Guido Görtz zu TOP 13 „Zahnmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen!“

10.10.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Neulich beim Zahnarzt:

„drei acht f, drei sieben k, drei sechs b, drei fünf k, drei vier e…“ und so weiter.

In der Zahnmedizin beschreibt diese Aufzählung den Zustand eines Teils des Gebisses – eines sehr lückenhaften Gebisses.

Als sehr lückenhaft würde ich auch den Antrag der AfD-Fraktion zur zahnmedizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen bezeichnen.

Gegen die Überschrift Ihres Antrags kann und mag man ja gar nichts haben. – inhaltlich ist er mehr als kariös. Da ist zunächst die fehlende Zuständigkeit.

Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragszahnärztliche Versorgung obliegt den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen.

Und denen stehen hierfür verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung.

So können die KZVen auf Grundlage des Paragraphen 105 SGB V einen Strukturfonds einrichten, um in Regionen, in denen Versorgungsengpässe bereits feststellbar oder zu erwarten sind, zu unterstützen.

 

Aber…
… die beiden KZVen sehen bisher gar keine Notwendigkeit, diesbezüglich einen Strukturfond einzurichten und entsprechende Stabilisierungsmaßnahmen einzuleiten. Schließlich obliegt den KZVen die objektive Beurteilung der zahnärztlichen Versorgung, nicht dem Verband der Ersatzkassen, dessen Zahlen Sie hier wiedergeben.

Demnach ist die Versorgungsdichte in NRW nämlich ausgesprochen gut!
Sie liegt in Nordrhein bei 97,6 %, in Westfalen-Lippe sogar bei 99,73 %!

Bei den von Ihnen genannten Zahlen erwähnen Sie lediglich die Vertragszahnärzte, also die niedergelassenen Zahnärzte.

Völlig außen vor lassen Sie dabei die vielen angestellten Zahnärzte und Kieferorthopäden, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisten.

Auch in der Prognose ist laut KZV Nordrhein keine Abwanderung zu erwarten, so wie Sie sie schildern.

Im Gegenteil: Wir haben in NRW vergleichsweise viele zahnmedizinische Fakultäten, mit dem nachweisbaren Effekt, dass die Absolventen in der Umgebung Ihres Studienortes verbleiben und dort arbeiten.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen unterstützen die ambulante Versorgung selbstverständlich.

Und zwar ergänzend zu den Aktivitäten der Kassenärztlichen, bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, sowie in Fachgebieten, in denen der höchste Bedarf gesehen wird.

Und das ist gegenwärtig die hausärztliche Versorgung.

Dem begegnen wir mit gezielten Maßnahmen wie der Landarztquote – und zwar sehr erfolgreich.

Es gilt also die richtigen Prioritäten zu setzen und auch finanzpolitisch seriös und solide zu arbeiten.

Daher sehen wir das von Ihnen geforderte Landzahnarzt-Stipendium sehr kritisch, da

1. kein rein NRW-spezifisches Thema vorliegt.
2. es sich nicht um eine ausschließliche Thematik des ländlichen Raums handelt.
3. keine Notwendigkeit wegen einer langfristigen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung - über punktuelle Engpässe hinaus - gesehen werden.
4. wir Grundrechtseingriffe wegen eines verpflichtenden Einsatzes in einer vorgeschriebenen Region verfassungsrechtlich für bedenklich halten.
5. die Anzahl der angebotenen Studienplätze in Nordrhein-Westfalen dagegen spricht.
Mit 299 Studienplätzen im Wintersemester 2023/24 haben wir die meisten in Deutschland, und das Interesse ist größer als das Angebot. Durchschnittlich kommen in NRW auf einen Zahnmedizin-Studienplatz 207 Bewerberinnen und Bewerber. Das zeigt, dass die Nachfrage nach zahnmedizinischer Ausbildung enorm ist und das Interesse an einer Karriere als Zahnarzt weiterhin ungebrochen. Ein Stipendium ist in diesem Bereich schlicht und ergreifend nicht notwendig.

Kommen wir nun zum Bürokratieabbau sowie zur Telematik-Infrastruktur!

Auch hier sind im Wesentlichen andere Akteure verantwortlich:

• die Bundesregierung
• die Krankenkassen und
• die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Natürlich wird sich unsere Landesregierung gegenüber der Bundesebene weiter für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung stark machen.

Nochmal zur Telematik:

Seit 2019 müssen alle Zahnarztpraxen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein, und diese Entwicklung hat die Gesundheitsversorgung deutlich verbessert.

Also komme ich nochmal auf den Beginn meiner Rede. Ich sprach von einem sehr lückenhaften Antrag der AfD. Ich korrigiere mich.

Beim AfD-Antrag handelt es sich um einen zahnlosen Tiger.

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag daher ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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