Guido Déus zu TOP 5 "Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen - Kommunen gehören unter den Corona-Rettungsschirm"

25.06.2020

Sehr geehrte (r) Frau Präsidentin (Herr Präsident)!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die enorme Verantwortung sowie die finanziellen Belastungen, die unsere kommunale Familie im Rahmen der Bewältigung der Pandemie trägt, sind allseits bekannt.

Entgegen der in stupiden „Endlosschleifen“ vorgetragenen Unterstellungen der Opposition, hat unsere Landesregierung seit Beginn der Pandemie zu jedem Zeitpunkt unverzüglich und entschlossen gehandelt und weitreichende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit beschlossen.

Aber wenn - wie nachweislich des Plenarprotokolls von gestern - der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Kollege Dahm, nicht fähig ist, beispielsweise die 1 Mrd. jährliche KdU-Entlastung als „strukturelle Verbesserung“ für unsere Kommunen anzuerkennen oder wenn Ihr finanzpolitischer Sprecher, Kollege Zimkeit, bei twitter den Vorhalt dieser nachweislichen Aussagen als „Dummheit, Falschaussage oder Böswilligkeit“ bezeichnet, da wundert eigentlich nichts mehr!
Der Landtag hat bereits am 24. März ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Mrd. Euro beschlossen.

Um eine finanzielle Schieflage der Kommunen abzumildern und deren Handlungsfähigkeit abzusichern, hat das Landeskabinett am 31. März einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

In unserer Plenumsdebatte vom 28. Mai und in unseren Kommunalausschusssitzungen erst letzte Woche bin ich hierauf sehr detailliert eingegangen. Ich möchte an dieser Stelle daher lediglich zwei Punkte herausgreifen:

Die Gewährung einer Soforthilfe in Höhe von 342 Mio. Euro an die 64 am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden und die Flexibilisierung des Auszahlungszeitpunktes für das GFG 2020.

Unsere Landesregierung beabsichtigt bereits in wenigen Tagen rund zwei Drittel der Septemberrate vorzeitig an unsere Städte, Gemeinden und Kreise auszahlen. Die vorgezogene Auszahlung betrifft zudem alle Schlüsselzuweisungen.

Damit ist sichergestellt, dass alle Kommunen von der Vorziehung des Auszahlungstermins profitieren. Insgesamt werden so rund 2 Mrd. Euro zur Vermeidung möglicher Liquiditätsengpässe vorzeitig zur Verfügung gestellt.

Die „Altschuldenfrage“ hingegen, d.h. der Schuldenstand unserer Kommunen nach fast 50 Jahren SPD-geführter Landesregierungen, begleitet uns nicht erst seit der Corona-Krise.

SPD-Bundesfinanzmister Olaf Scholz hatte zuletzt große Erwartungen geweckt, diese aber nicht erfüllen können, da der hierfür erforderliche bundesweite politische Konsens nicht erzielbar war. Die Installierung eines Altschuldenfonds, ohne eine gleichzeitige und nachhaltige Lösung der Ursachen, wäre hingegen ein geradezu fahrlässiger Umgang mit Finanzmitteln.

Für die Kollegen Dahm und Zimkeit: Unsere NRW-Landesregierung hat sich zwei Jahre lang für eine dauerhafte Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung auf bis zu 75 Prozent eingesetzt, die im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung nun umgesetzt worden ist. Für NRW-Kommunen bedeutet dies jährlich eine Entlastung von rund
1 Mrd. Euro, die ihnen strukturell und auf Dauer finanziell weit mehr bringt, als eine Teilübernahme (!) der kommunalen Schulden.
Und gestern, wenige Tage nach der Verkündung des gemeinsam ausgehandelten Bundespakets, hat unser Ministerpräsident das „Nordrhein-Westfalen-Programm, Teil I“ mit insgesamt 8,9 Mrd. Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige sowie einem Investitionsvolumen für unsere Kommunen von stolzen 3,9 Mrd. Euro zur Flankierung vorgelegt:

• ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden landesseitig mit 1,4 Mrd. Euro kompensiert (zuzüglich Bund mit 1,4 Mrd.), 

• Sicherung des ÖPNV durch Erstattung von Fahrgeldausfällen in Höhe von zunächst einmal 200 Mio. Euro (zuzüglich Bund mit 500 Mio. Euro = insgesamt 700 Mio. Euro), 

• Vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020 in Höhe von 132 Mio. Euro.

Darüber hinaus weitere Sofortprogramme und Maßnahmen für unsere Innenstädte, kommunale Straßen, Radwege und ÖPNV, zur Absenkung von kommunalen Eigenanteilen bei Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz, für Altlastensanierungen, zur Förderung der „grünen Infrastruktur“ oder die „Integration Sport“ und nicht zuletzt zur Absicherung existenzbedrohender ehrenamtlicher Strukturen.

Gerade auf kommunale Investitionen zu setzen ist aus CDU/FDP Sicht besonders sinnvoll, da konjunkturwirksame Maßnahmen auf der örtlichen Ebene am schnellsten und effektivsten umgesetzt werden können.

Fazit:

1. Alle Unterstellungen der Opposition, wir würden unsere Kommunen im Stich lassen, sind falsch.

2. Der geforderte „Kommunale Rettungsschirm“ existiert längst, wird gelebt und beständig ausgebaut.

3. Die Ursachen der Altschulden werden erstmals durch das Handeln unserer Landesregierung erfolgreich angegangen.

4. Im Nachgang zu den nun bundesseitig und landesseitig erzeugten Hilfen und Entlastungen muss die „Altschuldenfrage“ neu bewertet und eine „Altschuldenlösung“ weiterverfolgt werden.

Die hier gestellten Anträge von SPD und Grünen bedarf es dazu hingegen nicht!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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