
Sehr geehrte/r Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Landes. Er sorgt für Bildung, Sicherheit, Gesundheit und eine funktionierende Verwaltung. Doch dieses Rückgrat steht unter Druck. Es herrscht Wettbewerb um die Fachkräfte und die Aufgaben werden anspruchsvoller. Auch wenn die Nutzung Künstlicher Intelligenz perspektivisch Effizienzgewinne erwarten lässt, braucht es umso mehr gut ausgebildete Menschen, mit denen unser Staat machen ist, die wissen, was sie tun, die Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen.
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) fehlt es bundesweit an 570.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Während die Wirtschaft um Fachkräfte kämpft, muss auch der öffentliche Dienst wettbewerbsfähig bleiben. Denn ohne genügend gut ausgebildetes Personal geraten unsere Verwaltungen, Ordnungsämter, Jugendämter, Baugenehmigungsbehörden oder Gesundheitsämter an ihre Grenzen.
Deshalb modernisieren wir jetzt das Laufbahnrecht. Wir machen den öffentlichen Dienst attraktiver, durchlässiger und flexibler, um Talente zu gewinnen und Karrierechancen zu verbessern.
Die vorliegende Laufbahnrechtsnovelle ist das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften.
Wir erleichtern den Zugang zu den Laufbahnen, indem wir Menschen mit beruflicher Erfahrung oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern den Einstieg in den öffentlichen Dienst ermöglichen. Wer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, soll nicht länger durch starre Vorschriften ausgebremst werden. Damit sorgen wir für eine breitere Talentbasis und nutzen das Potenzial von Fachkräften aus der freien Wirtschaft.
Denn wir bekommen immer wieder gespiegelt, dass gerade nach den ersten Berufsjahren in der freien Wirtschaft, die Sicherheit und Zuverlässigkeit, die ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit sich bringt, ein großer Pluspunkt sein kann. Die Hürde des Vorbereitungsdienstes soll für Menschen mit vergleichbaren beruflichen Qualifikationen entfallen.
Zudem schaffen wir modernere Karrierewege. Wer sich bereits in der Probezeit besonders bewährt, soll schneller aufsteigen können. Anreize für Leistung und Engagement werden damit gestärkt. Dabei hilft auch die weitgehende Streichung von Dienstzeiterfordernissen. So fördern wir einen leistungsorientierten öffentlichen Dienst, der motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belohnt und ihnen langfristige Perspektiven bietet.
Gleichzeitig machen wir den öffentlichen Dienst familienfreundlicher. Teilzeitbeschäftigung soll in vollem Umfang für Beförderungen und Karriereentwicklungen berücksichtigt werden. Wer sich entscheidet, Elternzeit zu nehmen oder Angehörige zu pflegen, soll keine Nachteile mehr haben.
Ein Baustein dieser Novelle ist mir besonders wichtig: das Rückkehrrecht für Wahlbeamte. Dieses Rückkehrrecht ermöglicht es Beamtinnen und Beamten, die ein kommunales Wahlamt übernehmen, nach Ablauf ihrer Amtszeit in ihr altes Beamtenverhältnis zurückzukehren. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern und mehr qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die wichtigen Aufgaben als Landräte, Bürgermeister oder Beigeordnete zu gewinnen. Die Landesregierung hat dies bereits durch die Aufhebung eines alten Kabinettbeschlusses aus dem Jahr 1996 erleichtert. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung tritt das Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Beamtenverhältnis mit Antritt des kommunalen Wahlamtes kraft Gesetzes ein. Eine Entscheidung des Dienstherrn im Einzelfall soll somit entfallen.
Ich bedanke mich bei unseren Innenminister Reul für die Einbringung dieser Novelle, mit der wir uns nun gerne in den zuständigen Fachausschüssen beschäftigen. Wir stimmen der Überweisung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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