Heinrich Frieling zu TOP 11 "Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen"

28.02.2024

Sehr geehrte/r Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab heute sind die Straßenausbaubeiträge Geschichte in Nord-rhein-Westfalen! Endlich! Nach 55 Jahren streichen CDU und Grüne die Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger für den Ausbau kommunaler Straßen aus dem Gesetz.
Damit gilt für CDU und Grüne:
Wir halten Wort!
Wir entlasten Anliegerinnen und Anlieger!
Wir schaffen Rechtssicherheit!
Und: Wir verringern die Bürokratie für Kommunen weiter!

An die Stelle der Pflicht zur Erhebung von KAG-Beiträgen tritt ein Beitragserhebungsverbot, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Die ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir Anregun-gen aus der Sachverständigenanhörung auf und stellen klar, dass den Kommunen wirklich alle Beiträge erstattet werden, die sie aufgrund des Beitragserhebnungsverbots nicht mehr erheben können.
Mit dem heutigen Gesetz setzen wir den Weg fort, den CDU und FDP gemeinsam begonnen haben. Über das Förderpro-gramm haben wir bereits 2022 die 100-prozentige Entlastung der Anlieger erreicht. Und das rückwirkend für alle Maßnah-men, die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden.
Gemeinsam mit den Grünen gehen wir heute durchs Ziel und verankern die Beitragsfreiheit im Gesetz.
Damit wird auch klar: Eine ernstzunehmende Fraktion hat kei-nen Beitrag zur Abschaffung geleistet, sich nichtmal auf den Weg gemacht: Die SPD hat in den Jahrzehnten ihrer Regie-rungszeit an den KAG-Beiträgen festgehalten und das Thema erst mit dem Wechsel in die Opposition für sich entdeckt.
Damit steht auch fest: Wer heute noch einen Beitragsbescheid bekommt, weil die Ausbaumaßnahme vor 2018 beschlossen wurde, der zahlt SPD-Straßenausbaubeiträge!

Für Maßnahmen, die nach 2018 und vor 2024 beschlossen wurden, gilt die bisherige Förderrichtlinie weiter. Damit ist si-chergestellt, dass Anlieger nicht belastet werden. Im Haushalt stehen genug Mittel bereit, auch durch die angesparten Selbstbewirtschaftungsmittel, die SPD und FDP mit ihrem Än-derungsantrag nun anderweitig ausgeben wollen.
Die Anhörung im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Kom-munen die Einräumung eines gesetzlichen Erstattungsan-spruchs begrüßen. Weil dabei zukünftig die Höchstsätze der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde gelegt werden, stellen sich einige Kommunen sogar besser als bisher.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hält die vorgesehe Spitzabrechnung für praktikabel und prog-nostiziert, dass diese Änderung zukünftig zu einer Entlastung der Verwaltung führen wird. Durch den Wegfall der Beitragser-hebung beim Bürger entfallen notwendige Satzungen, Be-scheide, verpflichtende Bürgerversammungen und Straßen- und Wegekonzepte, sowie die damit verbundenen Rechtsstrei-tigkeiten. Diesen Weg des Bürokratieabbaus gehen wir weiter: Wir begrüßen ausdrücklich, dass Ministerin Scharrenbach im Kommunalausschuss angekündigt hat, dass bei der notwendi-gen Herausrechnung der gemeindeeigenen Grundstücke zu-künftig das einfache Kriterium der Straßenfrontmeter zugrunde gelegt wird.
In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich, dass der Aufwand für die Kommunen damit weiter sinkt.

Den Änderungsantrag von SPD und FDP, sowie den Ent-schließungsantrag der FDP werden wir ablehnen.
Zum einen reichen die vorgeschlagenen 65 Millionen Euro bei einer Pauschalverteilung nicht aus, um allen Kommunen die entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten. Zahlreiche Kom-munen würden schlechter gestellt als bei der Spitzabrechnung, sodass sie dafür auch keine Zustimmung aus den Kommunen erhalten würden.
Zum anderen halten wir am Stichtag 1.1.2018 fest. Der vorge-schlagene Härtefallfonds stellt eine partielle Rückverlagerung dar und schafft neue Abgrenzungskonflikte. Die De-facto-Abschaffung der Beiträge in 2022 erfolgte bereits mit großzügi-ger Rückwirkung. Anders als in Ihrem Vorschlag erhielten die Bürger übrigens einen echten Anspruch, es gab auch keinen Eigenanteil oder eine Einkommensgrenze.

Unserem Änderungsantrag und dem Gesetzesentwurf stimmen wir zu und schließen das Kapitel der Straßenausbaubeiträge für die Anliegerinnen und Anlieger in NRW nun endgültig ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!