz „Stärkungspaktgesetz“ zur Unterstütz-ung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen.

3. Änderung des Krediterlasses des Landes NRW.

4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die NRW.BANK.

5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehens-konditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.

6. Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabe-grundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können.

7. Eintreten der Landesregierung für vergaberechtliche Erleichterungen im EU-Oberschwellen-Bereich.

8. Anteiliger liquiditätswirksamer Ausgleich Corona-bedingter Schäden aus dem NRW-Rettungsschirm.

Bei einer aufmerksamen Betrachtung der Entscheidungen der NRW-Landesregierung, sollten Sie eigentlich deren sukzessive Umsetzung erkennen können.

Ihren „Lobgesang“ auf den vorliegenden Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Sachen „Kommunaler Sozialpakt 2020“ kann ich leider nicht uneingeschränkt teilen.

Neuverschuldungen untersagen zu wollen, ohne den Grund für Selbige zu beseitigen, das kann nicht funktionieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die meisten unserer nordrhein-westfälischen Kommunen befinden sich aufgrund bundesseitig verschobener Soziallasten in der Schuldenfalle.

• Die Beschlussfassung zum Sozialschutzpaket im Zuge der Corona-Pandemie ist mit Mehrbelastungen für die kommunale Familie von 2,3 Mrd. Euro verbunden. Die Entlastung durch den Bund beträgt 0 Euro.

• Die vorlaufende Beschlussfassung zum Angehörigen-entlastungsgesetz dürfte für die Kommunen perspektivisch zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 1 Mrd. Euro führen. Die Entlastung durch den Bund beträgt 0 Euro.

• Bereits Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die beschlossenen Leistungen für die zumeist kommunal-en Leistungsträger mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein werden.

• Auch die beabsichtigte Schaffung eines Rechtsanspruchs für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wäre für die meist kommunalen Träger mit hohen zusätzlichen Investitions- und Betriebsausgaben verbunden, über deren Finanzierung derzeit noch Unklarheit besteht.

Fazit: Die Lösung allein der Altschuldenproblematik - ohne Lösung der Ursachen - droht deshalb wirkungstechnisch zu „verpuffen“!

In der erwartungsgemäß noch lange andauernden aktuellen Zinssituation, werden unsere Kommunen nicht durch die Zinslast erdrückt (manche verdienen mit ihren Schulden derzeit Geld), sondern zum Beispiel durch das Thema „Kosten der Unterkunft“ (KDU). Ändern wir hieran nichts, treiben wir sie perspektivisch erneut in die Schuldenfalle.

Wir sind verhandlungsbereit mit dem Bund und willens unsere Kommunen finanziell weiter zu entlasten, ABER diese Hilfen müssen zielgerichtet und nachhaltig, sprich abgestimmt mit den Bundeshilfen, sein. Dazu sind wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene im Gespräch.

Der Ihrerseits geforderte Rettungsschirm wird längst gelebt. Aktuellste Beispiele hierfür sind die finanzielle Beteiligung des Landes im Bereich KiTa/OGS für April bis zwischenzeitlich Juli, die vorgestern gestartete NRW-Bundesratsinitiative zur Abmilderung der Pandemiefolgen für kommunale Haushalte und kommunale Unternehmen, die 342 Mio. Euro für die Stärkungspaktkommunen und – seien Sie sicher – wir werden auch die Nicht-Stärkungspaktkommunen finanziell nicht alleine lassen!

Den von Ihnen vorgelegten Antrag lehnen wir aus den vorgenannten Gründen ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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