Guido Déus zu TOP 6: "Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln"

24.01.2019

Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Fraktionen von CDU und FDP bringen heute einen umfassenden Antrag zum Thema studentisches Wohnen in das parlamentarische Verfahren ein.

NRW braucht bestmögliche Rahmenbedingungen für die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Studium, Forschung und Lehre. Dazu gehört auch - und diesbezüglich gehe ich von einem fraktionsübergreifenden Konsens aus - ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren (preisgebundenen) und attraktivem studentischen Wohnraum!

NRW hat eine vielfältige Hochschullandschaft! Diese umfasst 73 Studienorte der Hochschulen und Einrichtungen, an denen man staatlich anerkannte Hochschulabschlüsse erhalten kann. Diese Zahl verdeutlicht, von welcher Tragweite die Frage des studentischen Wohnens ist.

Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ist uns allen bewusst. Insbesondere in den Universitätsstädten ist der Mangel an Wohnraum ein großes Problem. Der Wohnraum für Studentinnen und Studenten ist knapp, teuer und selten attraktiv. Die hohen Wohnkosten stellen eine immense Belastung für die Studierenden in NRW dar und die zur Verfügung stehenden rund 40.000 Wohnheimplätze der Studierendenwerke - ergänzt durch Angebote von privaten Anbietern, mit und ohne öffentliche Förderung - decken nicht annähernd die Nachfrage.

Zudem gibt es einen massiven Instandhaltungs- und Sanierungsstau, der von den Studierendenwerken im dreistelligen Millionen Euro Bereich vermutet wird. Ich komme aus dem Immobilienbereich und so erlaube ich mir zu sagen: Ein solcher Sanierungsstau entsteht nicht in 1,5 Jahren unter schwarz-gelb, er entstand in Jahrzehnten unter rot-grün!

Unsere Landesregierung hat bei Übernahme der Regierungsverantwortung im Mai 2017 versprochen, die Bedingungen in unserem Land zu verbessern! Unser Land wieder nach vorne zu bringen und zukunftsfit zu machen!

Die Stellschrauben, an denen wir hierfür drehen müssen, lauten: zur Verfügung stehende Grundstücke, eine ausreichende finanzielle Förderung, praktikable Förderrichtlinien und konkrete Baumöglichkeiten sowie Baukompetenz vor Ort.
Wir haben mit dem vorliegenden Antrag Lösungsansätze entwickelt, die Perspektiven für die Betroffenen - für Studierende, Studierendenwerke, Kommunen und Investoren - enthalten.

Die Vorgängerregierungen hatten in ihrer Regierungszeit, also über nahezu fünf Jahrzehnte hinweg, alle Möglichkeiten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Situation beim studentischen Wohnraum nicht derart angespannt ist. Jetzt wo Sie diese Verantwortung nicht mehr tragen, fordern Sie die vermeintliche Beseitigung aller Probleme durch die ungeprüfte Bereitstellung von mehreren hundert Millionen Euro? Wer soll einen solchen Ansatz, der alle anderen erforderlichen Stellschrauben komplett ignoriert, ernst nehmen?

Die NRW-Koalition beschäftigt sich mit den Themen Bauen und Wohnen nicht erst seit heute. Die Förderkonditionen für die Studierendenwohnheimförderung steht weiterhin ein reservierter Betrag in Höhe von jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördergrundsätze werden wir zukünftig kontinuierlich bezüglich etwaiger Aktualisierungsbedarfe überprüfen.

Wir werden auch die finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke im Zusammenhang mit der Erhaltung, Sanierung und Modernisierung für studentischen Wohnraum überprüfen. Hier bedarf es aber zunächst einer unabhängigen gutachterlichen Erhebung und Bewertung.
Mit den Studierendenwerken stehen wir bereits im Dialog. Aus unseren Gesprächen mit den Studierendenwerken wissen wir, dass die Bedarfe sowie die Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich sind. Daher wenden wir kein sozialdemokratisch - alles gleichmachendes „Gießkannen-prinzip“ - an, sondern unterstützen besonders dort, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Deswegen fließen bereits seit dem Haushaltsjahr 2017 zirka
40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt gezielt in die besonders stark sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Wohnheime der Studierendenwerke Paderborn und Münster, Essen/Duisburg sowie Bonn. Konkret bedeutet das: 40% der Gesamtbaukosten erhalten die betreffenden Studierendenwerke in Form einer Zuwendung vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft; 60 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln oder über Darlehen gedeckt werden.

Überprüfen werden wir außerdem die Möglichkeit der Aktivierung von Baugrundstücken vor Ort (Stichwort: Landesinitiative „Bauland an der Schiene“) sowie eine verbilligte Abgabe landeseigener Grundstücke und Gebäude bei Geeignetheit für studentisches Wohnen. Unsere Landesregierung hat bereits mit Gesprächen an den Hochschulstandorten Münster, Bonn, Köln und Aachen begonnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind die Kernpunkte unseres Antrages zur Stärkung und Weiterentwicklung des studentischen Wohnraums, ich freue mich auf eine Vertiefung in den kommenden Ausschusssitzungen.

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das Thema ernst meinen, sollten Sie sich dem Ansatz, unsere beiden Anträge in einer gemeinsamen Anhörung zu behandeln, nicht verschließen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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