Heinrich Frieling zu TOP 14 "Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen"

28.02.2024

Sehr geehrte/r Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Gesetz entwickeln wir das kommunale Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen weiter. Damit sichern wir vor allem die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen.
Die kommunalen Haushalte stehen vor großen Herausforde-rungen, die in absehbarer Zeit auch nicht weniger werden. Ho-he Tarifabschlüsse, die allgemein schlechte Wirtschaftslage, die Inflation, die hohen Flüchtlingszahlen und die steigenden Sozialleistungen – all das trifft die Kommunen besonders.
Seitens des Bundes, der vor allem die Verantwortung für die schlechte Wirtschaftslage und die hohen Flüchtlingszahlen trägt, können die Kommunen und Länder, die davon ebenfalls betroffen sind, keine Hilfe erwarten. Das ist in den letzten Jah-ren deutlich geworden.
Im Gegenteil werden große Projekte immer wieder zulasten des gemeinsamen Steueraufkommens finanziert.

Bereits in unserem Koalitionsvertrag haben wir als CDU und Grüne uns auf eine Überarbeitung des NKF geeinigt.
Dazu werden bestehende Regelungen zur Darstellung des Haushaltsausgleichs im Plan und im Jahresabschluss überar-beitet und ein eindeutiges Ausgleichssystem eingeführt.

Sollte es Kommunen trotz Ausnutzung von Spar- und Ertrags-möglichkeiten nicht möglich sein, den Haushalt auszugleichen, kann ein Globaler Minderaufwand von bis zu 2 Prozent berück-sichtigt werden, der zur Vereinfachung nicht mehr auf einzelne Teilpläne aufzuteilen ist. Alternativ oder ergänzend kann wie bisher die Ausgleichsrücklage herangezogen werden.
Genügt dies nicht, kann zukünftig ein verbleibender Jahres-fehlbetrag in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Die zugrunde liegende Annahme, dass die Bewirt-schaftung der Haushalte oft zu besseren Ergebnissen führt als die ursprünglich vorgesehene Planung, wurde in der Sachver-ständigenanhörung bestätigt. Es ist also richtig, den Blick zu-künftig stärker auf die Ist-Ergebnisse zu lenken.

Darüber hinaus schließen wir eine Regelungslücke und ermög-lichen überschuldeten Kommunen den Weg in eine genehmig-te Haushaltssituation.

Mit unserem Änderungsantrag greifen wir konkrete Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung auf:
Wir verzichten auf die Einführung eines zusätzlichen Zukunft-konzepts und sehen vor, dass überschuldete Kommunen statt-dessen im Haushaltssicherungskonzept darzulegen haben, welche Maßnahmen sie zu einem nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals ergreifen. 
Wir formulieren den § 79 Abs. 3 hinsichtlich der Ausnutzung von Spar- und Ertragsmöglichkeiten praxisgerechter. Um unnö-tige Bürokratie zu vermeiden, wird auf die vorgesehene Einfüh-rung von § 82 Absatz 3 verzichtet. Ferner bleiben aus Gründen der Transparenz die Teilrechnungen Bestandteil des Jahres-abschlusses. Für die Umlageverbände wird klargestellt, auf welchen Zeitpunkt es bei der Verrechnung von Jahresfehlbe-trägen ankommt und die Einbeziehung in die Umlage wird in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.

Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir ab. Zum ei-nen haben wir anstelle des Zukunftskonzeptes bereits eine bessere Lösung gefunden.
Zum anderen lehnen wir die Streichung des neuen § 89 Abs. 4 ab, der zukünftig die Rückführung von Liquiditätskrediten, die nach dem 31.12.2025 aufgenommen werden, innerhalb von 36 Monaten vorsieht. Diesen haben wir trotz erheblicher Beden-ken zur Praktikabilität im Hinblick auf die angestrebte gemein-same Altschuldenlösung mit dem Bund aufgenommen und uns dabei an den Regelungen in Rheinland-Pfalz orientiert. Bun-desfinanzminister Lindner hat deutlich gemacht, dass er eine Regelung zur Verhinderung der Neuverschuldung erwartet. Der FDP-Antrag zeigt nur, dass die FDP selbst nicht an eine ge-meinsame Altschuldenregelung glaubt und immer wieder Gründe finden wird, um diese nicht umsetzen zu müssen. Wir werden Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz hier nicht aus der Verantwortung lassen!

Wir stehen zu unserer Verantwortung und tun was notwendig ist, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sicherzu-stellen.

Im Sinne unserer Kommunen bitte ich also um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unserem Änderungs-antrag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!