
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir einen weiteren, wichtigen Schritt zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen um. Mit dem heutigen Entwurf setzen wir jedoch nicht einfach nur die erforderlichen Änderungen um. Wir nehmen diese Anpassung zum Anlass, unser landesrechtliches Ausführungsgesetz gründlich zu prüfen, weiterzuentwickeln und gleichzeitig wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis zu integrieren. Denn gute Kinder- und Jugendhilfe ist nie allein eine Frage juristischer Präzision, sondern stets auch eine Frage von Beteiligung und praktischer Umsetzbarkeit vor Ort.
Die vorliegenden Änderungen betreffen zentrale Strukturen unserer Jugendhilfe, darunter insbesondere das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es geht um die Rolle und Organisation der Jugendämter, um kommunale Handlungsspielräume, um die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jugendhilfeausschüsse – und nicht zuletzt um die Frage, wie Kinder, Jugendliche und ihre Familien in ihren Anliegen gehört und begleitet werden.
Die unabhängige Ombudschaft, die unter anderem Beratung bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern ermöglicht, wird mit diesem Gesetz gestärkt. Wo bislang eine „Kann-Regelung“ bestand, wird im vorliegenden Änderungsantrag angestrebt, solche Stellen als Regelfall zu fördern und vorzuhalten. Das ist ein klares Signal: Wer Jugendhilfe in Anspruch nimmt, soll nicht allein dastehen, wenn er Unterstützung braucht, sondern kompetente, niedrigschwellige und verbindliche Hilfe.
Besonders wichtig war uns im parlamentarischen Verfahren der enge Dialog mit der Praxis. Die Anhörung zur Änderung des Gesetzes zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII hat uns viele wertvolle Hinweise gegeben. Fachverbände, Wissenschaft, kommunale Spitzenverbände und nicht zuletzt junge Menschen selbst haben deutlich gemacht, wo die Stärken des Gesetzentwurfs der Landesregierung liegen – und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial vorliegt. Diese Rückmeldungen haben wir in unsere Beratungen aufgenommen und bringen diese in Form des vorliegenden Änderungsantrages gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP in die heutige parlamentarische Beratung ein.
In dem Änderungsantrag ist eine klarere Regelung für die Rückübertragung von Aufgaben an kommunale Träger formuliert. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass dies im engen Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden geschieht. Damit geben wir den beteiligten Akteuren ausreichend Gestaltungsspielräume, um ein gleichberechtigtes Miteinander zu schaffen.
Auch an den Jugendhilfeausschüssen gehen die Änderungen nicht vorbei. Wir wollen, dass junge Menschen stärker in politische Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Denn wer über Kinder und Jugendliche spricht, sollte sie nicht nur mitdenken, sondern ihnen auch tatsächlich Mitsprache ermöglichen. Daher sollen zukünftig Jugendringe und Jugendselbstvertretungen als beratendes Mitglied in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen mit einbezogen werden.
Wir sind überzeugt: Gute Kinder- und Jugendhilfe lebt von klaren Zuständigkeiten, verlässlichen Verfahren und Beteiligung auf Augenhöhe. Deshalb ist es richtig, dass wir mit unserem Vorschlag auch die Aufsicht über Pflegeverhältnisse und Einrichtungen weiterentwickeln und präzisieren. Der Schutz junger Menschen muss oberste Priorität haben – und dafür braucht es nicht nur Kontrolle, sondern vor allem tragfähige, transparente Strukturen.
Die heute zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung ist das Ergebnis intensiver parlamentarischer Arbeit. Sie steht auf einer breiten fachlichen Grundlage, trägt die Handschrift vieler Beteiligter und stellt die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt. Sie ist aber auch ein Signal an die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe: Eure Arbeit ist unverzichtbar – und sie verdient Anerkennung und Unterstützung, wo immer es geht.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen. Stärken wir junge Menschen, statt sie zu verwalten. Ermöglichen wir Teilhabe, statt sie zu regulieren. Und schaffen wir Strukturen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern im Alltag tragfähig sind.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der geänderten Fassung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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