Jörg Blöming zur Umsetzung des Tarifverhandlungsergebnis für NRW

19.03.2019
Das richtige Signal zur Stärkung des öffentlichen Dienstes

Zur Ankündigung von Finanzminister Lienenkämper, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen, erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion im Unterausschuss Personal, Jörg Blöming:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung das Tarifverhandlungsergebnis konsequent auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen übertragen will. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und das richtige Signal für alle Beamtinnen und Beamte in unserem Land. Dadurch können die Besoldungsunterschiede, die es trotz gleicher Aufgaben zum Beispiel gegenüber dem Bund gibt, ein Stück weit geschlossen werden. Die Beamtinnen und Beamte sorgen in vielen Bereichen dafür, dass unser Land funktioniert. Dafür haben sie nicht nur unseren Respekt und unseren Dank verdient, sondern natürlich auch eine faire Teilhabe am Tarifverhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen ist somit auch ein Zeichen der Wertschätzung ihnen gegenüber.“