Heike Troles zum Straftatbestand „Upskirting“

03.07.2020
„Fotografieren unter den Rock verletzt die Würde des Opfers“

Der Bundestag hat an diesem Freitag beschlossen, das Fotografieren unter den Rock zum Straftatbestand zu machen – vorangegangen war eine Bundesratsinitiative, an der sich auch Nordrhein-Westfalen beteiligt hatte. Dazu unsere frauenpolitische Sprecherin Heike Troles:

„Upskirting ist ein voyeuristischer und verabscheuungswürdiger Akt. Die Aufnahmen werden nicht selten auf pornografischen Internetseiten hochgeladen. Und auch wenn die betroffenen Frauen nicht auf allen Fotos identifizierbar sind, so verletzen diese Bilder doch die Opfer in ihrer sexuellen Selbstbestimmung, ihrem Recht auf Privatsphäre und vor allem in ihrer Würde.

Die NRW-Koalition hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass eine sichere gesetzliche Basis zur strafrechtlichen Verfolgung des Upskirting geschaffen wird. Wir wollen, dass diejenigen bestraft werden, die gegen den Willen der betroffenen Personen ehrverletzende Fotos machen – egal, wie oder wo das passiert. Bisher konnten sich Betroffene mit rechtlichen Mitteln kaum wehren. Das Fotografieren unter den Rock galt meist nur als Ordnungswidrigkeit und wurde nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt.

Unsere Überzeugung ist: Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist nicht das Gleiche wie das Wegschnippen einer Zigarettenkippe. Es ist ein Übergriff und soll so auch strafrechtlich verfolgt werden. Damit sendet der Gesetzgeber ein wichtiges Signal: An die Täter, dass wir solche Respektlosigkeit nicht dulden; an die Opfer, dass sie sich solche Eingriffe in ihre Intimsphäre nicht bieten lassen müssen und dass wir an ihrer Seite stehen.“

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