Jörg Blöming zu TOP 2 „Landesregierung muss Urteile des Bundesarbeitsgerichts umsetzen – weil es die Beschäftigten wert sind!"

04.11.2021

Sehr geehrter Herr Präsident /
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,


im vorliegenden Antrag geht es um die Umsetzung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts über die Eingruppierung zweier Beschäftigter in einer Serviceeinheit bei Berliner Gerichten.

Ein finales Urteil durch das Bundesverfassungsgericht wird hier allerdings noch erwartet.

Mögliche Verstöße durch das Urteil gegen die Tarifautonomie stehen im Raum.

Der vorliegende Antrag fordert diesem abschließenden Urteil vorzugreifen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung soll also eine Entscheidung treffen,
deren Verfassungskonformität noch geklärt werden muss.

Das ist schon ein bemerkenswertes Verständnis von Gewaltenteilung.

Nordrhein-Westfalen ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband des Landes Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

In der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft besteht Einigkeit, dass keine allgemeinen Folgerungen aus den bisherigen Entscheidungen gezogen werden sollen.

Unser Land ist gemäß Satzung der Tarifgemeinschaft   an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Sie fordern mit dem vorliegenden Antrag zum Bruch dieser Satzung auf.

Die Bewertung dieser Forderung möchte ich jedem selbst überlassen.

Der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gehören übrigens auch SPD-regierte Länder an.

Mich würde interessieren,
wie die SPD-Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern,
die Forderung nach diesem Satzungsbruch sehen.

Es entspricht jedenfalls nicht dem Verständnis der Nordrhein-Westfalen-Koalition von verlässlichem politischen Handeln.

Eins erkennen sie zumindest am Ende ihres Antrags richtigerweise an:

Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber sein,
damit es wettbewerbsfähig bleibt.

Diese Einstellung ist die Grundlage unserer Politik.

Für sie lediglich ein Lippenbekenntnis.

Denn in ihrer Regierungszeit war hiervon leider wenig zu spüren.

Gerade im Personalbereich haben wir bei der Regierungsübernahme 2017 unzählige Baustellen vorgefunden.

Wir stellen in allen Bereichen massiv neues Personal ein.

Ich möchte das gerne an einigen Beispielen verdeutlichen:

Seit der Regierungsübernahme in 2017 wurden
12.420 Kommissarsanwärterinnen und Anwärter eingestellt.

Und mit dem Haushalt 2022 kommen noch mal 2.600 dazu.

Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir darüber hinaus 2.500 Stellen für Regierungsbeschäftigte geschaffen haben,
die unsere Polizisten von Verwaltungsaufgaben entlasten.

Seit 2017 haben wir insgesamt rund 12.000 Stellen für Lehrkräfte im Haushalt geschaffen und gesichert.

Dahinter steckt echtes Geld.

Das sind keine Luftbuchungen wie bei Rot-Grün.

Zudem wurden seit 2018 mehr als 6.300 kw-Vermerke der Vorgängerregierung gestrichen.

Wir planen in den nächsten Jahren insgesamt 4,5 Milliarden in die Sanierung öffentlicher Gebäude zu investieren.

2019 haben wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen sofort 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen.

Und das nicht – wie die Vorgängerregierung –
aus Angst vor einer Landtagswahl,
sondern aus Überzeugung!

Wir haben eine Qualitäts- und Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst gestartet.

Die Maßnahmen und Initiativen sind zahlreich.

Deshalb wird auch ihr erneuter Versuch,
einen Keil zwischen die Landesregierung
und die Beschäftigten zu treiben,
ins Leere laufen.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus CDU und FDP haben in den vergangenen viereinhalb Jahren sehr viel erreicht.

Gleichzeitig haben wir noch große Aufgaben vor uns.

Diesen Weg werden wir in vertrauensvoller und guter Zusammenarbeit mit Beschäftigten,
Beamten und Gewerkschaften,
weitergehen.

Zurück zum vorliegenden Antrag:

Sie fordern die Landesregierung auf,
einem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzugreifen.

Gleichzeitig fordern sie den Bruch der Satzung der Tarifgmeinschaft deutscher Länder.

Dass hier auch SPD-regierte Länder vertreten sind, erwähnen sie mit keinem Wort.

Das zeigt uns erneut:
es geht ihnen nicht um die Sache,
sondern um politische Geländegewinne.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zudem der Justizverwaltung bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass auf die Einrede der Verjährung für die Ende des Jahres 2021 von Verjährung bedrohten Ansprüche verzichtet wird.

Ein entsprechender Verzicht wurde bereits im vergangenen Jahr auch für die Ende des Jahres 2020 verjährenden Ansprüche erklärt.

Das bedeutet:

Es besteht kein Handlungsdruck.

Der vorliegende Antrag ist überflüssig.

Daher lehnen wir ihn ab.