Heike Troles zu TOP 4 „Häuslicher Gewalt entschieden entgegentreten – Unterstützung der Frauenhäuser in NRW stärken“

13.12.2018

Sehr geehrte(r) Herr Präsident/Frau Präsidentin,

Meine Damen und Herren,

zunächst möchte ich zum wiederholten Mal daran erinnern, dass die NRW-Koalition als erste Landesregierung seit langem für mehr Plätze in Frauenhäusern gesorgt hat.

Dafür danke ich an dieser Stelle Frau Ministerin Scharrenbach ausdrücklich!

Entsprechende Mittel sind im Landeshaushalt 2019, 2018 und im Nachtragshaushalt 2017 eingestellt worden.

In den nächsten Jahren werden mindestens 50 neue Frauenhausplätze entstehen.

Darüber hinaus werden in NRW NEUE Frauenhäuser gebaut, mit innovativem Ansatz.

Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms soll hier auch die Nutzung durch besondere Zielgruppen, wie z.B. Frauen mit heranwachsenden Söhnen, ermöglicht werden.

Auch dieses klare Bekenntnis zur Stärkung der Frauenhäuser ist in NRW neu.

Und meine Damen und Herren, und Abgeordnete der antragstellenden Fraktion: schon jetzt nehmen Frauenhäuser in NRW Frauen mit Söhnen im Teenageralter auf. Mehr als die Hälfte unserer Frauenhäuser bietet diese Möglichkeit an!
Einige Frauenhäuser nehmen sogar Jungen bis 17 Jahre auf.

Darüber hinaus gehört jeweils eine Erzieherin pro Frauenhaus zum festen Mitarbeiterinnenkreis.
Damit wird die kompetente Betreuung von Kindern und Jugendlichen in dieser schweren Lebensphase sichergestellt.
Kinder in Gewaltbeziehungen sind immer mitbetroffen, ganz gleich ob Jungen oder Mädchen.

Die allgemeine Frauenberatungsinfrastruktur erlebt durch die Politik der NRW-Koalition eine nachhaltige Stärkung:

Das bedeutet, dass die Finanzierung langfristig sicher gestellt ist und nun die inhaltliche Arbeit der Frauenhäuser im Fokus steht.

Wir werden aber auch prüfen, ob die Hilfe dort ankommt,
wo sie gebraucht wird.

Wie Ministerin Scharrenbach bereits in der Aktuellen Stunde am 30. November mitgeteilt hatte, wird die Landesregierung das gegenwärtige System demnächst mit einer landesweiten Bedarfsanalyse auf den Prüfstein stellen.

Im Januar 2019 wird die Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben werden, um folgende Fragen zu beantworten:


• Ist das System in NRW auskömmlich?
• Reicht es auch in der Fläche aus?
• Brauchen wir mehr ambulante Beratungsstellen?
• Brauchen wir mehr stationäre Beratungsstellen?

Die ergebnisoffene Prüfung soll die Versorgungslücken aufdecken, damit wir diese zielgerichtet, schnell und effektiv schließen können. Zum Wohle der Frauen und Kinder.

Übergeordnetes Ziel dieser Analyse ist es, einen gemeinsamen Nenner für NRW zu ermitteln und so die Arbeit aller Frauenhäuser systematisch zu verbessern.

Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.