
Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie schon einmal einen Beihilfeantrag ausgefüllt?
Selbst wer sich mit Anträgen auskennt, braucht hier viel Zeit und Ruhe. Beihilfeanträge sind eine Wissenschaft für sich!
Aber:
Das Beihilferecht ist eine wichtige Stütze des deutschen Beamtentums. Sie dient der gesundheitlichen Unterstützung unserer Staatsdienerinnen und Staatsdiener.
Es stärkt nicht zuletzt unser Land Nordrhein-Westfalen. Die NRW-Koalition hält deshalb auch an den Grundpfeilern des Berufsbeamtentums fest:
Besoldung – Beihilfe – Versorgung!
Durch meine fast 25-jährige Tätigkeit in der Kommunalverwaltung bin ich mit dem Thema des Beihilferechts eng vertraut.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit welchem Aufwand die Beantragung der Leistungen verbunden ist. Der eingeleitete Prozess der Digitalisierung in der Verwaltung,
sollte daher auch im System der Beihilfe seine Fortsetzung finden.Dies haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition erkannt.
Daher ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Beihilfeberechtigten von bürokratischen Prozessen zu befreien.
Und genau hier, setzt der in Rede stehende Antrag an.
Wir wollen
- erstens an dem bewährten Instrument der Beihilfe festhalten,
- zweitens das gegenwärtige Beihilferecht in NRW evaluieren
- und es drittens zukunftsorientiert weiterentwickeln.
Bereits 2010 erfolgte ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Beihilfesystems. Das war die Einrichtung der zentralen Scanstelle bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Digitalisierung eines großen Teils des Bearbeitungsprozesses hatte viele positive Folgen:
- weniger Papier,
- weniger Portokosten,
- automatisierte Rechnungsprüfung und
- damit erhebliche zeitliche und finanzielle Einsparungen.
Gleichzeitig gibt es immer noch einen großen Handlungsbedarf:
Zu nennen sind hier zum Beispiel:
- die Geltendmachung von Ansprüchen für Familienangehörige
oder
- die erheblichen finanziellen Belastungen,
die durch Vorleistungen auftreten können.
Wir möchten daher den Weg für ein modernes Beihilferecht konsequent weitergehen.
In dem vorliegenden Antrag findet sich hierzu eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen:
Die Antragssteller sollen entlastet werden und zwar durch die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen zur Direktabrechnung der Krankenhäuser mit der Beihilfestelle.
Jeder, der schon einmal einen stationären Krankenhausaufenthalt hatte, weiß, mit welchen Summen er in Vorleistung treten musste.
Dabei geht es oft um viele tausend Euro. Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit der SPD einbringen. Das ist ein gutes Signal für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Ein Konzept zur Aufwands- und Zeitersparnis soll außerdem der Vereinfachung und Entbürokratisierung dienen.
Dies bei gleichbleibenden Qualitätsstandards.
Wir stellen uns ein insgesamt „schlankes“ Verfahren
- ohne Postlaufzeiten,
- ohne aufwändige Bearbeitungsschritte und „Papierform“ vor.
Dem Datenschutz wird selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen. Mit diesem Antrag überprüfen wir nicht nur den Abwicklungsprozess, sondern nehmen auch das angebotene Leistungsspektrum unter die Lupe.
Wo Handlungsbedarf besteht, werden wir handeln!
Hierzu gehört auch ein weiterer wichtiger Punkt:
Viele von uns verrichten ihre tägliche Arbeit in der Regel nicht im Stehen am Rednerpult,
sondern,
wie überwiegend im öffentlichen Dienst
im Sitzen.
Dies führt durch Fehlbelastungen oft zu Erkrankungen am Muskel- und Skelettsystem.
Gerade deswegen ist es wichtig, die gesundheitliche Prävention, z.B. durch Physiotherapie,
zu stärken
und
die Beratung im Gesundheitsmanagement festzuschreiben.
Präventive Physiotherapie ist hier das Stichwort.
Die Behandlung darf nicht erst dann einsetzen, wenn die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bereits erkrankt ist!
Der vorliegende Antrag zielt, ebenso wie der bereits Mitte 2018 eingebrachte Antrag zum aktiven Gesundheitsmanagement, auf eine Stärkung der Bediensteten ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich komme zum Schluss:
Das Beihilferecht ist eine große Stütze für unsere Beamten, Richter und alle anderen beihilfeberechtigten Personen
beim Land NRW und den Kommunen.
Mit diesem Antrag passen wir es an die Herausforderungen der Gegenwart an
und machen es gleichzeitig fit für die Zukunft.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Empfehlen Sie uns!