
Sehr geehrte/r Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Im November beginnt die neue Wahlperiode für die kommunalen Vertretungen, für die wir mit dem vorliegenden Artikelgesetz zahlreiche Verbesserungen in neun Gesetzen und drei Rechtsverordnungen vornehmen wollen.
Davor finden die Kommunalwahlen im September statt. Dazu gab es am Dienstag ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW. Das von CDU, SPD und Grünen neu eingeführte Sitzzuteilungsverfahren wurde für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 4 zu 3 Stimmen denkbar knapp aus und drei Richter verfassten sogar ein Sondervotum, in dem sie das sog. Rock-Verfahren als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnen und deutlich machen, dass damit eine recht hohe Erfolgswertgleichheit der Stimmen erreicht wird.
Aber auch ein knappes Urteil ist ein Urteil, das wir respektieren. Wir werden zeitnah den verfassungskonformen Zustand im Kommunalwahlgesetz wieder herstellen.
Das Verfassungsgericht hat den Spielraum des Gesetzgebers weiter eingeschränkt. Spüren werden das die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Ohne Sperrklausel, Grundmandatsklausel oder ein Zählverfahren, das verhindert, dass Kleinstparteien bei der Sitzzuteilung überproportional vom Aufrunden profitieren, nimmt die Anzahl an kleinen Gruppen und Einzelstimmen zu. Daraus folgen schwierigere Mehrheitsverhältnisse und längere Sitzungen, das Potential für destruktive Kräfte steigt.
Unsere Demokratie lebt aber vom Mitmachen und wird aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet. Und auf der kommunalen Ebene leistet das das Ehrenamt. Darum muss die Arbeit in unseren Räten, Kreistagen und den weiteren Gremien attraktiv blieben. Dabei geht es nicht um Geld, sondern um gute Arbeitsbedingungen.
Dazu soll auch der vorliegende Gesetzesentwurf einen Beitrag leisten. Ich bedanke mich bei unserer Ministerin Ina Scharrenbach, dass sie viele Vorschläge aufgenommen hat, die die Kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, SPD, Grünen und FDP vorgelegt und gemeinsam mit uns besprochen haben. Bei diesen Vereinigungen unserer ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bedanke ich mich für ihr Engagement.
Dabei geht es zum Beispiel
• um einen neuen Rahmen für die Ordnung in den Sitzungen,
• um Vereinfachungen bei der Ausschussbesetzung,
• um ein höheres Quorum für geheime Abstimmungen,
• um die Abwahlmöglichkeit für Ausschussvorsitzende oder Bezirksausschussvorsitzende, die ihren Aufgaben nicht nachkommen
• und um die Stärkung der Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die die Ausschuss- und Fraktionsarbeit bereichern und oft zukünftige Rats- oder Kreistagsmitglieder sind.
Daher haben wir auch bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, deren passives Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.
Gemeinsam mit SPD und Grünen haben wir in einem Antrag zur Stärkung der kommunalen Demokratie (18/7768) bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass wir die Mindestgrößte für Fraktionen moderat anheben wollen, so wie es bereits in der 16. Wahlperiode beschlossen war. Fraktionen sollen schließlich Positionen bündeln, Meinungsbildung organisieren und Beschlussfassungen vorbereiten.
Kräftig diskutiert wird bereits über die Beigeordneten für Kreise. Als CDU ist uns wichtig, dass das bewährte System mit den Kreisdirektoren erhalten bleibt und Beigeordnete nur freiwillig eingeführt werden können.
Die bisherigen Integrationsräte werden zu Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration weiterentwickelt und künftig fester in die Abläufe der Ratsgremien eingebunden. Das sorgt für mehr Beteiligung und Chancengerechtigkeit.
Mit der Möglichkeit die Einrichtung einer Jugendvertretung zu beantragen, soll der Gesetzesentwurf die Jugendbeteiligung stärken und setzt an junge Menschen das Signal: Eure Stimmen sind erwünscht und wichtig! Macht mit!
Aus den vielen anderen Punkten möchte ich noch zwei herausheben:
1. Wir stärken weiter die interkommunale Zusammenarbeit und lösen sie vom Prinzip der geografischen Nachbarschaft. In digitalen Zeiten kann man auch ohne gemeinsame Stadtgrenze einen Mehrwert für die Bürger schaffen.
2. CDU und Grüne machen Ernst beim Bürokratieabbau: Im Vergaberecht erhalten die Kommunen zukünftig größtmögliche Handlungsspielräume.
[Im Bereich der Unterschwellenvergabe werden landesrechtliche Vorgaben aufgehoben, es gelten die allgemeinen Regeln und die Kommunen haben die gleichen Freiheiten wie ihre Gesellschaften. Das ist ein großer Schritt!]
Ich freue mich, dass wir uns auf einen Zeitplan verständigen konnten, der die Verabschiedung dieses umfangreichen gesetztes noch vor der Sommerpause ermöglicht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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