Guido Deus zu TOP 6 "Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021"

11.11.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte, Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste!

Die Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) könnte man als wichtiges jährliches Prozedere bezeichnen,- ohne gleichzeitig die hohe Bedeutung des GFG und die Haushaltsberatungen, mit denen das GFG im direkten inhaltlichen Zusammenhang steht, schmälern zu wollen.

In diesem Jahr sind die Finanzplanungen für 2021 unstrittig durch die Corona-Pandemie geprägt. Das gilt auch für die kommunale Ebene, die von den direkten und indirekten Auswirkungen erheblich betroffen ist.

Der Landeshaushalt umfasst gemäß Entwurf ein Volumen von 81,9(23) Milliarden Euro zuzüglich durchlaufender bzw. haushaltsneutraler Posten von insgesamt 2,1(16) Milliarden Euro. Die Landesregierung bleibt im Rahmen der vorherigen Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2023. Zugleich reagiert sie seit dem Frühjahr auf die Pandemie-bedingte fiskalische Notsituation durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Auf diese haben wir uns gemeinsam hier im Plenum verständigt.
Als Stichwort nenne ich aus Zeitgründen nur den vom Landtag beschlossenen NRW-Rettungsschirm über 25 Milliarden Euro. Aus dem Rettungsschirm, der von dem Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte abgegrenzt ist, werden alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert! Sämtliche Kosten, die durch die Corona-Krise bedingt sind, werden somit transparent und nachvollziehbar dargestellt.

Ich verweise außerdem auf die durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Corona-bedingten erheblichen Steuermindereinnahmen. Danach werden für unser Bundesland gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro prognostiziert.

Selbstverständlich haben diese Zahlen Auswirkungen auf den (jährlichen) Finanzausgleich, der durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt ist!

Der Aufstockungsbetrag im GFG 2021 stammt aus dem NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise.

Ein solides Wirtschaften zahlt sich jederzeit und erst recht in einer Krisensituation aus! Es gilt jetzt zu handeln und gleichzeitig die Zukunft mitzudenken. Unsere Landesregierung hat daher (frühzeitig) vorgeschlagen, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen.

NRW: das sind 396 Städte, 31 Kreise und rund 18 Millionen Menschen. Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben, arbeiten, ihr Zuhause oder ihre Heimat haben. Jeder von uns hat seinen Lebensmittelpunkt in einer Kommune und daher wissen wir durch eigenes Erleben, dass viele durch die Landespolitik beschlossene Maßnahmen für die Menschen vor Ort „erlebbar“ sind.

Wie sieht die Finanzplanung für die kommunale Ebene für 2021 konkret aus?

Finanzpolitisch richtig, solide und partnerschaftlich.
Das gilt seit 2017 und ganz besonders in der derzeitigen schwierigen Corona-Zeit. Unsere Landesregierung hat die Belastungen, die sich für Städte und Gemeinden aus der seit Monaten währenden Krisensituation ergeben, fest im Blick.
Es ist davon auszugehen, dass die kommunalen Haushalte auch über das laufende Jahr hinaus direkt oder indirekt stark belastet werden.

Die Gewerbesteuer - die wichtigste kommunale Einnahmequelle neben der Umsatzsteuer - ist massiv eingebrochen. Kommunale Gebühren schrumpfen durch geändertes Nutzungsverhalten bei gleichzeitigen Pandemie-bedingten erheblichen Mehrausgaben; beispielsweise für den Infektionsschutz und die örtlichen Gesundheitsämter.

Die Landesregierung hat am 23. September 2020 Eckpunkte zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 - GFG 2021) beschlossen.

Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen, vor entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die Finanzausgleichsmasse des GFG 2021 aus Kreditmarktmitteln des Landes aufgestockt und auf rund 13,6 Milliarden Euro (13.572.999.000 Euro) festgesetzt.

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) setzen wir erkennbar zwei Schwerpunkte:

1. Wir stärken die kommunalen Haushalte.
2. Wir setzen einen verlässlichen (Finanz)-Rahmen, damit die kommunale Familie ihre Aufgaben erfüllen, seriös wirtschaften und investieren kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren!
13,57 Milliarden Euro für die kommunale Familie in NRW in 2021!

Eine höhere Zuweisung, als die für 2021 geplante, hat es nie gegeben!
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um rund 757,3 Millionen Euro (5,91 Prozent).

Städte und Gemeinden erhalten im kommenden Jahr rund
943 Millionen Euro mehr, als dies nach den regulären Berechnungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre.
Der Betrag wird aus den Mitteln des NRW-Rettungsschirms kreditiert und ist rückzahlbar, wenn sich die wirtschaftliche Situation der kommunalen Ebene wieder verbessert hat. Dieser Weg ist mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen und von diesen akzeptiert!

Die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Kommunalministerin Ina Scharrenbach, sichert der kommunalen Ebene Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu, die sie zur Erfüllung ihrer pflichtigen und übertragenen Aufgaben vor Ort dringend benötigt!

Mit dem für 2021 vorgelegten Entwurf zum GFG 2021 und der verteilbaren Rekord-Finanzausgleichsmasse von rund 13,57 Milliarden Euro verdeutlicht unsere Landesregierung wieder einmal die Wertschätzung für unsere Städte und Gemeinden und ihre Bedeutung für unser aller Zusammenleben!

Was bedeutet das für die Schlüsselzuweisungen - sie stellen die zentrale Grundlage für die kommunale Haushaltsplanung dar - ganz konkret?
An Schlüsselzuweisungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 11,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von 5,91 Prozent zum Vorjahr. Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten entwickelten Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.

Für pauschalierte Zuweisungen sind insgesamt rund 2,11 Mrd. Euro veranschlagt. Die seit dem GFG 2018 geltende gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitionspauschalen sowie der Sonderpauschalen wird auch für das GFG 2021 beibehalten. Das hat für die Kommunen eine besondere Bedeutung!

Seit dem GFG 2019 steht eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die gestiegenen Bedürfnisse im Bereich der Unterhaltung/Sanierung kommunaler Infrastruktur zur Verfügung. Auf eine Zweckbindung der Mittel wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten bewusst verzichtet. Hierfür sind im GFG 2021 140 Millionen Euro veranschlagt. 10 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.

Für Sonderbedarfe (zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen) stehen finanzkraftunabhängig rund 39,7 Mio. Euro zur Verfügung. Beispiele für Sonderbedarfszuweisungen sind die Kurorthilfe und die Abwassergebührenhilfe.

Zu den Sonderpauschalen zählen auch die Schul- und die Bildungspauschale mit 723,06 Mio. Euro. Die Sportpauschale beträgt 61 Mio. Euro und wird auf Basis der Schülerzahlen bzw. der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2019 verteilt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei Betrachtung sämtlicher für die kommunale Ebene relevanten Zahlen bedeutet das im Ergebnis, dass - trotz der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise - keine unserer Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren werden!

Mehr noch: nie zuvor standen der kommunalen Familie in NRW höhere Finanzmittel zur Verfügung!

Die vorgestellten Zahlen bringen zum Ausdruck, dass sich die Kommunen in NRW auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalens verlassen können.

Wir sind und bleiben die Partner der Kommunen!

Seit 2017, in der seit Monaten währenden pandemiebedingten Krisensituation und auch darüber hinaus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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