
Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren.
Ich freue mich, heute zum Antrag der SPD-Fraktion in Sachen „Zweckentfremdung von Wohnraum“ Stellung nehmen und zunächst einmal eine fraktionsübergreifende Gemeinsamkeit feststellen zu können!
Wir stimmen darin überein, dass wir in NRW - und ganz besonders in den großen Städten und Ballungsgebieten - mehr Wohnraum benötigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Sie unterstellen mit Ihrem Antrag, dass der angespannte Wohnungsmarkt in den Groß- und Universitätsstädten durch die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnung von professionellen Online-Vermittlern, also durch Zweckentfremdung, signifikant belastet werde und eine stärkere Reglementierung unsere Wohnungsnot deutlich entspannen würde.
Ich kenne aufgrund meiner beruflichen Herkunft, ich habe bis letztes Jahr bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gearbeitet, und meiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt - und insbesondere meiner Heimatstadt Bonn - recht gut.
Bonn ist eine Kommune mit steigenden Bevölkerungszahlen und entsprechender Wohnraum-Nachfrage; also mit erhöhtem Wohnbedarf. Und in Bonn gibt es aufgrund der sehr guten medizinischen Infrastruktur - in Teilen - den sogenannten „Medizintourismus“.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat, wie auch Aachen, Köln und Dortmund, von der seinerzeit durch Sie eingeführten Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Die Satzung ist in Bonn im Juli 2018 übrigens verlängert worden.
Die Bonner Situation ist jedoch nicht auf alle anderen Groß- und Universitätsstädte übertragbar. Nur 4 von rund 400 Kommunen in NRW, also etwa 1% haben bislang den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für notwendig erachtet. Hier ist also eine differenziertere Betrachtungsweise erforderlich!
Die Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung ist zunächst einmal eine typische kommunale Aufgabe. Mit dieser Verantwortung lassen wir die Städte und Gemeinden in NRW allerdings nicht allein.
In den letzten 12 Monaten ist durch unser politisches Handeln ein neues Klima in NRW geschaffen worden, um mehr Wohnraum in allen Segmenten entstehen zu lassen.
Für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau stellen wir bis 2022 rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. NRW hat sich dafür eingesetzt, dass sich der Bund am öffentlich-geförderten Wohnungsbau beteiligt. Seit 2018 gibt es wieder eine Wohn-Eigentumsförderung! Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Verfügbarkeitsmachung von Flächen oder auch die neu geschlossene „Allianz für mehr Wohnungsbau“.
Verehrte Kollegen der SPD-Fraktion, ich hoffe Sie erkennen, wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Denn nur zusätzlicher Wohnraum hilft und kein weiterer Bürokratie-Dschungel.
Und auch das muss gesagt werden: Sie vergessen anscheinend, dass Sie, die Rot-Grüne Landesregierung, mit Paragraph 10 WAG NRW das Satzungsrecht der Gemeinden für ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt haben! Sie hatten also die Möglichkeit, die jetzt von Ihnen geforderten Nachbesserungen bereits vor Jahren einzuarbeiten.
Aktuell verweisen Sie auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz der Stadt Berlin, das zum 1. August 2018 zusätzliche Möglichkeiten einräume Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu treten. Unter anderem durch die Verpflichtung der Verfügungsberechtigten, vor Vermietung des Wohnraums eine kommunale Genehmigung einzuholen sowie durch die Einführung eines Verfahrens zur Registrierung von Ferienwohnungen und die Zuteilung von Registrierungsnummern.
Sie beantragen, Zitat: „Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortzuentwickeln“. Ihr Antrag impliziert, dass die Landesregierung beschlossen habe, das Wohnungsaufsichtsgesetz als normative Grundlage für das Satzungsrecht der Gemeinden abzuschaffen. Dem ist nicht so!
Mit einem kurzen Blick in den Koalitionsvertrag können Sie sich davon überzeugen. Die Landesregierung hat eine Überprüfung des WAG beschlossen. Und nicht dessen Abschaffung! Der den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehende „Instrumentenkoffer“ soll also überprüft und nicht abgeschafft werden.
Vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt: das Gutachten zur Überprüfung des WAG ist längst beauftragt und die nordrhein-westfälischen Kommunen werden explizit hinsichtlich ihrer Bedarfe befragt. Es werden somit aktuell und in einem laufenden Verfahren wichtige Erkenntnisse gewonnen, die bei der Betrachtung des WAG und seiner etwaigen Weiterentwicklung von großer Bedeutung sein werden.
Anfang des kommenden Jahres werden das beauftragte Gutachten und die Ergebnisse der Befragung vorliegen.
Sie können sicher sein: wir werden uns mit dem Gutachten intensiv beschäftigen und anschließend die erforderlichen Schlüsse ziehen!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst die Ergebnisse des beauftragten Gutachtens sowie die Anhörungen und Sitzungen des federführenden Kommunalausschusses werden zeigen, ob mit der aktuellen Ausgestaltung des WAG der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf Einhalt geboten werden kann, oder - falls nötig - nachjustiert werden muss. Ich freue mich auf konstruktive Ausschussberatungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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